EU fordert von neun Staaten 410,3 Mio. Euro Agrarmittel zurück   

erstellt am
10. 07. 08

Österreich nicht betroffen - AMA-Auszahlungssystem vorbildlich
Wien (iaz/bmlfuw) - Die Europäische Kommission hat am 09.07. beschlossen, EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 410,3 Mio. Euro wieder einzuziehen, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden. Das Geld fließt wegen unzureichender Kontrollverfahren beziehungsweise der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften in den Gemeinschaftshaushalt zurück.

Insgesamt neun Länder sind betroffen: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Polen, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Am höchsten fällt die Rückforderungssumme für Italien aus (174,7 Mio. Euro), dahinter folgen Griechenland (EUR 127,7 Mio.) und das Vereinigte Königreich (69,5 Mio. Euro). Österreich mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist nicht betroffen und zählt somit punkto EU-Agrarmittel-Auszahlung weiterhin zu den vorbildlichsten EU-Ländern.

"Wir setzen uns unermüdlich für eine möglichst lückenlose Kontrolle der Agrarausgaben ein. Der Rechnungshof hat uns in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen unseres Kontrollsystems bescheinigt, und wir strengen uns weiter an, um noch besser zu werden. Es handelt sich nämlich um Gelder der Steuerzahler, die mit Recht sicher sein wollen, dass verantwortungsvoll damit umgegangen wird", betonte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.

Die umfassendste finanzielle Einzelberichtigung ist, dass 145,2 Mio. Euro von Italien zurückgefordert werden wegen Mängeln bei der Interpretation von Fernerkundungs-Bildmaterial sowie bei der Verwendung von Aufnahmen früherer Jahre beim Verfahren für die Vor-Ort-Kontrollen der Flächenbeihilfen für landwirtschaftliche Kulturpflanzen. Von Griechenland müssen 127,7 Mio. Euro aufgrund von Unzulänglichkeiten im Parzellenidentifizierungssystem LPIS-GIS sowie bei den Vor-Ort-Kontrollen der Flächenbeihilfen für Kulturpflanzen und Schalenfrüchte zurückgezahlt werden. 69,4 Mio. Euro werden dem Vereinigten Königreich angelastet wegen der ungeeigneten Wahl des Zeitpunkts für die zusätzlichen Vor-Ort-Kontrollen sowie wegen der falschen Ermittlung der Flächen mit Zahlungsanspruch.
 
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