Sozialbericht: 250.000 Kinder in Österreich sind armutsgefährdet   

erstellt am
04. 02. 09

Analyse der sozialen Lage 2007 und 2008
Wien (pk) - 90.000 Kinder leben in Österreich in Armut, rund 250.000 sind armutsgefährdet, etwa eine Million Menschen leben unter der Armutsgrenze. Das geht aus dem Sozialbericht für die Jahre 2007 und 2008 ( III-27 d.B.) hervor, der jetzt dem Parlament vorliegt. Weitere Ergebnisse: Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Männer, bei Berücksichtigung der Unterschiede in der Arbeitszeit bleibt immer noch eine Differenz von 19 bis 22 Prozent. Der durchschnittliche österreichische Haushalt verfügt über ein Geldvermögen von rund 55.000 Euro, wobei allerdings das oberste Zehntel über 54 Prozent und das reichste Prozent der Bevölkerung über 27 Prozent des Geldvermögens verfügt. Ohne den Einsatz von Freiwilligen sähe das Land gänzlich anders aus: 44 Prozent der Bevölkerung (47 Prozent der Männer, 41 Prozent der Frauen) über 15 Jahren leisten in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit.

Weiter ist dem Sozialbericht zu entnehmen, dass die gesetzliche Sozialversicherung im Jahr 2007 Mittel in Höhe von 43,11 Mrd. Euro (2006: 41,02 Mrd. Euro) aufgewendet hat. Damit verfügt die Sozialversicherung über eines der größten Budgets der Republik Österreich. Gemessen am Brutto-Inlandsprodukt machen die Gesamtausgaben der Sozialversicherung 15,8 % aus; gemessen an den Budgetausgaben des Bundes belaufen sich laut BVA 2007 die Mittel der Sozialversicherung auf 62 %.

Den Gesamtausgaben standen im Jahr 2007 Gesamteinnahmen in Höhe von 42,79 Mrd. Euro (2006: 40,96 Mrd. Euro) gegenüber. Somit betrug der Gebarungsabgang in der gesetzlichen Sozialversicherung im Jahr 2007 313,8 Mio. Euro (2006: 56,8 Mio.). Während 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gebarungsabgang von 339,4 Mio. (2006: 62,4 Mio.) zu verzeichnen war, schloss die gesetzliche Unfallversicherung mit einem Gebarungsüberschuss in Höhe von 26 Mio. Euro (2006: 7,6 Mio.) ab. In der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug der Gebarungsabgang des Jahres 2007 0,4 Mio. Euro, anstelle von 2 Mio. Euro im Jahr 2006.

Von 2006 auf 2007 nahmen in der Sozialversicherung die Gesamtausgaben um 5,1 %, die Gesamteinnahmen um 4,5 % und der Leistungsaufwand um 5 % zu. Die sonstigen Ausgaben, zu denen auch die Verwaltungskosten gehören, stiegen hingegen um 8,2 %. Der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand belief sich 2007 auf 964,1 Mio. Euro (2006: 917,7 Mio.). Gegenüber 2006 war dies eine Steigerung um 5,1 %. Wie schon im Jahr 2006 entfielen 2007 2,2 % der Gesamtausgaben auf den Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand.

Die Pensionsversicherung

Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung betrugen 2007 28,62 Mrd. Euro (2006: 27,36 Mrd.). Die Steigerung gegenüber 2006 betrug 4,6 %. Im Vergleich zu 2006 hat sich der negative Gebarungssaldo von 2 Mio. auf 0,4 Mio. Euro verringert.

Von den Gesamteinnahmen der Pensionsversicherung in Höhe von 28,62 Mrd. Euro stammten im Jahr 2007 23,11 Mrd. oder 80,8 % aus Beiträgen für Versicherte (2006: 22 Mrd. oder 80,4 % der Gesamteinnahmen). Während die Gesamteinnahmen um 4,6 % zunahmen, stiegen die Einnahmen aus Beiträgen für Versicherte um 5,1 %. Die Beiträge für Selbständige stiegen um 2,1 %, die für Unselbständige um 5,4 %. Die Steigerung ist einerseits auf die Zunahme der Versicherungsverhältnisse und andererseits auf die Beitragsgrundlagensteigerung zurückzuführen.

Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Versicherungsverhältnisse in der gesetzlichen Pensionsversicherung 3,431.308. Gegenüber 2006 ist die Zahl der Versicherungsverhältnisse um 78.987 oder 2,4 % gestiegen. Zum überwiegenden Teil ist die Steigerung auf die Zunahme um 76.093 Versicherungsverhältnisse oder 2,7 % bei den Unselbständigen zurückzuführen. Bei den Selbständigen hat die Zahl der Versicherungsverhältnisse um 0,6 % zugenommen, wobei bei den Bauern ein Minus von 2,5 % zu verzeichnen ist, während bei den gewerblich und freiberuflich Selbständigen ein Plus von 2,2 % zu vermerken ist. Der Anstieg im GSVG und FSVG ist auf die – inzwischen bereits abgeschwächten – Zuwächse infolge der Einbeziehung neuer Versichertengruppen wie der neuen Selbständigen zurückzuführen.

Der überwiegende Teil dieser Versicherungsverhältnisse (2007: 3,419.643) sind Pflichtversicherungsverhältnisse. Gegenüber dem Jahr 2006 haben die Pflichtversicherungsverhältnisse um 78.873 oder 2,4 % zugenommen. Die Zahl der freiwilligen Versicherungsverhältnisse in der Pensionsversicherung betrug 2007 11.665 und lag um 1 % über dem Wert des Jahres 2006. Von 2006 auf 2007 ist die durchschnittliche Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung der Unselbständigen um 2,6 % gestiegen.

