Berger: Ausbau des Opferschutzes muss weitergehen   

erstellt am
28. 08. 08

Bisher Opfer-Notruf eingerichtet und Prozessbegleitung ausgebaut, Zweites Gewaltschutzgesetz nächster wichtiger Schritt
Wien (bmj) - "Wir haben die Opferhilfe die letzten eineinhalb Jahre auf sehr stabile Beine gestellt und haben die Mittel von 3,5 Millionen auf 4,5 Millionen Euro aufstocken können", erklärte Justizministerin Maria Berger in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Weissen Rings, Udo Jesionek am 27.08. in Wien. Der Opfernotruf 0800 112 112, der vom "Weissen Ring" betrieben wird, ist seit über einem Jahr rund um die Uhr bundesweit kostenfrei erreichbar. Die Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten wurde ausgeweitet, rund 26oo Personen haben im letzten Jahr davon profitiert. Der Ausbau des Opferschutzes müsse weitergehen, dazu hat die Justizministerin einen Entwurf für das "Zweite Gewaltschutzgesetz" vorgelegt.

Der Präsident des Weissen Ringes zog Bilanz über ein Jahr Opfernotruf: "Der Weisse Ring hat den Betrieb des Opfernotrufes am 1. Juli 2007 übernommen. Vorher wurde der Notruf auf Anwaltsebene geführt, das gab Probleme, da Opfer auch psychosoziale Hilfe brauchen. Seit einem Jahr betreuen 12 Mitarbeiter, zur Hälfte PsychologInnen und zur anderen Hälfte speziell geschulte JuristInnen, die die Betreuung von Verbrechensopfern 24 Stunden täglich übernommen haben. Es gab in der Zeit vom 1. Juli 07 bis 30. Juni 08 12.500 AnruferInnen, die meisten kamen aus den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Tirol." Die wichtigste Funktion der BeraterInnen sei Stabilisieren, Strukturieren und Halt geben, wie auch eine Mitarbeiterin des Weissen Ringes an Hand von konkreten Fällen erläuterte.

Jesionek betonte, dass "für die Opfer in der letzten Zeit sehr viel getan wurde". Es gebe bei allen Parteien Bereitschaft den Opferschutz auszubauen, bloß bei der Umsetzung gebe es manche Verzögerungen. Jesionek forderte generell ein Verbrechensopfervorschutzgesetz nach Schweizer Vorbild.

Mit dem neuen zweiten Gewaltschutzgesetz soll nun der Ausbau des Opferschutzes weitergeführt werden. Ziel sei dabei, die Verbesserung des Schutzes insbesondere von Kindern vor Gewalt sowie eine umfassendere Unterstützung für die Opfer von Straftaten und strengere gerichtliche Kontrollen und Auflagen für Sexualstraftäter, erklärte die Justizministerin. Zentrale Punkte sind, der Ausbau der Einstweiligen Verfügung um Opfer besser zu schützen, die Ausweitung des Rechtes auf Prozessbegleitung auch auf den Zivilprozess, den neuen Tatbestand gegen fortgesetzte Gewaltausübung sowie ein Vorschuss auf Schmerzensgeld für Opfer von Körperverletzung, in der Form eines Pauschalbetrages von 1000 € bei schweren Körperverletzungen und 5000 € für Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen.

Im neuen Gewaltschutzgesetz enthalten ist auch das Berufs- und Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter und eine Verlängerung der Tilgungsfristen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen werde eine Tilgung im Strafregister ausgeschlossen, betonte Berger.
 
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