Plassnik: "Briefwahl ohne Zeugen"   

erstellt am
11. 08. 08

Außenministerin lädt zur Stimmabgabe ein - Service des BMeiA
Wien (bmeia) - Für die kommende Nationalratswahl bietet das Außenministerium mit den österreichischen Botschaften und Konsulaten weltweit wieder professionelles Service - die Weiterleitung von Formularen sowie Ausfolgung und Weiterleitung von Wahlkarten. Nach der Einführung der "echten" Briefwahl und des Wegfalls der Notwendigkeit eines Zeugen bei der Stimmabgabe im Ausland wird heuer eine erhöhte Wahlteilnahme erwartet.

Außenministerin Ursula Plassnik hat alle AuslandsösterreicherInnen in einem Brief eingeladen, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und die Zusammensetzung des österreichischen Parlaments mitzubestimmen. Plassnik: "Österreicherinnen und Österreicher im Ausland bilden als VertreterInnen unseres Landes außerhalb der Landesgrenzen eine lebendige Brücke zur Heimat und tragen entscheidend zum positiven Bild bei, das Österreich in der Welt hat."

Plassnik weiter: "Ich freue mich, dass es auf Initiative meines Ministeriums gelungen ist, in der auslaufenden Legislaturperiode den Wahlvorgang für Sie wesentlich zu vereinfachen. Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Rahmen einer echten Briefwahl abgeben, also ohne dass Zeugen erforderlich sind."

Das Wahlinformationswebsite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) - http://www.wahlinfo.aussenministerium.at - bietet ÖsterreicherInnen, die im Ausland leben oder ihre Stimmabgabe im Ausland planen, umfassende Informationen und alle nötigen Formulare zum Herunterladen und zum Ausfüllen am Bildschirm. Das Wahlbüro des Außenministeriums beantwortet Fragen zum Wählen im Ausland werktags telefonisch unter +43(0)501150/4400.

Die über 350 Botschaften und Konsulate weltweit informieren dieser Tage alle bei ihnen registrierten AuslandsösterreicherInnen schriftlich über die notwendigen Schritte zur Wahlteilnahme. Die Vertretungsbehörden werden auch wieder Tausende Formulare zur Eintragung in die Wählerevidenz und zur Ausstellung von Wahlkarten weiterleiten sowie Wahlkarten im Ausland bereithalten und für AuslandswählerInnen nach Österreich zurücksenden.
 
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