Winkler: "Es darf keine Relativierung der Menschenrechte geben"   

erstellt am
28. 08. 08

Staatssekretär Hans Winkler eröffnet internationale Menschenrechtskonferenz "Global Standards - Local Action"
Wien (bmeia) - "Es liegt in der Verantwortung der Staaten und Regierungen Menschenrechte und fundamentale Freiheiten zu schützen und zu fördern. Sie sind ein legitimes Anliegen nicht nur der Verfolgten, der Diskriminierten, der Minderheiten, sondern auch jedes Einzelnen und der internationalen Gemeinschaft" so Staatssekretär Hans Winkler bei der Eröffnung der hochkarätig besetzten internationalen Menschenrechtskonferenz "Global Standards - Local Action" am 27.08.

"Dennoch bleibt dies für viele weiterhin eine unerreichbar scheinende Vision. Immer noch werden in vielen Teilen der Welt Menschenrechte missachtet und mit Füssen getreten. Täglich erreichen uns Berichte über Gewaltakte und Diskriminierungen, Menschenhandel und Folterungen. Weltweit ist jede dritte Frau Opfer von Gewalt. Vor diesen Tatsachen können wir nicht unsere Augen verschließen" sagte Winkler.

"Menschenrechte müssen die Würde jedes Einzelnen sichern und für Schutz sorgen. Nur durch ein entschlossenes Eintreten der Staatengemeinschaft können wir diese Herausforderungen auch wirklich bewältigen. Unser Handeln muss daher sowohl im eigenen Land, als auch im Umgang mit anderen Staaten vom klaren und deutlichen Bekenntnis zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte geleitet sein. Es darf keine Relativierung der Menschenrechte geben - auch nicht im Kampf gegen den Terrorismus" betonte der Staatssekretär.

"Die größte Herausforderung, der wir uns gegenüber sehen, ist zweifelsohne die praktische Umsetzung auf lokaler Ebene. Dies erfordert auch, dass die Menschen die ihnen zustehenden Rechte kennen müssen, um sie einfordern zu können. Genau daran wollen wir in den kommenden zwei Tagen arbeiten" so der Staatsekretär.

15 Jahre nach der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte werden über 100 führende ExpertInnen aus aller Welt eine Bestandsaufnahme und Richtungsbestimmung im internationalen Menschenrechtsschutz vornehmen und konkrete Empfehlungen und Strategien für den besseren Schutz der Menschenrechte auf nationaler und lokaler Ebene erarbeiten.

Winkler bezeichnete die Wiener Weltkonferenz 1993 als "Meilenstein im internationalen Menschenrechtsschutz". "Mit der Bekräftigung der Universalität und der Unteilbarkeit aller Menschenrechte, der Stärkung der Frauenrechte und der Rolle von Nichtregierungsorganisationen hat ein Umdenken stattgefunden, das den Schutz der Menschenrechte in der Welt nachhaltig verändert hat. Auch wurde mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine weltweite Stimme und ein Gesicht für die Menschenrechte geschaffen. 15 Jahre danach brauchen wir wieder eine Richtungsbestimmung und neue Strategien für die Zukunft" so Winkler.
 
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