Gewaltschutzgesetz  

erstellt am
11. 08. 08

 Berger bringt Gewaltschutzgesetz in Sommerministerrat ein
Mehr Schutz, umfassendere Rechte und schnellere finanzielle Unterstützung für die Opfer von Straftaten
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger wird dem Ministerrat am 12. August den Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes vorlegen. "Aufgrund von Regierungsbeschlüssen im Lauf des letzen Jahres hat mein Ressort einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der den Schutz vor Gewalt - insbesondere bei Kindern verbessert - und die Opfer von Straftaten umfassend unterstützt", zeigte sich die Ministerin optimistisch über eine Beschlussfassung am kommenden Dienstag. Konkret sieht das Paket einen besseren Gewaltschutz durch den Ausbau der Einstweiligen Verfügung vor, bringt mehr Opferschutz im Zivilverfahren, führt einen neuen Tatbestand gegen lang andauernde Gewaltbeziehungen ein, sichert die schnellere finanzielle Unterstützung von Opfern von Gewalttaten und bringt eine stärkere gerichtliche Kontrolle von Sexualstraftätern inklusive eines Berufs- und Tätigkeitsverbotes.

Der Gesetzesentwurf baut den Schutz vor Gewalt durch einstweilige Verfügungen aus. So wird es künftig möglich sein, dass eine einstweilige Verfügung auch für Bereiche außerhalb des Wohnbereichs ausgesprochen wird, etwa wenn dort ein Zusammentreffen mit dem Opfer zu erwarten wäre. Hier soll es künftig eine einstweilige Verfügung bis zu einem Jahr geben. Für den Wohnungsbereich wird die einstweilige Verfügung von derzeit maximal drei Monaten auf bis zu sechs Monaten verlängert. Opferschutzregelungen, die sich im Strafverfahren bewährt haben, sollen in den Zivilprozess und in das Außerstreitverfahren übernommen werden. Konkret sieht der Gesetzesentwurf eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung vor, ebenso die schonende Einvernahme des Opfers an einem abgesonderten Ort, ohne mit dem Täter konfrontiert zu werden sowie die Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines neuen Tatbestandes gegen fortgesetzte Gewaltausübung vor, der länger andauernde Gewaltbeziehungen in einem eigenen Straftatbestand erfasst. Für lang andauernde Gewaltbeziehungen soll es nun im Vergleich zum geltenden Recht regelmäßig erhöhte Strafrahmen geben. Geplant ist auch eine Neuregelung im Bereich des Verbrechensopfergesetzes, derzufolge nunmehr auch immaterielle Schäden berücksichtigt werden sollen. Bislang kann zwar der Ersatz materieller Schäden, wie etwa von Heilungskosten oder Verdienstentgang, vorgeschossen werden, nicht aber der Ersatz immaterieller Schäden. Für Tathandlungen, die zumindest eine schwere Körperverletzung verursacht haben, soll ein Vorschuss auf Schmerzengeld eingeführt werden, und zwar in Form eines Pauschalbetrages.

Mit einer gerichtlichen Aufsicht sollen bei bedingt entlassenen Sexualstraftätern Weisungen zu Therapie und Lebensführung, etwa zum Fernbleiben von Schulen und Kindergärten und zum Anzeigen des Wohnungswechsels erteilt werden können. Zugleich soll es zu einer deutlichen Ausdehnung der Probezeit kommen. Das Gericht soll künftig bei gefährlichen Sexualstraftätern die Möglichkeit erhalten, dem Rechtsbrecher die Ausübung bestimmter Berufe, aber auch nicht-beruflicher Tätigkeiten (Sporttrainer, Nachhilfelehrer etc) zum Schutz von Kindern zu untersagen. Auch soll das Gericht die Frist für die Tilgung einer im Strafregister aufscheinenden Straftat verlängern können. Die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten soll nach Maßgabe einer verlängert und eine Tilgung im Falle besonders schwerwiegender Verurteilungen ausgeschlossen werden. Zugleich soll der Kreis der öffentlichen Einrichtungen, die Auskunft über Sexualstraftäter erhalten, auf alle mit der Jugendwohlfahrt betrauten Stellen ausgeweitet werden.

 

 Donnerbauer: Berger lässt Kinderschänder davonkommen
Berger seit eineinhalb Jahren säumig: Höhere Strafen für Kinderschänder, Evaluierung und Berufsverbote ausständig
Wien (övp-pd) - "Berger lässt Kinderschänder einfach davonkommen. Nichts tun, Verhandlungen abbrechen und dann mit einem unfertigen, halbherzigen Paket winken? Das ist nicht mehr als eine durchsichtige SPÖ-Show auf dem Rücken der Sicherheit, die zeigt, dass der Justizministerin der Schutz unserer Kinder offenbar egal ist", stellt ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer fest. Die Evaluierung der Strafhöhen hat Berger seit März 2007 versprochen - bis jetzt ist nichts geschehen. "Was muss passieren, bis Berger endlich aufwacht? Auf welcher Seite steht die Ministerin überhaupt? Bisher lässt sich nicht erkennen, dass ihr der Gewaltschutz der Österreicherinnen und Österreicher auch nur im Entferntesten am Herzen liegt", so Donnerbauer, und weiter: "Die ÖVP will eine deutliche Erhöhung der Strafen für Sexualstraftäter und eine klare Handhabe zum Schutz der Bevölkerung."

