AK: Aus für versteckte Preisangaben im Internet   

erstellt am
09. 07. 08

Deutliche Informationen über Preis, Leistung und Rücktrittsrechte vor Vertragsabschluss
Wien (ak) - Jetzt ist es fix: Kostenpflichtige Internetanbieter müssen den Preis auf der Webpage deutlich angeben. Zusätzlich müssen Preis, Leistung und Infos über das Rücktrittsrecht vor Vertragsabschluss extra per E-Mail an den Konsumenten gehen. Eine E-Mail mit einem Link zu den Geschäftsbedingungen ist unzureichend. Das bestätigt nun der Oberste Gerichtshof der AK. Die AK hatte Anfang 2007 eine Klage gegen die IS Internet Service AG, vormals Xentria, eingebracht, die etwa mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen warb. Sie entpuppten sich als Kostenfallen. "Das Urteil gilt für alle Internetanbieter, die mit solchen unfairen Tricks arbeiten", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

In die Falle vermeintlicher Gratis-Angebote auf den Homepages tappen vor allem Jugendliche hinein. Wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn die Preisangaben sieht man nicht am ersten Blick. Sie verstecken sich oft im Kleingedruckten. "Selbst geübte Surfer übersehen die geschickt platzierten Preisangaben", sagt Mödlhammer.

Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben und Gerichtsverfahren gedroht. "Das schüchtert viele Konsumenten ein, und sie zahlen dann doch", so Mödlhammer. "Unseriöse Anbieter machen so schnelles Geld, ändern die Webadressen rasch oder es wird plötzlich auf andere Seiten umgeleitet."

Der Oberste Gerichtshof stellt nun klar, dass irreführend gestaltete Webseiten mit versteckten Preisangaben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Kostenpflichtige Webdienste sind also irreführend, wenn sie die Preisangaben nur im Kleingedruckten oder in den Geschäftsbedingungen haben. Preis, Leistung und Rücktrittsbelehrung müssen vor Vertragsabschluss klar vermittelt werden. Eine E-Mail mit einem Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu wenig und auch rechtswidrig.

Drei Tipps der AK KonsumentenschützerInnen, damit Sie nicht in die Internetfalle tappen

  • Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäftsbedingungen durch, bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen. Das Kleingedruckte gibt's auch im Internet!
  • Gehen Sie mit Ihren Daten wie Name, Adresse, Telefon sorgsam um. Geben Sie nie persönliche Daten ein, ohne genau nachzulesen, wozu sie benötigt werden.
  • Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie sofort Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben. Mehr Informationen dazu und einen Musterbrief für das Rücktrittsschreiben finden Sie auf der AK Homepage.


Das Urteil und mehr Informationen finden Sie unter http://www.arbeiterkammer.at

 
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