Erhöhung des Basiszinssatzes   

erstellt am
09. 07. 08

Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.

Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (mit Valuta 9. Juli 2008) 4,32 % beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt, dem 14. März 2007, um 0,51 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation am 14. März 2007hat 3,81 % betragen).

Aus diesem Grund erhöht sich mit Wirksamkeit vom 9. Juli 2008 der Basiszinssatz um 0,51 Prozentpunkte von 3,19 % auf 3,70 %. Der Referenzzinssatz beträgt ab dem 13. Juni 2007 5,25 %.
 
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