Symposium zum Thema Wahlrechtsreform im Parlament   

erstellt am
10. 10. 08

Klaus Poier: Das ideale Wahlsystem gibt es nicht – – zum Teil 1
Wien (pk) - Ein weiterer Schwerpunkt des Symposiums zum Thema "Demokratie im Umbruch – Perspektiven einer Wahlrechtsreform" am 09.10. im Parlament galt dem Thema "Wahlrechtssysteme und ihre Auswirkungen im internationalen Vergleich". Der Grazer Politologe Klaus Poier stellte seinen Ausführungen drei grundlegende Erkenntnisse voran. Kaum ein System gleiche dem anderen, selbst das englische Wahlsystem, auf dem viele andere fußten, wurde vielfach anders ausgestaltet. Zweitens gebe es kein ideales Wahlsystem, alle hätten jeweils ihre Vor- und Nachteile. Und drittens komme es stets auf die soziopolitischen Rahmenbedingungen an, denen gemäß sich diverse Systeme unterschiedlich auswirkten.

Poier erinnerte daran, dass das englische Modell - Mehrheitswahl in einem Einerwahlkreis - die Urform des Wahlrechts darstelle. Mit dem Aufkommen politischer Parteien sei das Bedürfnis nach einem Verhältniswahlrecht gestiegen, das vor allem in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg einen regelrechten Boom erfahren habe. Dennoch gebe es heute praktisch nirgendwo ein "reines" Verhältniswahlrecht, würden doch zumeist mehrheitsverstärkende Elemente wie etwa eine "Sperrklausel" eingezogen. In den letzten Jahren sei es zudem vermehrt zu Mischformen zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gekommen.

Generell seien vier Aspekte zu betrachten, führte Poier weiter aus. Die Einteilung der Wahlkreise (Einerwahlkreis, Mehrpersonenwahlkreis, unterschiedliche Wahlkreisebenen), die Möglichkeiten und Formen der Kandidatur (Personen, Listen), die Art der Stimmgebung (Panaschieren, Vorzugsstimmen, Kumulierung, Prämierung) und die "Entscheidungsregel" (wie werden Stimmen in Mandate umgerechnet). Wie ein Wahlsystem funktioniere hänge davon ab, wie diese vier Bausteine miteinander kombiniert werden. Es müssten also stets die Gesamteffekte eines Wahlsystems beachtet werden, erklärte Poier.

Poier ging sodann auf einzelne Besonderheiten ein, etwa auf das segmentierte Wahlrecht, das Einerwahlkreise mit Listenwahlrecht kombiniere, sowie auf das deutsche Wahlsystem mit seiner Zweitstimme, das durch die Einerwahlkreise trotz Verhältniswahlrecht personenbezogen sei. Poier zeigte auch Auswirkungen diverser Regelungen auf, so sei ein personenbezogenes Wahlrecht in der Regel negativ für den Frauenanteil unter gewählten Parlamentariern, das britische System sei in gewissen Wahlkreisen nicht förderlich für die Wahlbeteiligung.

Im Hinblick auf die österreichische Nationalratswahl merkte Poier an, in einem reinen Verhältniswahlrecht hätte der neue Nationalrat zehn Parteien im Hohen Haus gesehen, da LIF, Liste Fritz, KPÖ, RETTÖ und Die Christen ebenfalls Mandate gemacht hätten. Das österreichische System wirke sich im übrigen überaus rigide auf die Entstehung neuer politischer Kräfte aus, mit Ausnahme der Grünen sei es nie einer neuen Partei gelungen, in den heimischen Nationalrat einzuziehen.

Hinsichtlich der Bewertung von Wahlsystemen nannte Poier Repräsentanz, Effektivität, Stabilität, Partizipation des Wählers und Verständlichkeit des Systems als Kriterien. Hinsichtlich der Idee einer Umgestaltung des heimischen Wahlrechts meinte Poier, angesichts der Sensibilität der Materie würde er einen Systemwechsel nur im Gefolge einer Volksabstimmung für sinnvoll halten.


