Außengrenzenfonds 2007-2013 - Österreich   

erstellt am
19. 12. 08

Brüssel (ec.europe) - Die Kommission hat das von Österreich im Rahmen des Außengrenzenfonds vorgelegte Mehrjahresprogramm 2007-2013 über einen Betrag von voraussichtlich 15 Mio. EUR zusammen mit den beiden ersten Jahresprogrammen für 2007 und 2008 angenommen.

Der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident Jacques BARROT begrüßte die Annahme des von Österreich vorgelegten Mehrjahresprogramms für die Umsetzung des Außengrenzenfonds. „Mit der Annahme des Mehrjahresprogramms zeigt Österreich sein Engagement bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich EU-Grenzschutz. Die Investition in modernste Technik und die Unterstützung der Konsulardienste sind für die Zusammenarbeit Österreichs mit anderen Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen und die wirksame Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik förderlich“.

Österreich hat beschlossen, vier der strategischen Prioritäten des Fonds umzusetzen:

  1. Weiterer schrittweiser Aufbau des gemeinsamen integrierten Grenzschutzsystems
  2. Unterstützung der Ausstellung von Visa und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch die Konsulardienste der Mitgliedstaaten in Drittländern
  3. Einführung der in den Gemeinschaftsvorschriften über die Außengrenzen und Visa vorgesehenen IT-Systeme (VIS und SIS)
  4. Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über Außengrenzen und Visa, insbesondere des Schengener Grenzkodex und des Europäischen Visakodex


Zu den im Rahmen der Jahresprogramme 2007 und 2008 in Österreich finanzierten Projekten gehören:

  • Ankauf von Geräten zur Verbesserung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen, einschließlich spezieller Geräte für die Erkennung gefälschter Dokumente und computergesteuerter Kameras für nächtliche Grenzkontrollen.
  • Einrichtung einer gemeinsamen Visumstelle in Astana/Kasachstan in Zusammenarbeit mit Ungarn und Slowenien
  • Projekte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Schengen-Informationssystems (SIS II) und des Visa-Informationssystems (VIS), u.a. zur Anpassung des österreichischen VIS für einen Datenaustausch mit anderen Schengen-Mitgliedstaaten als Beitrag zu einer effizienten und erleichterten Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik.



Hintergrund
Der Außengrenzenfonds ist eines von vier Finanzinstrumenten des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, mit dem eine ausgewogene Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten bei der Einführung des integrierten Grenzschutzsystems und der Umsetzung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik angestrebt wird. Bei den drei anderen Fonds handelt es sich um den Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen, den Europäischen Rückkehrfonds und den Europäischen Flüchtlingsfonds.

Mit dem Außengrenzenfonds wird ein finanzielles Solidaritätssystem zur Unterstützung der Länder eingeführt, die bei der Anwendung der gemeinsamen Normen für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen und die Visumpolitik zugunsten der Gemeinschaft auf Dauer hohe Kosten zu tragen haben.

Die Gesamtmittel des Fonds belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf 1 820 Mio. EUR, die folgendermaßen aufgeteilt werden:

  • 1543 Mio. EUR werden den Mitgliedstaaten auf der Grundlage objektiver Kriterien entsprechend der Belastung jedes Staates durch die Kontrolle der Außengrenzen und die Visumpolitik zugeteilt und kommen einzelstaatlichen Programmen zugute;
  • 109 Mio. EUR (6 %) werden direkt von der Kommission verwaltet und sind für Maßnahmen der Gemeinschaft vorgesehen;
  • 108 Mio. EUR dienen der Finanzierung der Kaliningrader Transitregelung, die von Litauen durchgeführt wird;
  • 60 Mio. EUR sind für besondere Maßnahmen an strategischen Punkten der Außengrenzen auf der Grundlage einer von der FRONTEX-Agentur durchgeführten Risikoanalyse vorgesehen.
     
Informationen: http://    
     
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