Panne bei Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente  

erstellt am
07. 10. 08

 Konecny: Völlige ÖVP-Falschdarstellung des Antrages
Unverständlich sei, daß sie dabei mit nachweislich falschen Argumenten arbeite
Wien (sk) -
Als "völlig unnachvollziehbar" bezeichnete der Vorsitzende der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny am 06.10. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ die heutige Darstellung der Auswirkungen des Beschlusses der Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente durch die ÖVP. "Ich möchte die ÖVP und insbesondere Bundesrätin Greiderer darauf hinweisen, daß eine EU-konforme Auslegung des Beschlusses die Inkludierung auf Medikamente im Veterinärbereich gänzlich ausschließt. Weiters muß ich darauf verweisen, daß Antiquitäten bereits jetzt mit einem verringerten Steuersatz versehen sind", betonte Konecny. Es sei verständlich, daß die ÖVP ihren Einspruch im Bundesrat gegen die im Nationalrat mehrheitlich beschlossene Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente zu argumentieren versuche. Unverständlich sei jedoch, daß sie dabei mit nachweislich falschen Argumenten arbeite.

"Ich kann VP-Bundesrätin Greiderer dennoch beruhigen; die Impfung eines Sportpferdes wird mit keiner Steuersenkung versehen werden und weiterhin mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz wie bisher ausgestattet sein", betonte Konecny.

Um weitere Verunsicherungen zu vermeiden, unterstrich Konecny zudem, daß auch in Zukunft die Lieferung und Einfuhr von Kunstgegenständen keinem reduzierten Steuersatz unterliegen werde. Im Detail erläuterte Konecny: "Norminhalt ist, daß gemäß lit. b die Einfuhr von Kunstgegenständen und gemäß lit. c die Lieferung von Kunstgegenständen, wenn diese Lieferungen vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer ist, wenn dieser den Gegenstand entweder selbst eingeführt hat, ihn vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat oder er für den Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war, dem beschränkten Steuersatz, andere Lieferungen jedoch dem 20%igen Steuersatz unterliegen. Die Regelungen der lit. b und c stellen gegenüber der Regelung in lit. a eine spezielle Regelung dar. Nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß das spezielle Recht dem generellen Recht derogiert, hat der Rechtsanwender daher die lit. b und c für die Rechtsinterpretation heranzuziehen und ihr gegenüber der generellen Lösung in lit. a den Vorzug einzuräumen. Die geltende Rechtslage bleibt daher unverändert", schloss Konecny.

 

Greiderer: Stümperhafter Beschluss muß vom Bundesrat korrigiert werden!
Peinliche Panne: SPÖ/FPÖ/BZÖ-Beschluss im Nationalrat auf Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente trifft auch auf Antiquitäten und Tiermedikamente
Wien (övp-pk) - Wie die heutigen Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates ergaben, wurden bei der letzten Nationalratssitzung vor der Nationalratswahl bei der Diskussion um die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente offenbar irrtümlicherweise Anträge eingebracht, die nicht einmal sozial treffsicher sind. Die neue Tiroler ÖVP-Bundesrätin, Elisabeth Greiderer, machte auf den Umstand aufmerksam, daß durch den Beschluss im Nationalrat nicht nur die Mehrwertsteuer auf Medikamente halbiert wird, sondern auch auf Antiquitäten und auf Medikamente im Veterinärbereich. "Das ist eine Auswirkung des Husch-Pfusch-Beschlusses im Wahlkampf. Niemand wird mir erklären können, daß beim Kauf von Antiquitäten oder bei einer Impfung eines Sportpferdes sozial benachteiligte Gesellschaftsschichten betroffen sind", ärgert sich Greiderer über die hastige Antragseinbringung im Nationalrat.

Die Bundesrätin zeigte sich zudem verwundert, daß nun die SPÖ den Antrag der ÖVP auf Reparatur nicht mitträgt. "Es ist unverständlich, daß die SPÖ nun so tut, als wäre alles in Ordnung. Die SPÖ hat im Finanzausschuss nicht einmal an unserer Diskussion mit den anderen Parteien aktiv teilgenommen. So stellen wir uns Demokratie nicht vor", so Greiderer abschließend.  
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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