Nach Poier stellte der italienische Politologe Mario Caciagli einen Vergleich zwischen dem englischen, dem französischen und dem italienischen Wahlrecht an, ehe der deutsche Politikwissenschaftler Florian Grotz sich mit dem deutschen Wahlrecht auseinandersetzte.

 

Mayer: Aktuelle Probleme sind nicht mit Wahlrechtsänderung lösbar
Das Symposium wurde am Nachmittag von Vorträgen der beiden Verfassungsexperten Heinz Mayer und Theo Öhlinger fortgesetzt. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, verhehlte nicht, dass Überlegungen bezüglich der Einführung eines Mehrheitswahlrechts in der gegenwärtigen schwierigen Situation eine gewisse Attraktivität haben. Es gebe aber auch eine Reihe von Bedenken, schränkte Mayer ein, die er in der Folge geltend machte.

Zunächst einmal dürfe man nicht übersehen, dass ein Mehrheitswahlrecht - wie immer es gestaltet sei - zwangsläufig zu einer Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit führe. Man müsse auch davon ausgehen, dass ein Mehrheitswahlrecht – wie immer es gestaltet sei - die parlamentarische Opposition schwäche. Mittel- und langfristig würden sich nämlich die Wähler überwiegend nur für jene Parteien entscheiden, die auch eine reelle Chance haben, die Mehrheit zu erlangen und somit in die Regierung zu kommen. Zweifelhaft sei auch, ob die bei diesem Wahlsystem entstehende absolute Mehrheit (die Hälfte plus ein Mandat) wirklich ausreiche, zumal dann die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten entscheidend ist. Wenn man sich zudem die grundsätzliche Frage stelle, was Demokratie politisch leisten soll, dann halte er die Notwendigkeit, Interessengegensätze im parlamentarischen Verfahren auszugleichen, für die weitaus wichtigste Komponente parlamentarischer Demokratie. Könne sich eine politische Mehrheit, ohne die Notwendigkeit einen Kompromiss zu schließen, einfach durchsetzen, so führe dies zwangsläufig - jedenfalls mittel- und langfristig - zu einer Polarisierung in der Gesellschaft, befürchtete Mayer, und desto stärker würden sich diese Konflikte aus dem Parlament hinaus und auf die Straße verlagern.

Auch wenn der gegenwärtige politische Zustand der Republik alles andere als erfreulich sei, so könne man diesen nach Ansicht von Heinz Mayer nicht durch eine Wahlrechtsänderung verbessern. Die Probleme, die das österreichische politische System kennzeichnen, entziehen sich einer rechtlichen Regelung, urteilte er. Die Krise des politischen Systems sei für ihn in allererster Linie eine Krise der politischen Parteien. Die Sozialdemokratische Partei habe in den letzten Jahrzehnten ihr politisches Profil beinahe verloren; sie sei auf der einen Seite von den Grünen, auf der anderen Seite von den einfachen Botschaften der Rechtsparteien bedroht. Die ÖVP drohe zwischen den Interessengegensätzen ihrer Bünde und der Macht der Länder zerrieben zu werden. Die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ seien weniger um eine moderne nachhaltige Politik bemüht als um Radau. Den Grünen sei das Hauptthema - die Umwelt - zum Teil abhanden gekommen, mit ihren anderen Themen dringen sie im Getöse der politischen Auseinandersetzungen kaum durch, weil es sich um eher anspruchsvolle gesellschaftliche Fragen handelt, die eine differenzierte Behandlung erfordern.

