Gütesiegelgesetz: Gesundheitsministerium ruft Arbeitsgruppe ins Leben   

erstellt am
19. 12. 08

Wien (bgf) - In einem am 18.12. versandten Schreiben an seine Kollegen in Sozial-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium schlägt Gesundheitsminister Alois Stöger eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema "Österreichisches Gütesiegelgesetz" vor. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, zur Wahrung der Verbraucherinteressen durch klare Kennzeichnung die Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Schweinefleisch zu verbessern. Unter Vorsitzführung des zuständigen Gesundheitsministeriums sollen bis Ende März mögliche Lösungsansätze erarbeitet werden.

Das Vorhaben einer leicht verständlichen Herkunftskennzeichnung von Produkten und Rohstoffen ist auch im Regierungsprogramm vereinbart. Minister Stöger hält es für dringlich, hier auf nationaler Ebene Regelungen zu schaffen, die vor allem den Wunsch nach Information über Qualitäts- und Herkunftsauslobungen für die Verbraucher gerecht werden können. Durch das Auslaufen der Gütesiegelverordnung mit Ende dieses Jahres entsteht ein nicht geregelter Bereich. Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass ein zukünftiges "Gütesiegelgesetz" neue Qualitäts- und Kennzeichnungsregelungen bringen soll, die von einer einzigen unabhängigen Stelle kontrolliert werden sollen (Regierungsprogramm, S. 199).

Die Vorkommnisse rund um die Rückverfolgbarkeit von irischem Schweinefleisch machten klar, dass Verbesserungen jedenfalls notwendig sind. Mit einer klaren Kennzeichnung von Haltungsbetrieb, Schlachthof und Zerlegungsbetrieb wäre es möglich, zielgerichtet und rasch Rückrufaktionen durchzuführen. "Daher ist erforderlich im Zuge der derzeit laufenden europäischen Diskussion eine lückenlose Kennzeichnung, bei allen Fleischarten zu fordern und deren Umsetzung gemäß den Vorschriften der Rindfleischkennzeichnung - die in Folge der BSE-Krise etabliert wurde - sicherzustellen", heißt es im Schreiben des Ministers.

Auch die Wirtschaft würde von einer klaren Herkunftskennzeichnung für alle Fleischarten profitieren, da im Falle eines "Fleischskandals" mit Sicherheit gesagt werden kann, welche Waren nicht betroffen sind. Die ursprünglich falsche deutsche Meldung im Zusammenhang mit der Verbringung von irischem Schweinefleisch nach Österreich unterstreicht hier den Handlungsbedarf zusätzlich.

Der Minister verweist in seinem Schreiben darauf, dass die Realisierung einer harmonisierten EU-Vorschrift zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch bzw idealerweise auch wenig verarbeiteten Fleischprodukten (mariniert, gewürzt, Convenience-Angebote wie Spieße etc) von der EU-Kommission bzw auch anderen Mitgliedsländern nicht prioritär gesehen wird. Eine entsprechende EU-Vorschrift könnte also noch Jahre auf sich warten lassen bzw. letztlich möglicherweise auch gar nicht realisert werden.
     
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