Leitl: Ab 2009 mehr soziale Sicherheit für Unternehmer   

erstellt am
02. 01. 09

„Unbefristete Rahmenfristerstreckung“ und freiwillige Arbeitslosenversicherung bringen insbesondere kleinen Selbständigen höheren Schutz gegen Erwerbslosigkeit
Wien (pwk) - “In schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktzeiten können insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen besonders von der Wirtschaftskrise betroffen sein. Das neue Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige sowie auch die sogenannte unbefristete Rahmenfristerstreckung, die garantiert, dass einmal erworbene Ansprüche gewahrt bleiben, schützen jetzt Selbständige, die ihre Betriebe aufgrund der Wirtschaftssituation völlig aufgeben müssen“, freut sich Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die neuen Möglichkeiten.

Der Wirtschaftskammer Österreich ist es gelungen, dass ab 1.1.2009 Unternehmer, die aus ihrer früheren unselbständigen Tätigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, diese nun auch unbefristet ohne Beitragszahlungen wahren können. Von dieser unbefristeten Rahmenfristerstreckung profitieren insbesondere kleine Selbständige, wenn sie ihre Tätigkeit beenden müssen. Zudem wird es künftig leichter sein, sozial abgesichert zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung zu wechseln.

Gleichzeitig hat die Wirtschaftskammer Österreich erreicht, das Selbständige, die keine Ansprüche nachweisen können, ab Anfang des Jahres 2009 das Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können. Damit können jetzt alle Selbständige, die schon bisher selbständig erwerbstätig waren, und all jene, die erst nach dem 01.01.2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen, für die Zukunft Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung aufbauen. In der freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben Selbständige die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen – ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage. Der Beitragssatz beträgt sechs Prozent. Je nach gewählter Beitragsgrundlage beträgt die monatliche Arbeitslosenunterstützung 572 Euro, 896 bzw. 1235 Euro. Wird der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung jetzt schriftlich nicht rechtzeitig erklärt, besteht dazu erst wieder in acht Jahren eine Möglichkeit.
     
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