Auch müsse die Frage gestellt werden, ob die Personalauslese in den politischen Parteien dazu führe, dass geeignete Leute in die entsprechenden Funktionen gelangen. Notwendig wäre nach Ansicht von Mayer vor allem, dass politische Funktionäre einen Teil ihrer beruflichen Erfahrung und Sozialisation außerhalb der Politik erfahren. Eine Berufskarriere, die von der Schule unmittelbar in ein Parteisekretariat führe und letztlich auch in der Partei ende, führe nicht nur zu einer spürbaren Abgehobenheit und Entfremdung vieler Politiker von den Wählern, sondern auch zu einer existenziellen Abhängigkeit von der eigenen Partei. Dies fördere eine erhebliche Verengung der politischen Arbeit und eine Haltung, die die Problemlösung überwiegend im Vorteil für die eigene politische Kraft und weniger in der Sache, um die es eigentlich geht, sieht. Er denke, dass eine Reform des politischen Systems vor allem hier ansetzen müsste. Es wäre nicht der richtige Wege, die mangelnde Kompromissbereitschaft und Kompromissfähigkeit der politischen Parteien zum Anlass zu nehmen, ihnen die Notwendigkeit der Kompromissfindung zu ersparen. Gefordert seien vielmehr politische Einsicht und Kraft, schloss er.

Öhlinger: Mehrheitswahlrecht gegen Blockaden und Stillstand
Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sprach sich in seinem Referat mit Nachdruck für einen Wahlsystemwechsel vom derzeitigen Verhältniswahlrecht hin zu einem Mehrheitswahlrecht aus, sah aber angesichts der heimischen Parteienlandschaft wenig Chancen für eine reale Umsetzung.

Die vergangene Legislaturperiode könne man nicht als bloßen Betriebsunfall einstufen, meinte Öhlinger. Blockade, Stillstand und Ineffizienz seien vielmehr eine unvermeidliche Folge des in Österreich geltenden Verhältniswahlrechts und einer Auffassung von Demokratie, die das Parlament nur dann als echten Repräsentanten des Volkes sieht, wenn darin auch alle relevanten politischen Strömungen der Bevölkerung vertreten seien und die Regierung dann gleichsam als Vollzugsausschuss dieser Volksvertretung fungiere. Doch gerade dies sei ein Fehler, gab Öhlinger zu bedenken. Es sei nicht Hauptaufgabe einer Regierung, Gesetze zu vollziehen, zumal ja fast alle Initiativen im Parlament heute aufgrund von Regierungsvorlagen beschlossen werden und der demokratische Effekt des Parlamentarismus vor allem darin bestehe, dass die Regierung ihr Programm der parlamentarischen Öffentlichkeit präsentieren und dort diskutieren und allenfalls auch in einzelnen Punkten korrigieren lassen müsse.

Öhlinger warnte überdies davor, die Wirkung der politischen Parteien auf die Funktionsweise des Parlamentarismus und der Regierung zu ignorieren. Ein Verhältniswahlrecht tendiere zu einer Parteienvielfalt und trage die daraus resultierende Parteienkonkurrenz in eine von der Mehrheit des Parlaments abhängige Regierung hinein. Die Logik dieses Repräsentationsmodells führe damit unter den realen Bedingungen des Parteienstaats zu Selbstblockaden und permanentem Streit in der Regierung. So äußere sich die Wirkungsweise des Verhältniswahlsystems vor allem auch darin, dass es nicht nur absolute Mehrheiten einer Partei, sondern auch kooperationsfähige Parteienkoalitionen verhindert. Schon das Programm einer Regierung sei daher oft nur ein verwaschener Kompromiss, die Wähler selbst könnten nur die Gewichte zwischen den Regierungsparteien verschieben, aber keine eindeutige Wahl zwischen der bestehenden und einer alternativen Regierung treffen, lautete der Befund Öhlingers.

