Bartenstein: Neue Lehrlingsförderung soll Lehrstellen forcieren   

erstellt am
17. 07. 08

Bis 2010 weitere 265 Mio. Euro vorgesehen
Wien (bmwa) - „Im zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist es besonders wichtig, dass optimale Rahmenbedingungen für unsere jungen Leute geschaffen werden. Die duale Berufsausbildung, die 40 Prozent der jungen Menschen einschlagen, ist der Weg, um dem Fachkräftemangel in Zukunft möglichst gut entgegenzutreten", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit WKÖ-Präsident Christoph Leitl am 17.07. zum Thema Jugendbeschäftigungspaket und Fachkräftemangel.

„Gemeinsam mit den Sozialpartnern hat die Bundesregierung das neue Jugendbeschäftigungspaket konsensual ausgearbeitet. Im Jahr 2010 werden 265 Millionen Euro in dieses Maßnahmenpaket investiert. Im Bundes-Berufsausbildungsbeirat wird ein drittelparitätisch besetzter Förderausschuss eingerichtet, der heute seine konstituierende Sitzung abhält", so Bartenstein. Die neue Förderungsrichtlinie wird ab dem 28. Juni 2008 rückwirkend gelten.

Als Neuerungen präsentierte Bartenstein unter anderem den Blum-Bonus-II - mit 2000 Euro Förderung pro Lehrling. „Dieser Bonus soll als Anreiz dienen für Unternehmensgründer, Unternehmer, die erstmals ausbilden und jene, die wieder beginnen, Lehrlinge auszubilden", so der Minister. Zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit stellte Bartenstein den Blum-Qualitätsbonus vor, der durch Kontrolle des Ausbildungsfortschrittes zur Mitte der Lehrzeit eine Prämie von 3000 Euro vorsieht. Voraussetzungen dafür sind eine detaillierte Ausbildungsdokumentation sowie die positive Absolvierung eines Praxistests.

Fachkräftemangel nimmt zu
Bartenstein: "Tatsache ist, dass sicherlich auch in Zukunft mehr an Fachkräften nachgefragt werden wird, als an Personal verfügbar ist. Per Ende Juni gab es in Österreich 120.000 Lehrlinge (+3,3%), vor allem im Bereich Gewerbe und Handel." In der Industrie sei zu verzeichnen, dass bei der Lehrlingsausbildung nachgeholt werde. Um dort, wo der Fachkräftemangel akut ist, Abhilfe schaffen zu können, werden vom AMS Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt. „Das AMS macht hier sehr viel. Was mit 5000 Personen begonnen hat, umfasst nun zumindest Teilqualifizierungsmaßnahmen für 20.000 Menschen."

Fachkräfte aus dem Ausland sollen nach Analyse des AMS und der Sozialpartner in jenen Brachen nach Österreich kommen, wenn nicht erfüllbarer Bedarf in Österreich besteht („Stellenandrangsziffer"). „Den Weg, der mit drei, dann 50 Berufen begonnen hat und im Juli um weitere 15 Berufe erweitert wurde, werde ich nach Empfehlung des AMS und der Sozialpartner weitergehen", so Bartenstein. Österreich habe mit der behutsamen Öffnung des Arbeitsmarktes gute Erfahrung gemacht – „denken wir etwa an Pflege- oder Schlüsselkräfte."

Die Neuerungen in der Lehrlingsförderung im Detail:
Mit 28.6.2007 ist im Berufsausbildungsgesetz die neue Förderung von betrieblichen Lehrstellen in Kraft getreten. Diese wird über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt werden. Förderkriterien und Förderhöhen werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Diese wird noch heute, Donnerstag, im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen.

a) Basisförderung:

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 Euro. Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:

· im ersten Lehrjahr 3 Lehrlingsentschädigungen,

· im zweiten Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen,

· im dritten und vierten Lehrjahr jeweils 1 Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)

Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 beginnen, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie.

Vorteile für Betriebe:

· Die neue Basisförderung wird - mit den Kollektivverträgen - jährlich angepasst und damit langfristig steigen.

· Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern überprüfen im Voraus, welche Unternehmen für eine Förderung in Frage kommen und werden diese zeitgerecht darüber informieren.

· Statt einer Gutschrift beim Jahresabschluss am Abgabenkonto wird die Förderung an das Unternehmen direkt ausbezahlt – und das steuerfrei.

b) Förderung neuer Lehrstellen – Blum-Bonus II:

Statt dem bisherigen Blum-Bonus – der Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS – werden neue Lehrstellen in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils 2.000 Euro gefördert:

· Alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung

· Alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings

· Alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings

Voraussetzung ist jeweils, dass das Lehrverhältnis für mindestens ein Jahr aufrecht ist. Die Förderung für Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, und ist vorläufig bis 31.12.2010 befristet.

c) Qualitätsförderung:

· Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit

Die Förderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, sie beträgt 3.000 Euro und kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

- Führung einer einfachen Ausbildungsdokumentation

- Positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit.

Die Tests können von den Lehrlingsstellen organisiert oder im Rahmen von anerkannten Lehrlingswettbewerben durchgeführt werden.

Anders als beim ausgelaufenen früheren Blum-Bonus können sich grundsätzlich alle Lehrbetriebe für alle Lehrlinge diese Förderung holen. Es werden Impulse zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsqualität gesetzt.

· Ausbildungsverbünde

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus und Vorbereitungskurse im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 250 Euro gefördert werden. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse.

· Weiterbildung der Ausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro pro Jahr. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Ausbilder.

· Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro LAP mit gutem Erfolg und Euro 250 pro LAP mit Auszeichnung. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse.

· Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse oder Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000 pro Lehrling bzw. 100 Prozent der Kosten für die Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse


· Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

Ein bestimmter Anteil des Gesamtbudgets soll für die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben.
 
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