Rückenwind aus Brüssel für WKÖ-Forderung nach Erleichterungen bei E-Rechnung   

erstellt am
07. 07. 08

WKÖ-Hochhauser: Geringer Einsatz der E-Rechnung liegt an Rechtsunsicherheit - rasche Entkoppelung von Signatur und Mehrwertsteuer nötig
Wien (pwk) - Bei den Bemühungen um vereinfachte Regeln bei der elektronischen Rechnungsabwicklung erhält die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nun Rückenwind aus Brüssel: Eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe, in der die WKÖ mit dem Leiter des E-Centers Gerhard Laga vertreten ist, erarbeitet Maßnahmen, um E-Commerce und die elektronische Rechnungslegung in Europa zu fördern.

„Die Experten in Brüssel kommen zur selben Einschätzung wie wir: Bisher haben hauptsächlich große Unternehmen die enormen Vorteile der elektronischen Rechnungslegung zu nutzen gewusst“, sagt Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Für KMU aber auch für private Nutzer gelten die E-Rechnung und die damit verbundenen Steuer- und Archivierungsfragen dagegen nach wie vor als zu kompliziert und mit zu vielen Unsicherheiten verbunden.“

Einsparungen von bis zu 70 Prozent gegenüber herkömmlicher Papierrechung

Die E-Rechnung beschleunige die Abwicklung von Geschäftsprozessen, sei ökologischer und ermögliche Einsparungen von bis zu 70 Prozent gegenüber der herkömmlichen Papierrechnung. „Allein bei 200 bis 300 Millionen B2B-Rechnungen ist das ein Einsparungspotenzial von bis zu 600 Millionen Euro pro Jahr in Österreich. Das sind 600 Millionen gute Gründe für eine Vereinfachung der derzeitigen Rechtslage", so Hochhauser.
„Wenn Brüssel hier gemeinsame europäische Standards schaffen will, um die praktische Anwendung in den Mitgliedsländern zu unterstützen, ist uns das mehr als Recht.“

Im Gegensatz zu E-Government, wo Österreich in Europa zu den Spitzenreitern gehört, hinkt Österreich bei der E-Rechnung hinterher. Schätzungen zufolge setzen nicht einmal zehn Prozent der österreichischen Unternehmen elektronische Rechnungen sinnvoll ein – nämlich, indem sie diese automatisch weiterverarbeiten.

In Zukunft einfache und selbstverständliche Verwendung
„Die Verwendung der E-Rechnung muss so einfach und selbstverständlich werden, wie es heute bereits Online-Überweisungen oder Bestellungen im Webshop sind“, fordert Hochhauser. Der größte Stolperstein sei derzeit die herrschende Rechtsunsicherheit rund um Vorsteuerabzug und Archivierung elektronischer Rechnungen. Hinzu kommt das nach wie vor bestehende Informationsdefizit über die rechtlichen Vorgaben für die E-Rechnung.

Elektronische Rechnungen müssen in Österreich mit der noch nicht weit verbreiteten elektronischen Signatur versehen werden, damit Unternehmen die Vorsteuer geltend machen können. „Hier sollte für die E-Rechnung steuerlich das gelten, was auch bei herkömmlichen Papierrechnungen Sache ist. Diese müssen auch nicht unterschrieben werden.“ Die Wirtschaftskammer fordert daher die Entkoppelung der elektronischen Signatur von der Anrechenbarkeit der Mehrwertsteuer. Hochhauser: „Dadurch würde Klein- und Mittelbetrieben der Umstieg auf die E-Rechnung erheblich leichter fallen. Davon würde der gesamte Wirtschaftsstandort profitieren.“

Informationsoffensive der WKÖ

Doch die WKÖ fordert nicht nur, sie leistet auch selber einen Beitrag. So wird die 2007 ins Leben gerufene Info-Offensive „E-Rechnung“ heuer weitergeführt. Auf der Website http://wko.at/e-rechnung finden Unternehmer rasch und unkompliziert Informationen zu Fragen wie „Wie muss eine elektronische Rechnung signiert werden, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein?“, „Wo bekomme ich eine Digitale Signatur?“, „Technische Voraussetzungen?“ sowie zu weiteren Verwendungsmöglichkeiten der Digitalen Signatur (z.B. für elektronische Ausschreibungen). Wer telefonische Beratung braucht, kann sich an die kostenlose Telefon-Hotline der Info-Offensive wenden (0800-221 223).
 
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