Bedeutung des Cartagena Protokolls größer als je zuvor   

erstellt am
11. 09. 08

Inkrafttreten des Cartagena Protokolls über biologische Sicherheit jährt sich zum 5. Mal
Wien (bmlfuw) - Heute (11.09.) vor fünf Jahren ist das „Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit“ in Kraft getreten. Es regelt den globalen Export und Import von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs). „Das Cartagena Protokoll ist ein entscheidender Schritt zum Schutz der Biodiversität und zur Verankerung des Vorsorgeprinzips in der Umweltpolitik.

Durch die Lebensmittelkrise, den steigenden Einsatz von Bioenergie im internationalen Klimaschutz und dem zunehmenden internationalen Handel vor allem durch China, Indien und Brasilien ist die Bedeutung des Protokolls für eine nachhaltige Entwicklung heute größer als je zuvor“, unterstrich Umweltminister Josef Pröll die Wichtigkeit des „Cartagena Protokolls“ bei der wirkungsvollen Vermeidung möglicher Risiken von GVOs für die Umwelt.

Das Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit ist als Zusatzübereinkommen der Konvention über die biologische Vielfalt entstanden und am 11. September 2003 in Kraft getreten. Die EU-weite Umsetzung des Cartagena Protokolls erfolgt durch gentechnikrelevante Normen des Gemeinschaftsrechts. In Österreich wird es national durch das Gentechnikgesetz geregelt. Dieses Regelungssystem bietet Österreich den Schutz, dass nicht alle gentechnisch veränderten Erzeugnisse in die EU-Länder unkontrolliert eingeführt werden können und wir im EU-weiten Entscheidungsprozess über die Einfuhr von GVOs mitwirken können. Nationaler Kontaktpunkt und Verbindungsglied zum Sekretariat des Abkommens und den einzelnen Vertragsparteien ist das Österreichische Umweltbundesamt.

Informationsaustausch durch Biosafety Clearing House
Das Abkommen beinhaltet auch einen spezifischen Informationsmechanismus, das sogenannte "Biosafety Clearing House". Für diese internet-basierende Informationsdrehscheibe ist für Österreich ebenfalls das Umweltbundesamt verantwortlich. Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, müssen die Informationen über gesetzliche Regelungen, Verfahren oder Zulassungen im Bereich gentechnisch veränderter Organismen mit Hilfe dieses Informationsmechanismus austauschen.

Für die effiziente Umsetzung eines multilateralen Abkommens ist eine möglichst globale, gleichberechtigte Beteiligung Grundvoraussetzung. Deshalb müssen alle Länder, die sich am Protokoll beteiligen, über effiziente Beteiligungsmechanismen verfügen – etwa über moderne Methoden zur Risikoabschätzung oder über technische Mittel zur Einrichtung eines nationalen Biosafety Clearing House.

Österreichs Engagement in der internationalen Umsetzung
Österreich bringt seine langjährige Erfahrung im Bereich des Protokolls und der Gentechnik auch international ein wie etwa beim südostasiatischen Workshop 2007 in Kuala Lumpur gemeinsam mit dem Umweltministerium Malaysien zur Risikoabschätzung von GVOs und zur Durchsetzung der Biosafety-Gesetzgebung. Als Folge davon wurden vom Umweltbundesamt in Partnerschaft mit dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) bzw. einzelnen Ländern wie China, Kambodscha oder Malaysien zahlreiche weitere erfolgreiche Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau gesetzt, die einen wichtigen Beitrag zur globalen Biosicherheit leisten.

Darüber hinaus wurden und werden zahlreiche EU-Beitrittskandidatenländer vom Umweltbundesamt im Rahmen sogenannter Twinning-Projekte in der Erstellung und Umsetzung von EU-konformen Regelungen im Bereich GVO erfolgreich unterstützt. Ergänzend dazu findet Ende 2008 ein regionaler Workshop in der Balkanregion gemeinsam mit Kroatien statt. Ziel ist die regionale Vernetzung in den Bereichen GVO-Risikoabschätzung und Kontrolle und der Aufbau zukünftiger Partnerschaften.

Verbindliche Instrumente zur Haftungsregelung
Derzeit werden auf internationaler Ebene Haftungsregelungenfür das Protokoll ausgearbeitet, da es seit der Beschlussfassung des Cartagena Protokolls im Jahr 2000 umstritten ist, wer im Falle auftretender Schäden an der biologischen Vielfalt durch den grenzüberschreitenden Transport von GVOs in welcher Form haftet. Dazu soll es ein rechtlich verbindliches Instrumentund zusätzliche unverbindliche Richtlinien geben, die in den kommenden zwei Jahren im Detail ausgearbeitet und bei der nächsten Vertragsparteienkonferenz in Japan im Jahr 2010 beschlossen werden sollen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
 
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