Diskussion anlässlich des III. Europäischen Datenschutztages  

erstellt am
02. 02. 09

Ostermayer: "Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und Recht auf Privatsphäre muss Rechnung getragen werden"
Wien (bpd) - „Datenschutz muss öffentlich diskutiert werden“, sagte der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Dr. Josef Ostermayer, am 30.01. bei der Eröffnung der Tagung über europäische und internationale Entwicklungen des Datenschutzes anlässlich des III. Europäischen Datenschutztages im Bundeskanzleramt. Auf Grund der ständigen Auseinandersetzung zwischen dem bestehenden Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und dem Recht auf Privatsphäre des Einzelnen sei eine solche Diskussion unerlässlich. „Deshalb ist der Datenschutz als Querschnittsmaterie im Bundeskanzleramt angesiedelt“, so der Staatssekretär.

Vier aktuelle Vorhaben
Vier große Vorhaben stehen derzeit auf der nationalen politischen Agenda: Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, der Umgang mit Daten im Verkehrswesen und die Frage der Online-Durchsuchung. Darüber hinaus werden derzeit auf der europäischen Ebene weitere wichtige Vorhaben diskutiert, wie auch der Bereich E-Health.

Der Staatssekretär verwies darauf, dass es notwendig ist, eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von Aufnahmen aus der Video-Überwachung zu normieren und für die nächste Novelle des Datenschutzrechtes vorzubereiten. Die Rufnummern- und Kennnummernspeicherung durch Mobilfunkanbieter wurde bereits in der letzten Regierungsperiode intensiv diskutiert. Die Frage der Speicherdauer entscheidet über notwendige technische Maßnahmen und auch Kosten, in Diskussion war eine Frist zwischen 6 und 12 Monaten. „Das ist noch nicht entschieden, da die EuGH-Entscheidung auf Basis der Klage Irlands dazu noch ausständig ist“, sagte Ostermayer.

Zu Gast im Bundeskanzleramt war auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland, Peter Schaar. „Es war nicht unsere Absicht, punktgenau zum Datenschutztag einen konkreten Anlassfall für eine Datenschutzdiskussion zu bieten“, sagte Schaar vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen in Deutschland.

„Es zeigt jedoch die Notwendigkeit einer ständigen Auseinandersetzung. Die internationale Datenschutzgemeinde ist sich einig, dass die anstehenden Probleme und Herausforderungen für den Datenschutz globale Antworten erfordern und nur gemeinsam angegangen werden können und dass deshalb das Bewusstsein für den Datenschutz auf internationaler Ebene gefördert werden muss“, so der Beauftragte.

Sensibler Umgang mit Verkehrsdaten
Sehr sensibel sei auch der Umgang mit Daten aus dem Verkehrswesen wie Radar und Section-Control. Während in Österreich beispielsweise Autos immer noch von hinten und nicht von vorne aufgenommen werden, sei in Deutschland eine Strafverfolgung auf Grund von Heckbildern überhaupt nicht mehr möglich.

An der Tagung im Bundeskanzleramt nahmen unter anderem Mitglieder der Österreichischen Datenschutzkommission, die demnächst ihr 30-jähriges Bestehen feiern wird, und des Datenschutzrates teil.

Georg Lienbacher, Sektionsleiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, betonte in seiner Begrüßung die Notwendigkeit der europäischen und internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Das sei, vor allem angesichts der unterschiedlichen Datenschutz-Niveaus in Österreich, in den einzelnen EU-Ländern, den USA und anderen Drittstaaten unumgänglich, wie der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, unterstrich. Hier sei Österreichs Stimme in einigen Bereichen von entscheidender Bedeutung, sagte auch Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission und nannte „E-Health“ als österreichisches Vorzeige-Projekt.

Einig war man sich auch darüber, dass beim Datenschutz „Lösungen gefunden werden müssen, die den technischen Fortschritt nicht hemmen und gleichzeitig die Privatsphäre nicht vernachlässigen“, wie Staatssekretär Ostermayer zusammenfasste.
     
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