Bessere Wettbewerbskontrolle  

erstellt am
16. 09. 08

 Berger: Vorschläge am 17.09. im Ministerrat
Mehr Ressourcen und neue Struktur für Bundeswettbewerbsbehörde, Wirtschaftsminister vermischt unzulässigerweise Themen
Wien (bmj) - Im Vorfeld des Ministerrates am 17.09. sieht Justizministerin Maria Berger Verbesserungsbedarf bei der Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs in Österreich: "Eine wirksame Wettbewerbskontrolle ist essentiell für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat ausgezeichnete Experten, sie ist aber personell unterbesetzt und agiert in einem schädlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Wirtschaftsressort. Ich werde daher dem Ministerrat morgen Vorschläge unterbreiten, die die Qualität der Wettbewerbskontrolle heben." Anlässlich der Diskussion um hohe Spritpreise zeigt sich Justizministerin Maria Berger auch verwundert über das Vorgehen des Wirtschaftsministers: "Mit dem Preisgesetz hat Wirtschaftsminister Bartenstein schon jetzt ein Instrument in der Hand, um allzu hohe Spritpreise zu verhindern. Leider hat er davon bisher nicht Gebrauch gemacht. Stattdessen schlägt er eine verfassungsrechtlich bedenkliche Neuordnung der Behördenzuständigkeit vor, die mit dem Kampf gegen die hohe Teuerung nichts zu tun hat. Hier werden absichtlich zwei Themenbereiche vermischt, zwischen denen keinerlei Zusammenhang besteht."

Derzeit ist die Bundeswettbewerbsbehörde beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Justizministerin Maria Berger sieht hier problematische Interessenskonflikte: "Das Wirtschaftsministerium betreut auch die Standortpolitik, die Beschäftigungspolitik und die Innovationspolitik. Diese stehen nicht immer in Einklang mit wettbewerbspolitischen Zielsetzungen. Darüber hinaus ist das Ressort Ansprechpartner diverser Einzelinteressen aus der Wirtschaft. Die Bundeswettbewerbsbehörde soll aber einen transparenten Wettbewerb gewährleisten, das Naheverhältnis zum Wirtschaftsressort beeinträchtigt ihre Unabhängigkeit. Die Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs dient letztlich den Verbrauchern, die Bundeswettbewerbsbehörde ist daher in Zukunft besser bei dem für den Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerium aufgehoben."

Die Justizministerin schlägt weiters vor, daß die Bundeswettbewerbsbehörde ein Wettbewerbs- und Preismonitoring durchführt: "Die Wettbewerbskommission hat im Sommer ein Gutachten über Ursachen der jüngsten Preissteigerungen erstellt. Sie hat darin den Aufbau eines transparenten und kontinuierlichen Wettbewerbsmonitorings empfohlen. Dies gilt es jetzt umzusetzen." Die jüngsten Diskussionen zeigen auch, daß die Bundeswettbewerbsbehörde das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium nur sehr zurückhaltend nutzt. Die Justizministerin sieht hier ein Versäumnis des Wirtschaftsministeriums: "Leider fehlen der Wettbewerbsbehörde notwendige personelle Ressourcen sowie eine differenzierte Organisationsstruktur. Die Ressourcen der BWB müssen daher deutlich aufgestockt und die interne Organisationsstruktur angepasst werden."

Die bisherigen Arbeiten an der Evaluierung des österreichischen Kartellrechts haben ergeben, daß sich der Kartellanwalt bewährt hat. Justizministerin Maria Berger schlägt daher vor, die Stellung des Kartellanwaltes gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde auszubauen: "Selbst jene Interessensvertretungen, die der Einführung dieser Einrichtung skeptisch gegenüber gestanden sind, gestehen zu, daß der Kartellanwalt hervorragende Arbeit leistet. Sein Beitrag zur Qualitätssicherung der Wettbewerbskontrolle soll nun verstärkt werden. Sein Recht, der Bundeswettbewerbsbehörde verbindliche Ermittlungsaufträge zu erteilen, soll explizit festgeschrieben werden. Damit soll verhindert werden, daß es der Beurteilung der Bundeswettbewerbsbehörde obliegt, ob sie seinen Ersuchen nachkommt", schloss Berger.

 

 Kogler fordert Beweislastumkehr bei Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen
Kritik an Hick-hack zwischen Bartenstein und Berger um Wettbewerbskontrolle
Wien (grüne) - "Das Hick-hack zwischen Bartenstein und Berger um die Wettbewerbskontrolle beweist, daß dort, wo wirklich etwas getan werden könnte gegen die Teuerung, die Koalition durch parteitaktische Spielchen versagt. Die Verschärfung des Wettbwerbsrechts ist nämlich eine der wenigen Möglichhkeiten in Österreich etwas zu tun", so Werner Kogler, Wirtschaftssprecher der Grünen.

Ein verschärftes Wettbewerbsrecht sei dringend nötig. "Bezeichnenderweise wird der wichtigste Punkt der notwendigen Kompetenzänderungen weder von SPÖ noch ÖVP erwähnt: Die Beweislastumkehr bei Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen. "Genau dort, wo es wirklich gegen Kartellbildungen und Preistreiberei geht, versagen Berger und Bartenstein", so Kogler.

 

 Muhm: Wettbewerbsrecht braucht Maßnahmen gegen Teuerung
Durch die Abschaffung des Bundeskartellanwaltes wird auch nicht ein Mehr an Wettbewerbskontrolle geschaffen. "Bartenstein hat bis jetzt nichts gegen die Teuerung getan
Wien (ak)
- "Der Vorschlag von Minister Bartenstein ist kein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Teuerung. Die Verfahren werden langwieriger und komplizierter", sagt AK Direktor Werner Muhm. Konkrete Maßnahmen gegen die Teuerung fehlen im Entwurf zur Gänze. Statt wie bisher zwei Instanzen, sind für das kartellgerichtliche Verfahren künftig drei Instanzen vorgesehen. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird als zusätzliche Entscheidungsinstanz eingerichtet. "Kartellverfahren und Verfahren gegen Marktmachtmissbrauch werden damit noch länger dauern. Außerdem ist vollkommen unklar, wie mit der Doppelgleisigkeit von Behörde und Gericht und den unterschiedlichen Verfahrensordnungen umzugehen ist", so Muhm. Der Vorschlag ist auch demokratiepolitisch bedenklich, da es der Bundeswettbewerbsbehörde laut Entwurf zukommen würde, Verfahren aufzugreifen, zu ermitteln und auch selbst zu entscheiden. "Diese Allmacht ist aus rechtsstaatlichen Gründen äußerst bedenklich", so Muhm.

"Im Entwurf fehlen wichtige Maßnahmen gegen die Teuerung wie etwa die Beweislastumkehr, durch die Marktmissbrauch besser bekämpft werden kann und der Aufbau eines effizienten Wettbewerbsmonitoring als Instrument nachhaltiger Wettbewerbspolitik" sagt Muhm. Durch die Abschaffung des Bundeskartellanwaltes wird auch nicht ein Mehr an Wettbewerbskontrolle geschaffen. "Bartenstein hat bis jetzt nichts gegen die Teuerung getan. Stattdessen schlägt er nun eine Machterweiterung in seinem Kompetenzbereich vor. Gegen die Teuerung wird das nicht helfen - im Gegenteil", so Muhm.
 

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