Die Frist zur Eintragung in die Wählerevidenz läuft aus   

erstellt am
19. 08. 08

Wer wählen will, muss am 28. August eingetragen sein !
Wien (bmeia) - Wer an der Nationalratswahl vom 28. September 2008 teilnehmen möchte und nicht (mehr) in der Wählerevidenz in Österreich eingetragen ist, sollte RASCH einen Antrag auf Eintragung bzw. Wiedereintragung stellen. Diese Eintragung durch die österreichische Wählerevidenzgemeinde muss spätestens am 28. August 2008 erfolgen, um für die kommende Nationalratswahl relevant zu sein.

Ob Sie (noch) eingetragen sind, kann nur Ihre Wählerevidenzgemeinde beantworten. Erreichbarkeiten aller österreichischen Gemeinden finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums - http://www.wahlinfo.aussenministerium.at - unter 'Kontakte (Österreich)', direkt unter http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslandsoesterreicher/ratgeber/wahlen/kontakte-oesterreich.html

Generelle Voraussetzungen für die Teilnahme von AuslandsösterreicherInnen an der kommenden Nationalratswahl sind neben der österreichischen Staatsbürgerschaft ein Mindestalter von 16 Jahren am Wahltag (28.09.2008) und ein Hauptwohnsitz im Ausland. (Österreichische StaatsbürgerInnen mit HAUPT-Wohnsitz in Österreich sind automatisch in die Wählerevidenz eingetragen.)

Weitere Informationen samt des nötigen Formulars finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums - http://www.wahlinfo.aussenministerium.at - unter '(Europa-)Wählerevidenz', direkt unter http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslandsoesterreicher/ratgeber/wahlen/europa-waehlerevidenz.html.

Um an der Nationalratswahl teilnehmen zu können, ist auch noch die Beantragung einer WAHLKARTE nötig. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, ist auch diese Beantragung für die nächsten Tage anzuraten. Mehr dazu - samt eines Formulars - finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums - http://www.wahlinfo.aussenministerium.at - unter 'Wahlkarte', direkt unter http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslandsoesterreicher/ratgeber/wahlen/wahlkarte.html. Manche Gemeinden bieten die Beantragung von Wahlkarten online an; Links dazu finden Sie auch auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums. Sie können die Wahlkarte auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bestellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - oder an das Wahlbüro des Außenministeriums: ++43 / (0)50 / 1150-4400.
 
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