Berger: Justiz-Ombudsstellen haben sich als qualitätssichernde Einrichtung bewährt   

erstellt am
31. 10. 08

6000 Beschwerdefälle nach einem Jahr, ca. 85 Prozent erfolgreiche Vermittlung =
Wien (bmj) - Die vor einem Jahr von Justizministerin Maria Berger eingerichteten Justiz-Ombudsstellen sind ein voller Erfolg. In den vergangenen 12 Monaten konnten in 6000 Fällen unbürokratisch Auskunft erteilt und vermittelt werden. "Wir sind damit dem von uns selbst gestellten Auftrag gerecht geworden, ein besseres Service zu bieten", zeigte sich Berger in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 31.10. mit Justiz-Ombudsstellenleiterin, Senatspräsidentin Gabriele Fink-Hopf erfreut.

Vor der Einrichtung der Justiz-Ombudsstellen mußte eine etwaige Beschwerde schriftlich an den Vorsteher des Bezirksgerichts, den Präsidenten des Landesgerichts oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts vorgebracht werden. "Diese Prozedur war nicht sehr befriedigend", so Berger. Jetzt kann man sich direkt an Vertreter der Justiz wenden, telefonisch oder an den Sprechtagen, die bundesweit an den Standorten der Landesgerichte stattfinden. In den vier Ombudsstellen sind Richter und Richteranwärter tätig, die unbürokratisch Hilfe anbieten. Die meisten Beschwerden, die die Justiz direkt betreffen, beziehen sich auf allgemeinen Rat und Auskunft, die Hinterfragung von Urteilen, das Verhalten von Gerichtsbediensteten und die Verfahrensdauer.

Anfängliche Befürchtungen, daß die Ombudsstellen sich in laufende Verfahren einmengen, sind allgemeiner Akzeptanz gewichen. Berger hält die Tatsache, daß es sich bei den Diensthabenden der Ombudsstellen um "eine interne Gestaltung" handelt, für bedeutsam für den Erfolg der Einrichtung. Vermittlungen würden leichter von der Hand gehen, wenn sich nicht jemand "von Außen" darum bemüht.

Um die erfolgreiche Arbeit der Justiz-Ombudsstellen weiterhin zu ermöglichen, möchte Berger erreichen, daß zusätzliche personelle Ressourcen schon vor den offiziellen Stellenplanverhandlungen umgesetzt werden. Auch ist es der Justizministerin ein Anliegen, daß für die Ombudsstellen, die per Erlass eingerichtet wurden, eine gesetzliche Grundlage im Gerichtsorganisationsgesetz geschaffen wird.

Fink-Hopf betonte, daß der "Rechtsfrieden" im Rechtsstaat besonders wichtig, aber etwa bei ungünstigen Urteilen nicht immer leicht zu akzeptieren sei. Umso erfreulicher sei es, daß 85 Prozent der Vermittlungen erfolgreich verlaufen. Häufige Anliegen sind Vertagungsbitten, lange Dauer der Verfahren oder der Urteilsabfertigung. Strikte Trennung besteht zwischen den Aufgaben der Ombudsstellen und der Dienstaufsicht, hob Fink-Hopf hervor. Lediglich etwa drei Prozent der Beschwerden - "krasse Fälle" - werden an die Dienstaufsicht weiter geleitet. Der - noch immer mögliche - Beschwerdeweg in der bisherigen schriftlichen Form an Bezirksgericht, Landesgericht und Oberlandesgericht, sei "ganz massiv zurückgegangen".

Auf Journalistenanfrage, ob sie weiterhin als Justizministerin zur Verfügung stehen würde, betonte Berger, daß zuerst die Verhandlungen zu führen seien, dann gehe es um personelle Fragen. Spekulationen möchte Berger keine abgeben. Die Justizministerin sagte, sie glaube, "daß es weiterhin allen Beteiligten ein Anliegen ist, daß es wieder zu einer rot-schwarzen Koalition kommt". Das Ziel sei nun, "sehr zügig" zu verhandeln.
     
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