Lopatka: Blut- und Gendoping erstmals in Österreich strafbar   

erstellt am
09. 07. 08

Einstimmiger Beschluss der Anti-Doping-Verschärfungen im Nationalrat
Wien (bpd/sts) - "Den aktuellen politischen Ereignissen zum Trotz ist die Sachmaterie Doping ein parteiübergreifendes Anliegen, bei dem Österreich seine Kompetenz in einem konsequenten Anti-Doping-Kampf noch vor den Olympischen Sommerspielen unter Beweis stellt. Mit der Verschärfung der Strafbestimmungen und der erstmaligen Ausweitung auf Blut- sowie Gendoping verfügen wir über ein modernes Anti-Doping-Gesetz, das international für Anerkennung sorgt", so Sportstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka zum einstimmigen Beschluss der Novelle des Anti-Doping-Gesetzes, der am 08.07. spät abends erfolgt ist. Durch die Zusammenfassung aller für den Dopingkampf relevanten Gesetzesstellen in einem einheitlichen Anti-Doping-Gesetz werde ein übersichtliches Instrument geschaffen und eine notwendige Weiterentwicklung für einen glaubhaften Anti-Doping-Kampf vorangetrieben, so Lopatka.

"Weiterhin aufrecht bleibt der Grundsatz, dass Sportlerinnen und Sportler nur sportrechtlich belangt, nicht aber strafrechtlich verfolgt werden", betonte der Sportstaatssekretär. Neu seien hingegen die strafrechtlichen Verschärfungen für das In-Verkehr-Bringen, den Besitz von unerlaubten Doping-Substanzen und die gerichtliche Strafbarkeit von Blut- sowie Gendoping. "Besonders wichtig sind mir die Strafverschärfungen auf bis zu fünf Jahre im Fall der Anwendung von Doping bei Minderjährigen, denn gerade die Jugend muss vor dieser Geißel des Sports geschützt werden." Anders als bisher gehandhabt habe die Bundesregierung mit dem Anti-Doping-Gesetz auch die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die neue unabhängige Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA Austria) auch die Namen der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler datenschutzkonform veröffentlichen kann. "Damit schaffen wir die dringend notwendige Transparenz, die sowohl die Sportlerinnen und Sportler, als auch die Sportnation Österreich vor ungerechtfertigten Verdächtigungen schützt", so Lopatka.

In diesem Zusammenhang betonte der Sportstaatssekretär auch die neue Regelung, "dass Sportler, die vom Rücktritt zurücktreten, bereits sechs Monate vor ihrem Comeback überprüft werden können". Bei dringendem Verdacht dürften künftig auch Räumlichkeiten - Stichwort: Privatlabors - untersucht werden. Im Herbst werde dann die nächste, weitergehende Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes vom Unterausschuss des Sportausschuss vorbereitet. Hier werden die internationalen Vorgaben wie die Anpassung an das neue Regulativ der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und technische Standards für Dopingkontrollen sowie Änderungen des derzeitigen Gesetzes beziehungsweise Erfahrungen aus der laufenden Zusammenarbeit der betroffenen Behörden und Institutionen in Gesetz eingearbeitet, so der Sportstaatssekretär. "Die enge Zusammenarbeit mit der WADA ist für die Wahrnehmung nach außen sehr wichtig. Diese Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt im Anti-Doping-Kampf. Wir sind auf einem guten Weg aber noch nicht im Ziel!", so Lopatka abschließend.
 
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