Wenn man das ändern will, dann sei ein Systemwandel zu einem Mehrheitswahlrecht unvermeidlich, betonte Öhlinger, der dabei einem klassischen Modell den Vorzug gab, bei dem in Einerwahlkreisen jeweils ein einziger Abgeordneter mit absoluter Mehrheit gewählt wird. Die Einführung dieses neuen Wahlsystems müsste allerdings, wie Öhlinger zu bedenken gab, von ergänzenden Verfassungsänderungen wie etwa der Verkürzung der Legislaturperiode auf vier Jahre oder einer Stärkung der Oppositionsrechte begleitet werden.

Für die Einführung eines Mehrheitswahlrechtes spricht nach Einschätzung Öhlingers auch der Umstand, dass in diesem System die Position des einzelnen Abgeordneten erheblich stärker wäre, zumal nun nicht mehr Parteisekretariate über Listen die Zusammensetzung ihrer Fraktionen bestimmen. Was die kleineren Parteien betrifft äußerte Öhlinger seine Skepsis gegenüber einem minderheitenfreundlichen Wahlrecht, das der stärksten Partei einen Bonus zugesteht, der dieser zur absoluten Mehrheit verhilft. Ein solches Modell würde die Chancen kleinerer Parteien zwar erheblich stärken, könnte in der Praxis aber dazu führen, dass eine Partei mit nicht einmal 30 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit erhält, gab er zu bedenken. Öhlinger stellte aus diesem Grund eine Mischform etwa nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags zur Diskussion, wo die Hälfte der Mitglieder in Einerwahlkreisen gewählt werden.

Klar war sich Öhlinger allerdings, dass auch ein Mehrheitswahlrecht kein Allheilmittel gegen alle Schwächen unseres politischen Systems sein könne. Er sah darin vor allem auch keine gangbare Möglichkeit, den Frauenanteil im Parlament anzuheben, da Quotenregelungen mit einem klassischen Mehrheitswahlrecht, wie er meinte, kaum vereinbar seien. Ungelöst war für Öhlinger zudem die Frage, wie man die Parteien dazu bewegen könne, das Wahlrecht und damit die Grundlage ihrer eigenen Existenz zu ändern und sich damit selbst in Frage zu stellen. SPÖ und ÖVP hätten nun ohnehin ihre 2/3-Mehrheit verloren, die sie ja auch bislang schon aus guten Gründen gegen die kleineren Parteien in der Frage des Wahlrechts nicht eingesetzt hatten. Es bestehe daher unter den gegebenen Voraussetzungen wenig Chance auf Realisierung des notwendigen und richtigen Wahlsystemwechsels, fasste Öhlinger zusammen.

 

Podiumsdiskussion mit ParteienvertreterInnen
Wien (PK) – Eine Podiumsdiskussion mit IV-Präsident Veit Sorger, Presse-Chefredakteur Michael Fleischhacker und ParteienvertreterInnen bildete den Abschluss des Symposiums zum Thema Wahlrechtsreform im Parlament. Bei der von Herwig Hösele moderierten Diskussion wurden vom Podium sowohl Argumente für als auch gegen ein Mehrheitswahlrecht vorgebracht, wobei die Podiumsgäste zum Teil sehr pointiert formulierten. So lehnte etwa FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer ein Mehrheitswahlrecht als "Diktatur auf Zeit" dezidiert ab, während Presse-Chef Fleischhacker einwandte, dass auch die aktuelle Zusammensetzung des Nationalrats nicht repräsentativ für die Bevölkerung sei. SPÖ-Abgeordnete Christine Lapp betonte, es sei das Wesen einer Demokratie, so lange zu diskutieren, bis eine Lösung gefunden werden könne.

