EU-Kommission startet Konsultation über die Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen   

erstellt am
15. 10. 08

Wie lässt sich ein optimaler Gewinn aus der Qualität der in der EU erzeugten Lebensmittel und Getränke ziehen?
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 15.10. ein Grünbuch angenommen, mit dem eine Debatte darüber eröffnet werden soll, wie die europäischen Landwirte aus der Qualität der von ihnen erzeugten Lebensmittel und Getränke optimalen Nutzen ziehen können. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung, des zunehmenden Drucks durch kostengünstige Erzeugnisse aus Übersee und der sich verändernden Wünsche der Verbraucher ist Qualität die mächtigste Waffe Europas. Das Grünbuch untersucht die verschiedenen in der EU derzeit angewendeten Normen, Qualitäts- und Zertifizierungsprogramme und Etikettierungsregelungen (u. a. geografische Angaben, ökologischer Landbau/biologische Landwirtschaft, private und regionale Zertifizierungsregelungen für Lebensmittelqualität) und geht der Frage nach, wie die Stärken der EU-Landwirtschaft besser genutzt und die Verbraucher über die angebotenen Erzeugnisse besser informiert werden können. Alle Interessenträger sollen sich dazu äußern, ob diese Maßnahmen ihrer Ansicht nach eine ausreichende Garantie bieten und die Qualitäten der Erzeugnisse angemessen vermitteln; außerdem sollen Verbesserungen vorgeschlagen werden. Die Konsultation läuft bis Ende 2008. Anhand der Ergebnisse wird im kommenden Jahr eine Mitteilung ausgearbeitet, die zu einem späteren Zeitpunkt Legislativvorschläge nach sich ziehen könnte.

„Angesichts des immer schärferen Wettbewerbs müssen die europäischen Landwirte ihren größten Trumpf ausspielen, nämlich Qualität“, sagte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Die Landwirte der EU müssen Erzeugnisse mit den Qualitäten anbieten, die von den Verbrauchern gewünscht werden, diese Qualitäten garantieren und sie, was vielleicht am wichtigsten ist, wirkungsvoll vermitteln. Wir verfügen in der EU über eine ganze Palette von Politikinstrumenten und besonderen Qualitätsregelungen. Ich möchte von den Beteiligten erfahren, ob diese Maßnahmen richtig funktionieren oder ob mehr getan werden muss, und wenn ja, was.“

Die für Gesundheit zuständige Kommissarin Androulla Vassiliou erklärte: „Ich freue mich sehr über meine Beteiligung an der Initiierung dieses Grünbuchs über Lebensmittelqualität. Unsere Bürger bekommen damit die Möglichkeit, uns mitzuteilen, was sie von uns erwarten, um eine Gewähr für die Qualität ihrer Lebensmittel zu haben. Außerdem erhalten wir Denkanstöße, wie wir die Lebensmittelqualität, die dank der bestehenden Rechtsvorschriften bereits erzielt wurde, noch besser vermitteln können. Diese Rechtsvorschriften gewährleisten, dass Lebensmittel in der EU nach strengen Normen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit erzeugt werden, auch was die Aspekte Tiergesundheit, Tierschutz und Hygiene anbelangt.“

Für die Landwirte bedeutet Qualität, dass sie Erzeugnisse mit den richtigen Eigenschaften (z. B. Muskelfleischanteil) und den richtigen Erzeugungsmerkmalen (z. B. besondere tierschutzgerechte Verfahren) anbieten. Zudem betrifft Qualität alles: von nach Mindestnormen produzierten Grundstoffen bis hin zu hochwertigen Qualitätserzeugnissen, die nach anspruchsvollen Produktionsmethoden hergestellt werden.

Zugleich nimmt der Druck auf die EU-Landwirte durch Erzeugnisse aus Schwellenländern mit geringen Produktionskosten sowohl in der Gemeinschaft als auch in Drittländern immer stärker zu. Dieser Prozess wurde durch die Globalisierung, Handelsabkommen, eine stärkere Öffnung der Märkte und den Abbau des Außenschutzes gefördert. Die EU-Landwirte müssen dieser Herausforderung frontal begegnen. Sie befolgen bereits einige der weltweit anspruchsvollsten Bewirtschaftungsauflagen und verfügen über das Know-how, um die Produktqualitäten zu liefern, die auf dem Markt verlangt werden. Die Kommission ist deshalb davon überzeugt, dass die Landwirte der EU diese Anforderungen nicht als Belastung sehen sollten, sondern eine echte Chance haben, sie in einen Vorteil für sich umzuwandeln - indem sie genau das anbieten, was die Verbraucher wünschen, ihre Erzeugnisse auf dem Markt von anderen Erzeugnissen klar abgrenzen und dafür entsprechend honoriert werden.

Das Grünbuch gliedert sich in drei Abschnitte: Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen; besondere EU-Qualitätsregelungen (z. B. geografische Angaben, traditionelle Spezialitäten und ökologischer Landbau); Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Lebensmitteln.

Im Grünbuch werden u. a. folgende Fragen aufgeworfen:

  • Sollte die Angabe des Ortes, an dem die Grundstoffe erzeugt wurden (EU/Drittland), obligatorisch vorgeschrieben werden?
  • Sollte es zulässig sein, Erzeugnisse zu verkaufen, die den Vermarktungsnormen aus ästhetischen Gründen nicht genügen?
  • Sollten Begriffe wie „Berg-“ oder „Bauern-“ auf EU-Ebene festgelegt werden?
  • Wie sollte die Regelung für geografische Angaben weiterentwickelt werden?
  • Wie können geografische Angaben in Drittländern wirksamer geschützt werden?
  • Wie kann das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus verbessert werden?
  • Wie kann die Erzeugung von Qualitätsprodukten in den EU-Regionen in äußerster Randlage gesteigert werden?
  • Werden neue EU-Regelungen benötigt (insbesondere im Bereich des Umweltschutzes), und wenn ja, wie lässt sich der Verwaltungsaufwand möglichst gering halten?
  • Wie lässt sich vermeiden, dass die Verbraucher durch Zertifizierungsregelungen in die Irre geführt werden?


Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich an der Konsultation beteiligen wollen, gehen Sie auf http://ec.europa.eu/agriculture/quality/policy/index_en.htm

 
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