Grüne wollen Stadtregionalbahn für Salzburg   

erstellt am
02. 09. 08

Parlament: Vorlagen Verkehr
Wien (pk) - In einem Entschließungsantrag drängt Abgeordnete Birgit Schatz (G) auf die zügige Umsetzung des Projekts einer Salzburger Stadtregionalbahn. Sie fordert dabei Verkehrs- und Finanzminister auf, durch die Heranziehung der Einnahmen aus der Treibstoffbesteuerung die Finanzierung durch einen maßgeblichen Beitrag des Bundes von 50 bis 80 % der Gesamtkosten sicherzustellen.

Kampf dem Motorrad-Lärm
Abgeordnete Barbara Zwerschitz (G) verweist auf die steigenden Belastung der Bevölkerung durch Motorrad-Lärm als Folge des Motorrad-Booms der letzten Jahre und verlangt gesetzliche Reaktionen. So sollten ihrer Meinung nach bereits bestehende diesbezügliche Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung und anderen Gesetzen anrainerfreundlich vollzogen werden, auch kann sich Zwerschitz die Schaffung eines StVO-Paragraphen vorstellen, der offensichtlich mutwilliges Lärmen mit Motorrädern untersagt. Darüber hinaus sollte es nach den Vorstellungen der Grünen auch nicht mehr zulässig sein, Motorräder durch Austausch des Endschalldämpfers so zu manipulieren, dass das Betriebsgeräusch bis zum maximalen Lärmemissionsgrenzwert angehoben wird.

Grüne fordern stärkere Frequenz der Flughafenschnellbahn
Abgeordnete Gabriela Moser (G) tritt in einem Entschließungsantrag für eine Intervallverdichtung auf der Flughafenschnellbahn S 7 ein. Im Einzelnen sollten die Züge ihren Vorstellungen nach bis zum Flughafen im Viertelstundentakt und weiter bis Wolfsthal im Halbstundentakt verkehren. Weiters regt sie ganzjährig Nachtzüge bis zum Flughafen sowie den zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Wolfsthal und den Lückenschluss bis Petrzalka an. (875/A(E))

Mobilfunk: Grüne für verpflichtende Speicherung der technischen Daten
Auf die Gefahr von Gesundheitsschäden durch Mobilfunkanlagen weist Abgeordnete Gabriela Moser in einem weiteren Entschließungsantrag hin. Um epidemiologische Studien zu ermöglichen sollten ihrer Meinung nach technische Daten zu Sendeanlagen aller Art auf mindestens 60 Jahre aufbewahrt werden. Weiters plädiert sie für eine Auskunftspflicht der Fernmeldebehörden bei Anfragen von Gebietskörperschaften bezüglich technischer Daten von Sendeanlagen sowie für eine entsprechende Gestaltung der Datenbanken zu Sendeanlagen, sodass der historische Verlauf der Emissionen lückenlos nachgewiesen werden kann.


Erhöhung der Vignettenpreise nicht vor Dezember 2009

Ein gemeinsamer Antrag der Regierungsparteien auf Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes verschiebt zunächst den Termin für die Valorisierung der fahrleistungsabhängigen Maut vom 1. Mai auf den 1. Jänner, wobei sich die Höhe der Valorisierung nunmehr nach dem jeweils für den Monat Juli veröffentlichten Jahresdurchschnitt der Änderungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes richtet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kundmachung der neuen Mauttarife so rechtzeitig vor Jahresende erfolgt, dass die Transportwirtschaft bei ihren Vertragsverhandlungen den geänderten Tarifen Rechnung tragen kann.

Gleichzeitig reagiert die Novelle auch auf den starken Inflationsantrieb der letzten Monate und schließt eine Erhöhung der Vignettenpreise für das nächste Jahr aus. Den neuen Bestimmungen zufolge soll eine derartige Erhöhung erst mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 kommen, und zwar auf Basis der Änderung des Verbraucherpreisindexwertes des Jahres 2008 gegenüber dem entsprechenden Wert des Jahres 2007.


StVO-Novelle präzisiert Bestimmungen über "Section Control"
Klarstellungen und Präzisierungen bezüglich der Regelung der "Section Control" bringt eine Novelle zu Straßenverkehrsordnung. In der Regierungsvorlage werden im Einzelnen die zulässigen Methoden der Geschwindigkeitsmessung ("abschnittsbezogene", "punktuelle" Geschwindigkeitsüberwachung), die "Abstandsmessung", die Überwachung der Beachtung von Lichtzeichen ("Rotlichtkameras"), die Überwachung aus Fahrzeugen (z.B. "Zivilstreifen") – soweit diese jeweils mit bildverarbeitenden Verfahren verbunden sind - sowie Bildübertragungen für Zwecke der Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrsbeobachtung) geregelt. Gleichzeitig werden jeweils die zulässigen Einsatzzwecke festgelegt und die datenschutzrechtlichen Anforderungen normiert. Der Einsatz von technischen Möglichkeiten zur Frontfotografie wird ermöglicht.
 
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