FMA erlässt befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe   

erstellt am
28. 10. 08

Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung vom 27. Oktober 2008 ein bis 28. 11. 2008 befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG" (AT0000652011), "Raiffeisen International Bank-Holding AG" (AT0000606306), "UNIQA Versicherungen AG" (AT0000821103) und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" (AT0000908504) erlassen. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.
 
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