Mehr Transparenz bei Treibstoffpreisen  

erstellt am
22. 08. 08

 Bartenstein: Verordnung gegen Irreführung der Autofahrer durch häufiges Ändern der Tankstellenpreise
Tägliches - statt bisher wöchentliches Treibstoffpreismonitoring - für mehr Transparenz
Wien (bmwa) - Wenn Autofahrer durch niedrigere Preise zu den Tankstellen gelockt werden, um dann beim Tanken in der Zwischenzeit erhöhte Preise bezahlen zu müssen, dann ist das Irreführung und wird in Hinkunft verboten." Damit kündigt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein am 21.08. die Verordnungsnovelle zur Preisauszeichnung für Treibstoffe an, die heute in Begutachtung geht und mit 1. September 2008 in Kraft treten soll. Damit solle die zuletzt zurecht kritisierte Praxis im Tankstellenbereich abgestellt werden, Autofahrer durch - auch mehrmals am Tag - geänderte Preise, die nicht selten über den in der Werbung angeführten Preisen liegen, in die Irre zu führen.

Zudem wird im September 2008 das Treibstoffpreismonitoring von bisher wöchentlich auf ein tägliches Monitoring umgestellt, so das Ergebnis der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe "Treibstoffpreise-Monitoring" unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums. Die durchschnittlichen heimischen Treibstoffpreise werden täglich erhoben und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter http://www.bmwa.gv.at publiziert. "Damit wird die aktuelle Information verbessert, zumal sich ja auch die Treibstoffpreise rascher ändern können. Das wird ein Stück mehr Transparenz in den heimischen Treibstoffmarkt bringen", erklärt der Wirtschaftsminister.

Verordnung wird Klagsmöglichkeiten nach Wettbewerbsrecht (UWG) erleichtern "Mit der Verordnung werden der Bundeswettbewerbsbehörde sowie den Sozialpartnern die Klagsmöglichkeiten nach UWG erleichtert, sofern Irreführung zum Nachteil der Konsumenten durch mehrfache Preisänderungen vermutet werden kann", so Bartenstein. Die AK etwa habe eine derartige Klage schon mehrfach angekündigt aber bisher nicht eingebracht. Von der Verordnungsnovelle unabhängig bleiben Preisänderungen, die nicht der Irreführung der Konsumenten dienen. Sie sind auch in Zukunft - in Hinblick auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit sowie der Vertragsautonomie - zulässig.

 

 Jarolim: Bartenstein beschämt Tankstellenbesitzer
Späte Einsicht des Wirtschaftsministers erfreulich
Wien (sk) - Erfreut, zugleich aber auch verwundert, zeigte sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber dem SPÖ-Pressendienst, ob der plötzlichen Aktivität von Wirtschaftsminister Bartenstein, der nun zumindest angekündigt habe, endlich für etwas mehr Transparenz im Wettbewerb zwischen Tankstellen sorgen zu wollen. Dennoch, so Jarolim weiter, werden die Aktivitäten Bartensteins eher für beschämte Heiterkeit an den Tankstellen sorgen, da die Maßnahmen des Wirtschaftsministers erst nach Monaten, und dann in einer den Wettbewerb wenig verstärkenden Art und Weise angekündigt werden. Viel sei damit für die Verbraucher nicht gewonnen, so Jarolim weiter.

"Ich finde es wenig glaubwürdig, wenn sich Bartenstein derart lange Zeit gelassen hat mit seinen Aktivitäten und jetzt zu Wahlkampfbeginn plötzlich scheinaktiv wird", führte Jarolim weiter aus. Dass am Treibstoffmarkt keine hinreichende Transparenz besteht und häufige Preisänderungen diese Tendenz noch verstärken, sei bereits seit Monaten klar, und auch die Preise für Kraftstoffe seien seit langem hoch. Hierauf habe die gesamte Fachwelt bereits seit langem hingewiesen und Maßnahmen des Ministers gefordert, der jedoch vor allem zu Sommerbeginn nicht durch große Aktivität geglänzt habe. "Ich hoffe, dass Bartensteins nunmehrige Betriebsamkeit ernst gemeint ist und nicht bloßes Wahlkampfgeplänkel des Wirtschaftsministers darstellt. Die hohe Inflation ist ein ernsthaftes Problem, das nicht zum Spielball von Wahlkampfinteressen verkommen darf", schloss Jarolim.

 

ÖAMTC: Zahnloser Verordnungsentwurf gegen Spritpreis-Verwirrung
Unzulässigkeit von irreführenden Preisauszeichnungen nur zeitlich befristet
Wien (öamtc) - Seit heute liegt der vom Wirtschaftsministerium angekündigte Begutachtungsentwurf für mehr Transparenz an den österreichischen Tankstellen auf dem Tisch des ÖAMTC. "Leider entpuppt sich die große Ankündigung als kleiner Wurf", sagt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau. "Die Regelung, dass eine irreführende Preispolitik unterbunden werden soll, ist laut Entwurf bis 31. Dezember 2008 begrenzt. Die gestern geäußerten Bedenken des Clubs haben sich sehr schnell bestätigt." Dazu kommt, dass der vorliegende Entwurf offen lässt, wie die Umsetzung wirksam erfolgen soll. "Zum Beispiel ist unklar, wie viele Preisänderungen das Wort 'häufig' beinhaltet, das im Papier als Definition verwendet wird", sagt die Clubexpertin. Der Entwurf muss nach Ansicht des Clubs überarbeitet werden.

Der ÖAMTC fordert nachhaltige Maßnahmen, die einen fairen und transparenten Markt sicherstellen:

  • Eine einheitliche Regelung, dass an Tankstellen nur einmal am Tag die Preise geändert werden dürfen.
  • Die Angabe der unterschiedlichen Produkte in einer für alle Tankstellen gleichartigen Abfolge.
  • Eine gleiche Schriftgröße bei allen Dezimalstellen.
  • Außerdem schlägt der ÖAMTC eine vereinheitlichte Bezeichnung von Standardprodukten vor. So sollte beispielsweise Benzin mit 95 Oktan eindeutig als solches ausgewiesen werden. 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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