Erleichterungen bei Gesundheitsversorgung im Ausland   

erstellt am
01. 08. 08

EU-Kommission legt Gesundheitsrichtlinie vor / 45. Ausgabe von Land und Europa erschienen
Salzburg (lk) - Die meisten Patienten finden die gewünschte Gesundheitsversorgung in ihrem Heimatland. Es kommt jedoch vor, dass hoch spezialisierte Behandlungen oder die nächstgelegene Versorgung nur im Ausland zur Verfügung stehen. Oft ist dies in Grenzregionen zwischen Spitalserhaltern und Krankenversicherungsträgern individuell vereinbart, eine EU-weite Regelung gab es jedoch bisher nicht. Anfang Juli hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf über die Ausübung der Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung vorgelegt, der eine qualitativ hochwertige und effiziente grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung schafft. Darüber berichtet die Informationszeitschrift Land und Europa, die am 01.08.2008 erschienen ist.

Mit diesem Vorschlag bekommen die Patienten der EU-Mitgliedstaaten einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland, sofern diese auch in ihrer Heimat durch ihre nationalen Sozialversicherungen abgedeckt sind. Der nicht erstattete Betrag muss von den Patienten bezahlt werden. Ausnahme davon gibt es nur, wenn im Heimatland zu lange Wartelisten bestehen oder keine gleichwertige Behandlung erfolgen kann. Insbesondere die Fragen der Kostenerstattung für im Ausland in Anspruch genommene Leistungen, die Haftungs- und Schadensersatzfragen sowie die Errichtung von Europäischen Referenzzentren spielen für das Bundesland Salzburg eine wesentliche Rolle. Das EU-Ziel, Referenzzentren in allen Mitgliedstaaten im Bereich seltener Krankheiten zu etablieren, ist auch eines der Hauptziele des Landes Salzburg. Das Haus für "Schmetterlingskinder" im Salzburger Landeskrankenhaus soll als Europäisches Referenzzentrum anerkannt werden.
 
zurück