3. EU-Führerschein-Richtlinie: Neuregelungen für Motorräder und Mopeds   

erstellt am
18. 09. 08

Bis 2011 muss Österreich die Neuerungen umgesetzt haben – und es bleibt noch viel zu tun
Wien (kfv) - Am 18.09. treffen sich im Wiener Juridicum über 200 Experten aus ganz Österreich zum 2. ZVR-Verkehrsrechtstag, um sich über die aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht zu informieren. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) tritt neben der Universtität Wien als Veranstalter auf und ist ebenfalls mit seinen Juristen vertreten. Ein Thema der KfV-Juristen wird dabei die 3. EU-Führerschein-Richtlinie sein, die von Österreich bis Anfang 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Betroffen sind davon vor allem der Motorrad- und Mopedführerschein. Ab 2013 werden außerdem im Sinne der Betrugsbekämpfung alle neuen Führerscheine EU-weit gleich aussehen und ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Führerscheine müssen alle zehn bis 15 Jahre bei der Behörde erneuert werden. Es liegt nun an Österreich, wie man die Gestaltungsmöglichkeiten der Richtlinie nutzt und welche Maßnahmen wie umgesetzt werden sollen.

Mopedausweis wird zu eigener Führerscheinklasse
In Österreich fällt vor allem die Unfallentwicklung bei den 15-jährigen Mopedlenkern negativ auf und ist seit Jahren Grund zur Besorgnis. „Mit der 3. Führerschein-Richtlinie wird der Mopedausweis zum vollwertigen Führerschein, aber der Altersspielraum kann sogar nach unten erweitert werden“, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Der bisherige Mopedausweis, der auf Initiative des KfV 1991 eingeführt wurde, wird durch eine eigene Führerscheinklasse (AM) mit einem Gemeinschafts-Mindestalter von 16 Jahren ersetzt. Die Mitgliedstaaten der EU können dieses Alter national aber auf bis zu 14 Jahre senken oder auf bis zu 18 Jahre erhöhen. „Ein weiteres Herabsetzen des Moped-Einstiegsalters sollte angesichts der ohnehin dramatischen Unfallzahlen der 15-Jährigen nicht angedacht werden. Österreich kann und sollte aber vor allem die Möglichkeit dieser Richtlinie nutzen und zusätzlich eine praktische Prüfung im Rahmen einer Mehrphasenausbildung für 15-jährige Mopedlenker einführen“, betont Thann.

Stärkung des stufenweisen Zugangs zu Motorrädern
Beim Motorrad-Führerschein beträgt das Mindestalter je nach Klasse 16 (A1), 18 (A2) oder 20 Jahre. Beim Wechsel in eine höhere Klasse muss laut Richtlinie verpflichtend eine praktische Prüfung oder Schulung absolviert werden – es gibt dann also keinen automatischen Übergang mehr wie bisher. Für Motorräder bis 125 ccm wird ein Führerschein der Klasse A1 nötig sein, das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Österreich hat aber auch die Möglichkeit, das Lenken solcher Fahrzeuge mit einem B-Führerschein zu erlauben. Die bisherige „Vorstufe A“ entfällt und wird durch die neue Klasse A2 ersetzt, für die das Mindestalter 18 Jahre beträgt.
Der Direkteinstieg soll laut Richtlinie für die Klasse A künftig bei 24 statt wie bisher bei 21 Jahren liegen. Bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis auf einem Motorrad der Klasse A2 und Absolvierung einer praktischen Prüfung oder Schulung kann ein Motorrad bereits mit 20 Jahren gelenkt werden.

„Die 3. Führerschein-Richtlinie bietet für den künftigen österreichischen Verkehrsminister viele Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit im Bereich der Mopeds und Motorräder zu verbessern“, ist Thann überzeugt. „Man sollte die Sache nun gemeinsam angehen.“

Informationen: http://www.kfv.at
 
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