Eingeleitet wurde die Podiumsdiskussion vom Präsidenten der Industriellenvereinigung Veit Sorger. Sorger machte geltend, dass eine stabile, handlungsfähige Regierung eine wichtige Rolle bei der Wahl eines Firmenstandorts spiele, und äußerte sich in diesem Sinn tendenziell positiv zu einem "mehrheitsverstärkenden Wahlrecht". Ein solches könnte seiner Meinung nach ein Ausweg aus der derzeitigen Blockade-Situation sein. Der Wirtschaft gehe es um einen optimalen Mix aus einem stabilen Rechtsrahmen und der Möglichkeit zu raschen Reaktionen auf eine notwendige Änderung der Rahmenbedingungen. Mit einer Wahlrechtsreform könnte überdies das Interesse an Politik wiederbelebt und damit ein Schritt gegen die zunehmende Politikverdrossenheit gesetzt werden, zeigte sich Sorger zuversichtlich.

Volksanwältin Terezija Stoisits stand als Vertreterin der Grünen der Einführung eines Mehrheitswahlrechts hingegen ausgesprochen skeptisch gegenüber, hielt aber gleichzeitig fest, dass ihre Partei offen für einen Dialog über eine Verbesserung des Wahlrechts und der politischen Kultur in Österreich sei. Bei einem Mehrheitswahlrecht zähle jede Stimme nicht einmal annähernd gleich viel, brachte sie als Argument gegen die Abschaffung des Verhältniswahlrechts vor, zudem würden kleine Parteien "an den Rand gedrängt". Dazu komme der "kümmerliche" Frauenanteil in Parlamenten, die auf Basis eines Mehrheitswahlrechts gewählt würden. Ein Mehrheitswahlrecht gewährleiste, so Stoisits, überdies nicht, dass bessere und effizientere Politik gemacht würde und sei auch kein wirksames Mittel gegen Politikverdrossenheit.

Nach Meinung von Stoisits gilt es über wichtigere Dinge zu diskutieren als über ein Mehrheitswahlrecht, etwa darüber, ob die 4-%-Klausel tatsächlich "das Gelbe vom Ei" sei, oder über den Ausschluss von jahrzehntelang in Österreich lebenden Ausländern vom Wahlrecht. Sollte tatsächlich ein Mehrheitswahlrecht eingeführt werden, müsste ihr zufolge darüber eine Volksabstimmung abgehalten werden.

FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer deklarierte sich als dezidierter Gegner eines Mehrheitswahlrechts. Ein solches ziele auf die Erzeugung einer politischen Zweiklassengesellschaft ab, warnte er, in der der Gewinner alle Macht erhalte und der Verlierer in die Position der Ohnmacht versetzt werde. Zudem wäre ein Mehrheitswahlrecht seiner Meinung nach ein "harscher Verstoß" gegen eine tragende Säule des entwickelten Rechtsstaates: die Gleichheit. Kein Staatsbürger dürfe von einer angemessenen demokratischen Teilhabe ausgeschlossen sein, unterstrich Fichtenbauer, ein Mehrheitswahlrecht würde auf nichts anderes hinauslaufen als auf "eine Diktatur auf Zeit". Es könne passieren, dass überhaupt keine Opposition mehr im Parlament vertreten sei, wie dies 1987 in einem kanadischen Bundesstaat passiert ist.

Dass ein bestimmtes Wahlrecht einem Land einen Standortvorteil bringen würde, wies Fichtenbauer strikt zurück. Zudem bestritt er, dass es in Österreich die viel zitierte Politikverdrossenheit tatsächlich gibt und verwies in diesem Zusammenhang auf die Wahlbeteiligung bei den Nationalratswahlen von beinahe 80 %.

SPÖ-Abgeordnete Christine Lapp hielt eingangs ihres Statements fest, die Befürworter eines Mehrheitswahlrechts hätten sie bislang nicht überzeugen können. Ihrer Auffassung nach sollte man lieber darüber diskutieren, wie man das bestehende Wahlrecht durch Integration neuer Elemente verbessern könnte. Ihr persönlich würde eine stärkere Personalisierung des Wahlrechts gefallen, meinte sie, zudem könnte eine weitere Öffnung des Parlaments einen Beitrag dazu leisten, der Öffentlichkeit die Arbeit der Abgeordneten besser zu vermitteln und so das Image von PolitikerInnen zu verbessern.

