BMUKK bestätigt erstinstanzliche Ablehnung der Ausfuhr von "Die Malkunst"   

erstellt am
31. 07. 08

Wien (bmukk) - Das Bundesdenkmalamt hat mit Bescheid vom 13. Mai 2008 die vorübergehende Ausfuhr des Gemäldes von Johannes Vermeer van Delft "Die Malkunst" nach Japan für die am 2. August 2008 beginnende Ausstellung im Tokyo Metropolitan Art Museum nicht bewilligt. Über die Berufung des Kunsthistorischen Museums wurde am 31.07. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entschieden und dabei die erstinstanzliche Ablehnung der Ausfuhr bestätigt. Maßgeblicher Grund war, dass nicht zuletzt wegen der überaus intensiven Reisetätigkeit dieses Kunstwerkes und der daraus resultierenden stark erhöhten Möglichkeit dauerhafter Schäden das gesetzliche Erfordernis der unversehrten Rückkehr ins Inland nicht als gesichert angenommen werden konnte. Insbesondere stellen Klimaschwankungen nach übereinstimmenden Fachmeinungen aus konservatorischer Sicht eine Gefährdung dieses Gemälde, das von höchster Bedeutung für den österreichischen Kunstgutbestandes ist, dar. Auf diese Gefahr wurde unter anderem bereits 2005 in einem Rechnungshofbericht ausführlich hingewiesen.
 
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