Änderungen im Beamtendienstrecht   

erstellt am
31. 10. 08

Wien (pk) - In einem Entwurf für eine Dienstrechts-Novelle 2008 reagiert die Bundesregierung unter anderem auf die Erkenntnis, dass die Weiterbildungsinstrumente "Aufstiegskurs" und "Beamten-Aufstiegsprüfung" nicht mehr zeitgemäß sind und ersetzt diese durch eine neue Berufsreifeprüfung für BeamtInnen. Dazu kommt der Entfall der Anrechnung einer Pflegefreistellung von mehr als drei Kalendertagen während eines Erholungsurlaubes auf das Urlaubsausmaß und die Geltung der Verwendungsbezeichnungen für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auch für Vertragsbedienstete.

Anpassungen im Disziplinarrecht stehen im Zusammenhang mit Änderungen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Bei der Bemessung von Disziplinarstrafen stand bislang die Spezialprävention gegenüber der Generalprävention im Vordergrund. Nun schwächt das Abgehen des VwGH vom "Untragbarkeitsgrundsatz" in seiner Rechtssprechung zur Entlassung generalpräventive Sanktionsmöglichkeiten weiter. Da selbst in gravierenden Fällen in Erwägung gezogen wird, den betroffenen Beamten anderwärtig einzusetzen, gelte es, den Grundsatz der Generalprävention gleichwertig im Disziplinarrecht zu verankern, heißt es in den Erläuterungen. Bei besonders schweren Dienstpflichtverletzungen soll die Disziplinarbehörde aus generalpräventiven Erwägungen eine Entlassung aussprechen können, ohne überprüfen zu müssen, ob es für den betroffenen Beamten oder die betroffene Beamtin noch eine andere Verwendungsmöglichkeit gibt.

Weiters soll die Pensionsbeitragsgrundlage für die Zeiten eines Karenzurlaubs zur Pflege eines behinderten Kindes nicht erst ab 1.1.2005, sondern rückwirkend ab 1. Jänner 1988 eingeführt werden, um negative Auswirkungen auf die Pensionshöhe zu vermeiden. Um die Transparenz des Pensionskontos zu verbessern, sollen die relevanten Beitragsgrundlagen künftig monatlich statt bisher jährlich erfasst werden. Außerdem werden die Gehaltsansätze für Richterinnen und Richter am Asylgerichtshof mit Juli 2008 um 2,7 % erhöht.


Gleichstellung der Unfallrenten bei der besonderen Pensionsanpassung
Durch ein 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes soll die laut Sozialrechtsänderungsgesetz 2008 für November und Dezember 2008 und für das Kalenderjahr 2009 erfolgende Anpassung der Pensionen mit dem besonderen Faktor 1,034 auch für Unfallrenten realisiert werden. Der Mehraufwand für die Unfallversicherung wird mit rund 1 Mio. Euro beziffert.
     
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