Generell gab Lapp zu bedenken, dass Demokratie nicht einfach sei und man eben so lange diskutieren müsse, bis man zu einer Lösung komme. Auch die letzte Große Koalition habe trotz "Blockadehaltung" einiges weitergebracht, bekräftigte sie. Im Übrigen würde die politische Kultur von den handelnden Personen abhängen, unabhängig von der Form des Wahlrechts.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) wandte sich dagegen, das Mehrheitswahlrecht zu "dämonisieren". Jede Form des Mehrheitswahlrechts sei demokratisch, hielt er mit Verweis auf das Beispiel einiger europäischer Länder fest. Zudem verwahrte sich Bartenstein gegen den Vorwurf, die ÖVP würde aus Eigeninteresse für ein Mehrheitswahlrecht plädieren, schließlich hätte ihr das Modell eines abgeschwächten Mehrheitswahlrechts bei den jüngsten Wahlen lediglich 37 statt 51 Mandate gebracht.

Deutlich sprach sich Bartenstein gegen eine Fortsetzung der rot-schwarzen Koalition aus. Diese Koalition sei von den BürgerInnen abgewählt worden, argumentierte er, nichts würde die Leute mehr ärgern, als dass man sie zuerst wählen lassen habe und danach erst recht alles gleich bleibe. Bartenstein wollte den Wahlausgang überdies nicht als Rechtsruck interpretiert wissen, vielmehr hätten Protest, Populismus und Unzufriedenheit eine wichtige Rolle gespielt. Gäbe es einen Oppositionspolitiker von der Qualität Lafontaines in Österreich, würde dieser viele Stimmen für links sammeln, zeigte sich der Minister überzeugt, umgekehrt würden Haider und Strache in Deutschland viele Wähler anlocken.

Presse-Chefredakteur Michael Fleischhacker hielt in Richtung Abgeordneter Stoisits fest, er habe nicht die Gewissheit, dass ein Mehrheitswahlrecht die Qualität der Politik verbessern würde, er habe aber die Gewissheit, dass das gegenwärtige System keine hohe Politik-Qualität sicherstelle. Die Große Koalition ist seiner Ansicht nach nicht an unfähigen Personen gescheitert, sondern an der bestehenden politischen Architektur.

Fleischhacker zufolge ist es nicht nur notwendig, das Wahlrecht zu ändern, auch andere gewachsene Institutionen müssten in Frage gestellt werden. Unter anderem nannte er in diesem Zusammenhang den Föderalismus und die Pflichtmitgliedschaft bei den Sozialpartnern. In Richtung der Kritiker eines Mehrheitswahlrechts merkte Fleischhacker an, auch die Zusammensetzung des derzeitigen Parlaments sei nicht repräsentativ für die Bevölkerung, wenn man etwa an den hohen Anteil an Abgeordneten denke, die aus dem staatlichen bzw. staatsnahen Bereich kämen.

Aus dem Publikum wurde unter anderem die Meinung vertreten, man müsse in der Politik eine deutliche Handschrift erkennen, es könne nicht sein, "dass vor lauter Debattieren nichts herauskommt". Ein Diskutant gab der SPÖ die Schuld an der bestehenden Misere, weil sie eine Regierungszusammenarbeit mit der FPÖ und dem BZÖ ausschließe und damit die ÖVP immer wieder und trotz stetiger Stimmenverluste zwinge, mitzuregieren. Seiner Meinung nach würde eine Koalition der SPÖ mit FPÖ und BZÖ am ehesten dem Wählerwillen entsprechen. Ein weiterer Diskussionsteilnehmer wertete das Argument, Frauen seien in Ländern mit Mehrheitswahlrecht benachteiligt, als rein politisch und aus demokratischer Perspektive nicht statthaft.  
     
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