Verfassungsausschuss für vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode   

erstellt am
09. 07. 08

Neuwahl für 28. September in Aussicht genommen
Wien (pk) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats spricht sich für eine vorzeitige Beendigung der XXIII. Gesetzgebungsperiode aus. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien und der Grünen fand bei einer spätabendlichen Sitzung des Ausschusses heute einhellige Zustimmung. Damit kann noch diese Woche der Weg zur Neuwahl geebnet werden.

Als Wahltermin wird in der Begründung des Antrags der 28. September in Aussicht gestellt. Durch diesen Termin soll zum einen ein kurzer, sparsamer Wahlkampf gewährleistet und zum anderen die Bildung einer neuen Regierung noch im Jahr 2008 ermöglicht werden, heißt es. Die endgültige Entscheidung darüber trifft allerdings die Bundesregierung, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Ein Grund für die Beendigung der Gesetzgebungsperiode nach nicht einmal zwei Jahren wird im Antrag nicht angeführt, auch eine Diskussion dazu gab es nicht.

Keine Mehrheit erhielt der Antrag von Abgeordnetem Herbert Scheibner, auch den mittlerweile ein Jahr alten Neuwahlantrag des BZÖ auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses zu setzen.

Die vorzeitige Auflösung des Nationalrats bedeutet nicht, dass bis zu den Wahlen keine Ausschuss- und Plenarsitzungen mehr abgehalten werden können. Gemäß Verfassung läuft die aktuelle Gesetzgebungsperiode nämlich bis zu dem Tag, an dem der neu gewählte Nationalrat zusammentritt.
 
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