Haftentlastungspaket: Erste Bilanz sehr positiv   

erstellt am
29. 07. 08

Wien (bmj) - Mit den seit Jahresanfang geltenden Reformen im Sanktionenrecht („Haftentlastungspaket“) wurden vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Strafrechtsvollzug und der Sicherheitslage geschaffen. Mit großem Erfolg.

Notwendig geworden waren diese Reformen auch wegen der Situation im Strafvollzug: die Zahl der Inhaftierten in österreichischen Justizanstalten stieg von 6.800 im Jahr 2001 auf über 9.000 Personen im Jänner 2007, wodurch die Justizanstalten im Schnitt zu 110 Prozent belegt waren. Unter diesen Bedingungen war keine funktionierende Betreuung der Inhaftierten mehr möglich, zumal der Personalstand in Justizwache und Strafvollzug in diesen Jahren nicht angehoben wurde.

Nun liegen erste Vergleichszahlen zum Vorjahr vor. Die erste Bilanz nach In-Kraft-Treten der Reform fällt äußerst positiv aus: statt durchschnittlich 9.000 Personen sind aktuell nur mehr 8.000 inhaftiert.

Damals wie heute steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Der Leitspruch „Mehr Sicherheit durch weniger Haft“ hat sich dabei bis dato voll bewahrheitet. Der jüngsten Kriminalitätsstatistik des BMI (v. 11. Juli 2008) zufolge ist die Zahl der Anzeigen im ersten Halbjahr 2008 um sechs Prozent gesunken. Es gibt also zumindest keinen Hinweis, dass frühere Entlassungen zu mehr Rückfällen führen.

1. Juli 2008: 8.044 Personen in Haft
Waren im Jahr 2007 stets zwischen 8.850 und 9.100 Personen in österreichischen Gefängnissen, sank diese Zahl im Jahr 2008 von Monat zu Monat stark auf 8.044 Personen am 1. Juli 2008.

Die Auslastung aller österr. Justizanstalten betrug am 1.Juli 2008 90 Prozent, im Vergleichsmonat des Vorjahrs lag diese noch bei über 100 Prozent. Die Senkung der Inhaftiertenzahlen bedeutet vor allem auch, dass in den Justizanstalten wieder Betreuung von Inhaftierten stattfinden kann. Je intensiver diese Betreuung ist, desto mehr Rückfälle können vermieden werden.

Durch die Reform des Sanktionenrechts kam es mit 1.1.2008 zu einigen Änderungen im Bereich der vorzeitigen bedingten Entlassungen (etwa: Zurückdrängung der Generalprävention). Diese haben sich im ersten Halbjahr 2008 bereits deutlich auf die gerichtliche Praxis ausgewirkt. Wurden im ersten Halbjahr 2007 923 Personen bedingt entlassen, im zweiten Halbjahr 2007 845 Personen, verdoppelte sich diese Zahl aufgrund der Reformen: Im ersten Halbjahr 2008 wurden 1.584 Personen bedingt entlassen.

Den gänzlich neu geschaffenen §133a StVG (freiwillige Ausreise von Nicht-Österreichern inkl. Rückkehrverbot) nahmen in dieser Zeit insgesamt 152 Personen aus 30 Nationen in Anspruch. Die durch die Reform der bedingten Entlassung wirksam gewordenen Änderungen wirkten sich besonders bei der Entlassung nach halber Haftzeit (§46 Ab1 StGB) sehr stark aus: es wurden deutlich mehr Inhaftierte früher aus der Haft entlassen. Wie die Zahlen zeigen zu einem ungleich höheren Ausmaß mit Bewährungshilfe und Weisungen. So wird durch frühzeitige Kontrolle und Betreuung mehr Sicherheit und soziale Integration geschaffen.

Im Jahr 2008 bereits 1.500 Mal „Schwitzen statt Sitzen“

Im Haftentlastungspaket wurde gesetzlich verankert, dass Ersatzfreiheitsstrafen seit 1.1.2008 auch in Form gemeinnütziger Arbeit geleistet werden können. Wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann, kann er diese Strafe bei einer gemeinnützigen Organisation „abarbeiten“, statt wegen dieser Strafe in Haft zu müssen. Laut NEUSTART nutzten die Gerichte diese Alternative zur Ersatzhaft seit Jahresbeginn bereits bei 1.500 Personen. 60 Prozent leisteten gemeinnützige Arbeit, der Rest zahlte nach einem Gespräch mit dem Sozialarbeiter die Geldstrafe.

Modellversuch „elektronische Fußfessel“ erfolgreich
Eine Alternative zur Strafhaft könnte schon bald vom Modellversuch zum oft gebrauchten Instrument werden: der elektronisch überwachte Hausarrest, der seit Mitte Jänner in den Justizanstalten Wien-Simmering und Graz-Jakomini erprobt wird. Die sechsmonatige Testphase mit 15 Geräten verlief äußerst positiv. 32 Personen wurden mittels Fußsender kontrolliert und von Sozialarbeitern betreut, statt eine kurze Freiheitsstrafe in einer Justizanstalt abzusitzen. Auf der technischen Seite gab es im Gegensatz zum ersten Versuch keine nennenswerten Schwierigkeiten. Der Modellversuch läuft jedenfalls noch bis September dieses Jahres weiter. Mehr Sicherheit durch weniger Haft ist auch hier das durchgängige Prinzip.
 
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