Neue Batterienverordnung in Kraft   

erstellt am
26. 09. 08

HerstellerInnen und ImporteurInnen haben Finanzierungsverantwortung für Sammlung und umweltgerechte Behandlung – keine Änderungen für BürgerInnen
Wien (bmlfuw) - Mit dem Inkrafttreten der neuen Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, am 26.09. gelten für HerstellerInnen und ImporteurInnen neue Sammel-Regelungen. Sie sind ab sofort zur unentgeltlichen Rücknahme sowie zur umweltgerechten Behandlung von Altbatterien und Akkumulatoren verpflichtet. Damit werden Kommunen bzw. Abfallverbände deutlich entlastet. Für die BürgerInnen ändert sich nichts, die bewährten Entsorgungsstrukturen und Abgabemöglichkeiten bleiben bestehen.

Gerätebatterien können auch künftig unentgeltlich bei jeder Verkaufsstelle sowie bei den dafür eingerichteten Sammelstellen der Gemeinden zurückgegeben werden. Der Handel ist darüber hinaus verpflichtet, über die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien an ihren Verkaufsstellen zu informieren. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

In Österreich kann man durch die bisher gültige Batterienverordnung seit 1990 Batterien unentgeltlich zurückgeben. Die neue EU-Richtlinie RL 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren verpflichtet nunmehr Hersteller bzw. Importeure europaweit unter anderem zur unentgeltlichen Rücknahme von Altbatterien. Weiters werden Kennzeichnungs- und Recyclingvorschriften für verschiedene Batterietypen festgelegt. In Österreich erfolgt die Umsetzung einerseits durch die im Parlament beschlossene AWG-Novelle Batterien (Abfallwirtschaftsgesetz) und durch die neue Batterieverordnung.

Die AWG Novelle 2008 beinhaltet neben der Teilnahmepflicht an Sammel- und Verwertungssystemen für Hersteller und Importeure auch die Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien. Die Gemeinden bekommen wie bei den Elektroaltgeräten ihre Leistungen von den Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten.

Die Batterienverordnung legt allgemeine Bestimmungen zu Behandlungsanforderungen und Kennzeichnung fest, die für alle Batterienarten gelten, insbesondere auch Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen Batterienarten, wie Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Weiters werden Vorgaben für die Sammel- und Verwertungssysteme inklusive der Aufgaben für die Koordinierungsstelle sowie die Registrierung und die Meldepflichten über das EDM (elektronisches Datenmanagement) geregelt. Auch gewerbliche Eigenimporteure, also Betriebe, die Batterien zum eigenen Gebrauch importieren, werden in die Pflicht genommen.

Wirtschaft, Verwaltung und Abfallverbände haben die notwendigen Schritte zur operativen Umsetzung der Regelung bereits. vorbereitet. Sammel- und Verwertungssysteme, die vom Lebensministerium genehmigt sind, sowie die Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle übernehmen die Sammlung.
 
zurück