Asylwesen  

erstellt am
03. 11. 08

 Fekter: Beratung von Asylwerbern in Österreich ausreichend gewährleistet
Bei sinkenden Asylwerberzahlen werden künftig auch Anpassungen in den Ausgaben für die Beratungen erforderlich sein.
Wien (bmi) - "In den letzten Tagen ist die Beratung von Asylwerbern in Österreich fälschlich und einseitig dargestellt worden. Es entspricht nicht den Fakten, dass die Flüchtlingsberatung in manchen Bundesländern "vor dem Aus steht" und nicht mehr gewährleistet ist. Diese Angaben sind in aller Deutlichkeit zurückzuweisen", so Innenministerin Dr. Maria Fekter.

"Das Innenministerium gibt 2008 rund 1,5 Millionen Euro im Bereich der Beratung für Asylwerber aus. Das ist eine Menge Steuergeld, mit dem sorgsam und effizient umgegangen werden muss", so die Innenministerin. An allen Außenstellen des Bundesasylamts wird die Rechtsberatung von Asylwerbern durch NGOs durchgeführt, damit ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gewährleistet. Darüber hinaus gibt es über den Europäischen Flüchtlingsfond jährlich Fördermittel für Projekte die jährlich neu eingereicht und jährlich neu vergeben werden. "Jene Projekte, die den Richtlinien des Europäischen Flüchtlingsfonds entsprechen, die tatsächlich benötigt werden und sinnvoll sind, werden genehmigt. Die Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds wurden für Österreich reduziert, da auch die Zahl der Asylwerber in den letzten beiden Jahren halbiert wurde und damit auch der tatsächliche Bedarf gesunken ist", so Fekter. Gerade jene Organisationen, die sich jetzt über Kürzungen im Rahmen dieser Projekte beschweren würden, hätten andere aufrechte Verträge mit dem Innenministerium im Bereich der Beratung für Asylwerber.

Innenministerin Fekter stellt klar: Das Verfahren zur Vergabe der Projekte im Rahmen des Europäischen Flüchtlingfonds ist transparent, es gibt klare EU-Richtlinien, nach denen die Vergabe erfolgt. Wenn es aber formale Fehler gibt, Richtlinien nicht erfüllt werden, der Zeithorizont nicht erfüllt wird, die entsprechende Infrastruktur zur Beratung fehlt oder die Beratungskosten sehr hoch sind, kann ein Vertrag nicht abgeschlossen werden. "Wir haben sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen", so Fekter. Die Innenministerin kann die Kritik von Caritas-Präsident Küberl nicht nachvollziehen, da 3 der 4 genehmigten Projekte im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds Projekte der Caritas sind, das 4. Projekt ist ein Projekt der Diakonie.

Fekter betont, dass es in den letzten beiden Jahren gelungen ist, die Zahl der Asylanträge zu halbieren. 2005 gab es 22.461 Asylanträge, im Jahr 2007 nur noch 11.879 Asylanträge. "Das bedeutet eine wichtige Entlastung für Österreich, das im europäischen Vergleich immer noch eines der am meisten belasteten Länder ist. "Dementsprechend wird auch der Bedarf bei den damit zusammenhängenden Beratungsnotwendigkeiten zu optimieren sein."

UNHCR sollte sich über tatsächliche Zahlen informieren
Zu den Aussagen von Seiten des UNHCR wird vom Innenministerium klargestellt: Allein für die Beratung von Asylwerbern im Rahmen des Zulassungsverfahrens, während des Asylverfahrens und im Rahmen der Rückkehrberatung wendet das Innenministerium im Jahr 2008 ca. 1,58 Mio. Euro auf. Für die Beratungstätigkeiten im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) werden in Ko-Finanzierung insgesamt 3,086 Mio. Euro vom BMI und 4,308 Mio. Euro vom EFF ausgegeben.

Innenministerin Dr. Maria Fekter weist das UNHCR daher freundlich darauf hin, daß damit allein im Rahmen des EFF Beratungstätigkeit in Höhe von über 7 Mio. pro Jahr finanziert wird. "Das ist sehr viel Steuergeld und ich werde darauf achten, daß dieses Steuergeld sachgerecht und bedarfsgerecht ausgegeben wird. Sinkende Asylwerberzahlen werden künftig auch in den Ausgaben für die Beratung von Asylwerbern berücksichtigt werden", betont die Innenministerin.

