EU-Agrarministerrat: Frankreich stellt Präsidentschaftsschwerpunkte vor   

erstellt am
14. 07. 08

Health Check, GVO-Zulassung und Schulobstprogramm morgen diskutiert
Wien (bmlfuw/aiz) - Beim EU-Agrarministerrat am 15.07. in Brüssel wird die französische Ratspräsidentschaft ihr Arbeitsprogramm vorstellen, wobei insbesondere bis Jahresende eine Annahme der Legislativvorschläge zum Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik erzielt werden soll. Zu der Gesundheitsüberprüfung wird bei diesem Treffen auch anhand eines Fragebogens eine Orientierungsaussprache geführt.

Weiters stehen die Schulobstbeihilfe und die Importzulassung von zwei gentechnisch veränderten Organismen (GVO), einer Sojabohnen- und einer Baumwoll-Sorte, auf der Tagesordnung. Ferner sind ein Sachstandbericht zu den WTO-Verhandlungen sowie einige Fischereipunkte vorgesehen.

Arbeitsprogramm des Vorsitzes
Der Schwerpunkt der französischen Präsidentschaft liegt ganz klar bei der Annahme der Legislativvorschläge zum Health Check bis Jahresende. Parallel dazu möchte Frankreich eine breitere Reflexion über die Zukunft der Landwirtschaftspolitik führen. In diese Überlegungen sollen auch die beim Europäischen Rat im Juni angedachten Abhilfemaßnahmen zu den hohen Lebensmittelpreisen einfließen. Die Kommission beabsichtigt dazu bis zum Europäischen Rat im Dezember Analysen und Politikoptionen vorzulegen. Voraussichtlich im September wird die Kommission außerdem einen Vorschlag zur Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige veröffentlichen. Eine entsprechende Maßnahme existiert bereits seit 1987, die finanziell aufgestockt beziehungsweise aktualisiert werden soll.

Nach bereits zwei Diskussionen im Rat über die Vorschläge der Kommission zum Health Check werden die Agrarminister bei der morgigen Sitzung anhand eines Fragebogens der Präsidentschaft eine weitere Orientierungsaussprache über die Bereiche Modulation, Marktverwaltungsmechanismen, "sanfte Landung" beim Auslaufen der Milchquoten sowie Cross Compliance führen. Österreich zeigt sich dabei in vielen Punkten sehr kritisch.

Rechtliche Verankerung von Schulobstprogramm

Im Hinblick auf Gesundheitsaspekte, wie beispielsweise die zunehmende Fettleibigkeit bei Schulkindern, wurde im Rahmen der Diskussion zur Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung vereinbart, die Einführung einer Schulobstbeihilfe zu prüfen. Ein Vorschlag für die rechtliche Verankerung eines entsprechenden Programms soll beim morgigen Rat vorgestellt werden. Österreich begrüßt den Verordnungsvorschlag grundsätzlich, bedauert es jedoch, dass wichtige Elemente der Abwicklung noch offen sind. Aus Sicht des Lebensministeriums ist eine einfache und unbürokratische Abwicklung der Schulobstbeihilfe vorrangig. Das Dossier wird zunächst in der Ratsarbeitsgruppe technisch geprüft.

Österreich gegen GV-Sojabohnen und -Baumwolle

Weiters soll der Rat über das Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus der gentechnisch veränderten Sojabohnensorte A2704-12 und der Baumwollsorte LLCotton25 entscheiden, da im Regelungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erzielt werden konnte. Der Rat muss innerhalb von drei Monaten über die zwei Pflanzen von Bayer CropScience entscheiden, danach darf die EU-Kommission bestimmen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat bereits ihre Zustimmung für die Genehmigung der beiden GVO in Lebens-, Futtermitteln oder Lebensmittelzusatzstoffen erteilt.

Österreich hat sich bereits im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit aus wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Bedenken gegen eine Zulassung zum Inverkehrbringen der GV-Sojabohnen- und GV-Baumwoll-Sorte ausgesprochen. Sorgen bestehen vor allem hinsichtlich der mangelhaften Sicherheitsbewertung möglicher toxikologischer oder allergener Auswirkungen der Produkte und auch Langzeitauswirkungen auf die Umwelt seien nicht zufriedenstellend geklärt. Außerdem gibt es juristische Bedenken. Im Sinne der Gewährleistung des hohen Niveaus der Ernährungssicherheit und zum Schutz der Konsumenten könne eine Zulassung der zwei GVO-Produkte seitens Österreichs nicht akzeptiert werden, so das Lebensministerium.
 
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