Indexierung und hohe Inflation führen zu erneutem Teuerungsschub bei Mieten   

erstellt am
23. 06. 08

Gesetzesänderung unbedingt erforderlich
Wien (ak) - "Durch die gesetzlich vorgesehenen Mietenindexierungen schlagen die hohen Inflationsraten unmittelbar auf die Mieten durch. Schon im April gab es eine gesetzliche Verteuerung der Richtwertmieten. Nun folgt der nächste im Mietrechtsgesetz vorgesehene Teuerungsschub. Im September werden die Kategoriemieten, die Hausverwaltungskosten und die Erhaltungsbeiträge gleich um fast sechs Prozent angehoben, rechnen die AK Wohnpolitikexperten vor. Betroffen davon sind allein im kommenden Herbst rund eine Million Haushalte. Durch die Erhöhung der Mieten und der Hausverwaltungskosten sind die meisten Mieter doppelt betroffen. Doch damit nicht genug - im Frühjahr 2009 werden die ohnehin sehr hohen Richtwertmieten erneut angehoben. Diese Erhöhungen kosten nicht nur viel, sondern sie führen auch zu einem Inflations-Mietenkarussel, da auch die inflationsbedingten Mietenerhöhungen selbst wieder die Inflationsrate erhöhen. Die AK fordert eine Gesetzesänderung, mit der bestimmt wird, dass inflationsbedingte Mietensteigerungen nur in Fünfjahres-Abständen bzw erst bei einem Indexschwellenwert von zehn Prozent erfolgen dürfen sowie eine klare Begrenzung bei den Richwertmieten und Änderungen bei den überwälzbaren Hausverwaltungskosten. Wohnen muss leistbar sein, fordert die AK.

Mit der aktuell von der Statistik Austria publizierten Indexzahl vom Mai 2008 (Indexzahl 118,8) wurde der Startschuss für eine überaus kräftige Anhebung der Kategoriemieten, der Hausverwaltungskosten und der Erhaltungsbeiträge gegeben. Laut Mietrechtsgesetz steigen auf Grund dieser Mai-Indexzahl die Kategoriemieten ab 1. September 2008 um beachtliche 5,7 Prozent. Durch die derzeit hohen monatlichen Inflationsraten erfolgt diese indexbedingte Mietenverteuerung rund zwei Jahre früher als bei einer Inflation im Schnitt der letzten fünf Jahre (1,8 Prozent pro Jahr).

Besonders belastend sind die Steigerungen bei den Kategoriemieten und bei den Richtwertmieten. Bei einer 80 Qudratmeter-Kategorie A Wohnung bedeutet die inflationsbedingte Erhöhung im September 2008 eine Mehrbelastung von 15 Euro (inkl Mehrwertsteur) im Monat bzw von insgesamt 180 Euro im Jahr.

Bei den ohnehin viel zu teuren Richtwertmieten wird die inflationsbedingte Erhöhung im Frühjahr 2009 rund 3,5 Prozent betragen - und das, obwohl diese Mieten erst im April 2008 um 2,2 Prozent erhöht wurden. Bei einer 80m Quadratmert-Richtwertmietwohnung, für die eine Familie im März 2008 noch eine Richtwertmiete von 640 Euro monatlich (ohne überwälzbare Hausbetriebskosten und ohne Mehrwersteuer) bezahlt hat, muss sie ab April 2009 677 Euro monatlich berappen. Das ist innerhalb kurzer Zeit eine Erhöhung um 37 Euro monatlich, inklusive MWSt 40,70 Euro monatlich.

Zusätzlich zu diesen Mietenerhöhungen kann der Vermieter auch noch bei allen Altbaumietwohnungen (Richtwertmietwohnungen und Kategoriemietwohnungen) von den Mietern ab September 2008 um 5,7 Prozent mehr für die Verwaltung verlangen. Damit muss der Mieter dem Vermieter zusätzlich zur Miete bei einer 80m² Wohnung bereits 22,60 Euro im Monat für die Verwaltung bezahlen.

Weniger stark fällt die indexbedingte Erhöhung bei den Erhaltungsbeiträgen bei Genossenschaftswohnungen aus. Dieser Erhaltungsbeitrag ist je nach Baualter gestaffelt und wird auch nicht bei allen Wohnungen bzw nicht in voller Höhe eingehoben. Im Schnitt beträgt er rund 1 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei bei einer 80 Quadratmeter-Wohnung würde damit die Verteuerung im Herbst im Schnitt rund 5 Euro (inkl Mehrwertsteuer) monatlich betragen.

Die AK fordert:

  • Inflationsbedingte Mietensteigerungen nur in fünf Jahresabständen bzw erst bei einem Indexschwellenwert von 10 Prozent (derzeit jährlich bzw bei einem Indexschwellenwert von 5 Prozent)
  • Streichung der Überwälzung von Hausverwaltungskosten des Vermieters auf die Mieter (so wie in Deutschland)
  • klare Mietenbegrenzung bei Richtwertmieten: Zuschläge zum Richtwert maximal 30 Prozent des Richtwertes
  • keine Überwälzung der Grundsteuer des Hausherrn auf die Mieter
  • Begrenzung der vom Vermieter auf die Mieter überwälzbaren Versicherungskosten
 
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