Medien und Recht   

erstellt am
10. 10. 08

Wien (öaw) - Was ist, wenn Medien fehlerhafte oder verzerrte Informationen übermitteln? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Medienpublikum und sein Recht auf - korrekte - Information? Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung: Auftakt einer Veranstaltungsreihe der ÖAW zu "Medien und Recht" am 16. Oktober 2008 / Hochkarätige Podiumsdiskussion mit Alexandra Föderl-Schmid, Michael Holoubek, Benedikt Kommenda, Gottfried Korn und Wolfgang Wagner.

Massenmedien stellen Öffentlichkeit her. Die Thematisierung gesellschaftlich relevanter Sachverhalte schafft in der modernen demokratischen Gesellschaft einerseits eine der Voraussetzungen zur Teilhabe aller an kollektiven Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen und leistet andererseits einen Beitrag zur Kontrolle der Mächtigen. Aus diesem Grund wird den Medien auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Stellung eingeräumt, eine "öffentliche Aufgabe" zugeschrieben. Sie agieren aber nicht bloß als Vermittler von Informationen, sondern sie prägen durch Auswahl und Interpretation ganz entscheidend das Bild, das wir uns von unserer gesellschaftlichen Umwelt machen.

Was ist aber, wenn die übermittelten Informationen fehlerhaft oder verzerrt sind? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Medienpublikum und sein Recht auf - korrekte - Information? Die Brisanz dieser Fragestellung hängt damit zusammen, daß es einerseits um den Schutz vielfältiger Interessen der "Medienkonsumenten" und der von Fehlmeldungen Betroffenen geht. Andererseits spielen aber die für die westlichen Demokratien sehr wesentlichen Grundsätze der Medienfreiheit und der freien Meinungsäußerung eine maßgebende Rolle. Es prallen hier zwei gegenläufige Aufgaben der Rechtsordnung aufeinander: Der ausreichende Schutz der Informationsempfänger sowie der von Meldungen Betroffenen und auf der anderen Seite die Aufrechterhaltung der für das Funktionieren unserer Gesellschaftsordnung notwendigen Medienfreiheit. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, daß es auf beiden Seiten um Persönlichkeits- oder Grundrechte geht.


Auftaktveranstaltung "Medien und Recht"
Wieso es zu Fehlleistungen des Mediensystems kommen kann und welche Möglichkeiten es gibt, ihnen gegenzusteuern beziehungsweise die Interessen der Informationsempfänger im Sinne des Funktionierens einer demokratischen Öffentlichkeit zu wahren, wird an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erörtert werden.


Medien und Recht:
Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung
Donnerstag, 16. Oktober 2008, 17:30 Uhr
Hauptgebäude der ÖAW
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien
Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen:
http://www.oeaw.ac.at/deutsch/aktuell/veranstaltungen/veranstaltung_9922.html
 
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