"Dieses Schein-Paket von Berger liefert einen nachhaltigen Eindruck davon, was die SPÖ unter verantwortungsvoller Arbeit für Österreich versteht: Nicht mehr als Show. Die Liste der Versäumnisse Bergers beim diesem Paket ist lang", zählt der ÖVP- Justizsprecher auf: Höhere Strafen, Verlängerung der Probezeit und effiziente Berufs- und Tätigkeitsverbote sind immer noch ausständig. Die Ministerin hätte zumindest zu ihrem Wort stehen können und die seit eineinhalb Jahren versprochene Evaluierung durchführen können.

"Seit eineinhalb Jahren macht die ÖVP Druck. Seit eineinhalb Jahren ist die SPÖ-Ministerin untätig. Und jetzt, kurz vor der Wahl, will Berger ein unfertiges, unverhandeltes Paket einbringen, das am Ziel vorbeigeht, zahnlos und damit weit vom Ziel entfernt ist. Verantwortungsvolle Arbeit für die Sicherheit in Österreich sieht anders aus. Bei Kinderschändern muss die volle Härte des Gesetzes gelten. Dieses Kuschelpaket wird es mit der ÖVP nicht geben", schließt der ÖVP-Justizsprecher.

 

 Steinhauser: Begrüßenswert, dass Berger Anzeigepflicht fallen lässt
ÖVP soll zustimmen und nicht auf dem Rücken potentieller Gewaltopfer Wahlkampf betreiben
Wien (grüne) - "Es ist zu begrüßen, dass Justizministerin Berger die Anzeigepflicht fallen lässt und der Weg für eine Weiterentwicklung der Gewaltschutzgesetzgebung frei ist", reagiert der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, auf die Ankündigung, dass die Justizministerin eine neue Version des Gewaltschutzpaketes - ohne die Anzeigepflicht - in den Sommerministerrat einbringen wird.

"Die ÖVP soll bei so einem wichtigen Thema jetzt nicht blockieren, sondern zustimmen und nicht auf dem Rücken potentieller Gewaltopfer Wahlkampf betreiben", fordert Steinhauser.

 

 Vilimsky: FPÖ für unbedingte Anzeigepflicht
Es geht um den Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder
Wien (fpd) -
FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Harald Vilimsky kritisierte heute den Rückzieher von Justizministerin Berger bei der Anzeigepflicht. Im Gegensatz dazu trete die FPÖ für eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen ein, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht. Weiters ist die FPÖ für die Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen.

"Es geht um den Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, unserer Kinder", betonte Vilimsky. Daher müssten alle zielführenden Maßnahmen ergriffen werden, die zur Sicherheit unserer Kinder beitragen würden.

 

 Darmann: BZÖ für Anzeigenpflicht und umfassendes Kinderschutzpaket
Aufgabe der Anzeigenpflicht durch Berger inakzeptabel
Wien (bzö) - Scharfe Kritik übt BZÖ-Justizsprecher Gernot Darmann am Rückzieher von SPÖ-Justizministerin Maria Berger bei der geplanten Anzeigepflicht bei Verdacht auf Kindesmissbrauch und -misshandlung. "Beim Schutz unserer Kinder vor Missbrauch oder Gewalt kann und darf es keine Kompromisse geben. Das BZÖ hat sich hier immer dafür eingesetzt, dass Opferschutz vor Täterschutz kommt", so Darmann. Der BZÖ-Justizsprecher zeigte sich auch äußerst skeptisch, ob weitere angekündigte Verschärfungen, wie die verlängerte Tilgungsfrist umgesetzt werden, denn SPÖ-Ministerien würden sich schon gegen die Berger-Minimalvorschläge aussprechen. "Das SPÖ-Sozialministerium lehnt beispielsweise in seiner Stellungnahme den Gesetzesentwurf Bergers ab und Buchinger spricht sich schriftlich gegen die geplanten und notwendigen Verschärfungen aus. Die SPÖ ist hier offensichtlich gespalten und versucht politisches Kleingeld zu wechseln, ohne sich wirklich für den Kindesschutz zu engagieren".

Das BZÖ verlangt ein umfassendes strenges Kindesschutzpaket, das unter anderem folgende unverzichtbare Punkte enthalten muss: die Abschaffung der Tilgungsfristen bei Sexualverbrechen, die Untersuchungspflicht für Kinder, die Sexualstraftäterdatei, Berufsverbote, die umfassende Anzeigenpflicht und mindestens die Verdoppelung der Strafen bei Verbrechen an Kindern. "Unsere Kinder haben den größtmöglichen Schutz verdient. Halbherzige Maßnahmen nehmen in Kauf, dass weiterhin Kinder missbraucht werden, ohne dass die Täter mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen müssen. Wenn die Justizministerin nicht ändern will, dass derzeit beispielsweise §92 Strafgesetzbuch das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen bei Todesfolge mit maximal 10 Jahre bestraft, dann richtet sich das von selbst. Das BZÖ steht hier für strenge Strafen für Täter, für umfassenden Schutz für unsere Kinder und für ein Österreich wo das Opfer mehr zählt als der Täter", so Darmann abschließend.
 
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