Offenlegung vom Agrarzahlungen und Umweltförderungen   

erstellt am
23. 06. 08

Österreich kommt seinen Verpflichtungen gegenüber der EU bei Veröffentlichung der Agrarzahlungen nach - Transparenzdatenbank ist online
Wien (bmlfuw) - Der Beschluss der Europäischen Union, die Leistungsabgeltungen und Beihilfen im Bereich der Landwirtschaft offenzulegen, muss jetzt auch in Österreich umgesetzt werden. Diese Transparenz bedeutet für die landwirtschaftlichen Betriebe, dass die Beträge und die Empfänger der von der Europäischen Union finanzierten und EU-kofinanzierten Beihilfemaßnahmen im Agrarbereich vom jeweiligen Mitgliedstaat im Internet zu veröffentlichen sind. „Wir sind nun dazu verpflichtet, das auch umzusetzen,“ so Landwirtschaftsminister Josef Pröll.

„ Allerdings werden wir dabei nicht nur die jeweiligen Beträge und Empfänger veröffentlichen, sondern insbesondere auch detailliert die Leistungen darstellen, die die Bäuerinnen und Bauern im öffentlichen Interesse erbringen. Indem wir nicht nur wie gefordert die an die Bauern ausgezahlten Geldbeträge veröffentlichen, sondern auch die damit verbundenen Leistungen der Landwirte für die Umwelt, die Natur, in der Nutztierhaltung, für unsere hochwertigen Lebensmittel etc. aufzeigen, können wir klar dokumentieren: Jeder Euro an die Landwirtschaft ist ehrlich verdient und gerechtfertigt!“ so Pröll heute anlässlich der Veröffentlichung der Zahlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt in der Transparenzdatenbank.

Schon bisher war bei den Agrarzahlungen Transparenz gegeben, da diese im jährlich erscheinenden Grünen Bericht, unter anderem nach verschiedenen Zahlungskategorien und Größenklassen veröffentlicht wurden. In der Transparenzdatenbank werden den Zahlungen aus dem agrarischen Umweltprogramm und der Bergbauernförderung die vielfältigen Leistungen gegenübergestellt, die den ländlichen Raum lebenswert und für Urlaubsgäste nicht nur aus Österreich, sondern aus aller Welt attraktiv machen. Ebenso werden auch die Leistungen dargestellt, die für die Einheitliche Betriebsprämie sowie andere Marktordnungszahlungen wie die Mutterkuhprämie erbracht werden.

„Wenn wir nun von der EU zur Offenlegung verpflichtet werden, nehme ich diese Herausforderung auch als Umweltminister offensiv an. Wenn wir schon verpflichtet werden, Budgetmittel an die Landwirtschaft offenzulegen, dann ist fairerweise auch in anderen Förderungsbereichen für Transparenz zu sorgen. In meinem eigenen Ressort gehe ich mit gutem Beispiel voran,“ so Landwirtschafts- und Umweltminister Josef Pröll. Dementsprechend werden ab Montag auch in der betrieblichen Umweltförderung die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft, Umweltförderung sowie Klimaschutzprojekte offengelegt. Das betrifft beispielsweise Förderungen im Bereich von Solarthermie, Altlastensanierungen, Biomasseheizwerke, Nahwärmenetzen, Kleinstkläranlagen, Wasserversorgungsanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungen.

Die Zahlungen aus dem Bereich Landwirtschaft und Umwelt sind auf http://www.transparenzdatenbank.at ersichtlich.
 
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