 

 Korun: Fekter betreibt Blockade der Höchstgerichte im Bereich Asyl
Parlamentarische Anfrage an Fekter angekündigt
Wien (grüne) - Die beharrliche Haltung von Innenministerin Fekter betreffend der Kürzung der Gelder für unabhängige Asylrechtsberatung ziele offensichtlich darauf ab, die ohnehin überlasteten Höchstgerichte mit Asylverfahren noch stärker zu blockieren, so die Integrationssprecherin der Grünen, Alev Korun. Rund ein Drittel der Asylbescheide werden nämlich von der nächsten Instanz als rechtswidrig aufgehoben. "Wenn Fekter den Zugang zu Rechtsberatung mit der Kürzung der Mittel erschwert, dann führt das nur zu noch mehr Berufungen gegen schlechte Bescheide. Angesichts der letztwöchigen Beschwerde von VFGH-Präsident Holzinger über die Belastung der Höchstgerichte klingen Fekters Ankündigungen wie blanker Hohn", so Korun.
Korun kündigt an, eine parlamentarische Anfrage an Fekter zu stellen, um die wahren Ausgaben des Innenministeriums puncto unabhängige Asylrechtsberatung ans Tageslicht zu bringen.

 

UNHCR: Rechtsberatung für Asylwerber flächendeckend nötig
Für "Berufung" - Jeder dritte Flüchtling erst in 2.Instanz anerkannt
Wien (unhcr) - "Flächendeckende Rechtsberatung ist im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der Behörden - und daher unabdingbar." Mit diesen Worten schaltete sich am 29.10. auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in die Diskussion um gestrichene Finanzmittel ein. UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer: "Ohne die bewährte Einrichtung der Rechtsberatung ist es im komplizierten Asylsystem Österreichs nicht sicher, daß rasch die richtigen Flüchtlinge gefunden werden. Auch die Abschiebung abgelehnter Asylwerber ist leichter, wenn vorher dank Rechtsberatung ein faires Asylverfahren effizient abgewickelt wurde."

UNHCR nennt vier Gründe:

  1. Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind besonders in komplexen Asylsystemen unverzichtbar. Und Österreich habe - nach den Gesetzesexperimenten der vergangenen fünf Jahre - ein besonders kompliziertes Asylverfahren. Die Asylentscheiderinnen und -entscheider müssten allein drei verschiedene Rechtslagen im Kopf haben - je nach Datum des Asylantrags. Dazu kommen die Verfahrensneuerungen mit dem Asylgericht (seit Mitte 2008).
  2. Jeder dritte echte Flüchtling wird erst in der zweiten Instanz "entdeckt". Wenn ihn die erste Instanz trotz seiner Fluchtgründe übersieht, braucht er einige Kenntnisse der fremden Bürokratie für seine Berufung (formal: "Beschwerde"). "Ohne Rechtsberatung ist es verdammt hart, daß er in der fremden Umgebung zu seinem Asylrecht kommt", sagt Schönbauer. Nachsatz: "Asylrechtsverweigerung möchte ich Österreich nicht vorwerfen müssen."
  3. Wenn jemand einen negativen Asylbescheid bekommt, ist es im Interesse Österreichs, daß das ein rechtlich einwandfreier Bescheid ist. Professionelle Rechtsberatung kann hier eine echte Unterstützung auch für die Asylbehörden sein. Je früher sie einem Wirtschaftsmigranten einen wasserdichten negativen Asylbescheid ausstellen können, desto früher kann der Betroffene abgeschoben werden. So lasse sich so manche unnötige Einzelfall-Debatte vermeiden.
  4. Rechtlich einwandfreie, weil gut beratene Asylfälle führen - dank früher, fairer und effektiver Entscheidung - zu weniger Kosten in der Grundversorgung.

Ob Bund und Länder wie bisher die Kosten teilen sollten, ließ UNHCR offen. "Wir ersuchen aber die Regierungsstellen, nicht schon wieder einen Streit auf dem Rücken von Asylsuchenden auszutragen", mahnte der UNHCR-Sprecher. 

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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