Die Entwicklung der Aufwendungen der Pensionsversicherung wird in erster Linie durch den Pensionsaufwand bestimmt, der 2007 25,07 Mrd. Euro (2006: 24,04 Mrd.) oder 87,6 % der Gesamtausgaben betrug. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Pensionsaufwand um 4,3 % oder 1,03 Mrd. Auf den Pensionsaufwand für Invaliditätspensionen entfielen 2007 5,05 Mrd. Euro (20,1 %), auf jenen für Alterspensionen 16,32 Mrd. Euro(65,1 %) und auf den für Hinterbliebenenpensionen 3,69 Mrd. (14,7 %).

Der vom Bund zur Gänze zu ersetzende Ausgleichszulagenaufwand betrug 2007 930,6 Mio. Euro. Gegenüber 2006 stieg er um 79,3 Mio. Euro oder 9,3 %. Die starke Erhöhung ist zum Teil auf die außertourliche Erhöhung der Richtsätze zurückzuführen.

Im Dezember 2007 bezogen 239.515 Personen eine Ausgleichszulage. Gegenüber Dezember 2006 war dies eine Steigerung um 9.761 Ausgleichszulagen oder 4,2 %. Der Anteil der AusgleichszulagenbezieherInnen an allen PensionsbezieherInnen ist von 11 % im Dezember 2006 auf 11,3 % im Dezember 2007 gestiegen. Grund dafür ist wiederum die außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze.

Der Beitrag der Pensionsversicherungsträger zur Krankenversicherung der PensionistInnen betrug 2007 1,15 Mrd. Euro und lag damit um 45,9 Mio. oder 4,2 % über dem Wert des Vorjahres. Für Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation gaben die Pensionsversicherungsträger im Jahr 2007 581,6 Mio. aus. Das waren 45,5 Mio. Euro oder 8,5 % mehr als 2006.

Die Pensionsleistungen
Die Zahl der ausbezahlten Pensionsleistungen lag im Dezember 2007 bei 2,125.404 (Dezember 2006: 2,095.075). Die Zunahme um 30.329 Pensionsleistungen oder 1,4 % ist zum Teil auf die gestiegene Zahl an Alterspensionen (+1,8 %) zurückzuführen.

Die Invaliditätspensionen hingegen nahmen von 2006 auf 2007 um 2,6 % zu. Die Hinterbliebenenleistungen waren leicht rückläufig (- 0,2 %) Im Dezember 2007 wurden 440.780 Invaliditätspensionen (2006: 429.743) ausbezahlt. Bei den Alterspensionen ist die Zahl auf 1,164.240 (2006: 1,144.074) angestiegen, wobei 1,054.043 (2006: 1,021.204) auf normale Alterspensionen (nach Erreichen des Regelpensionsalters) entfielen.

Bei den vorzeitigen Alterspensionen ist die Entwicklung bei den Langzeitversichertenpensionen besonders hervorzuheben. Im Dezember 2007 wurden bereits 58.520 derartige Pensionen ausbezahlt.

Nach Geschlecht betrachtet entfielen 823.019 oder 38,7 % der Pensionsleistungen auf Männer und 1,302.385 oder 61,3 % auf Frauen. Bei den Direktpensionen betrug der Frauenanteil 52,8 %, bei den Hinterbliebenenleistungen hingegen 87,4 %. Bei Invaliditätspensionen wurden 40,5 % aller Pensionen an Frauen ausbezahlt, bei Alterspensionen hingegen 57,5 %.

Der hohe Frauenanteil ist auf das niedrigere Pensionszugangsalter und der – infolge der höheren Lebenserwartung – längeren Pensionsbezugsdauer der Frauen zurückzuführen. Wegen der gestiegenen Erwerbsbeteiligung der Frauen, erleichterten Zugangsvoraussetzungen zur Pension (wie der Einführung der ewigen Anwartschaft) und der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten erwerben immer mehr Frauen einen eigenen Pensionsanspruch. Dies führt in weiterer Folge zu einem kontinuierlichen, überdurchschnittlichen Ansteigen der Zahl der Doppelpensionsbezieherinnen.

Die Zahlungen des Bundes an die Pensionsversicherung
Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung – die so genannte Ausfallhaftung des Bundes – betrug 2007 4,43 Mrd. Euro, was gegenüber 2006 einer Steigerung um 1 % bzw. 45,4 Mio. Euro entspricht. Berücksichtigt man sämtliche Zahlungen des Bundes an die Pensionsversicherung, so ergeben sich Bundesmittel in Höhe von 6,91 Mrd. Euro (2006: 6,74 Mrd.). Der Anteil der Bundesmittel an den Gesamtausgaben der Pensionsversicherung ist damit von 24,7 % (2006) auf 24,2 % (2007) gesunken. Die Beitragsdeckungsquote in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist im Gegenzug von 75,3 % im Jahr 2006 auf 75,8 % im Jahr 2007 gestiegen. Bei den Unselbständigen betrug die Beitragsdeckungsquote im Jahr 2007 83 % (2006: 82,5 %), bei den gewerblich und freiberuflich Selbständigen 47,8 % (2006: 47,7 %) und bei den Bauern 19,9 % (2006: 20,4 %).

Geringfügige Beschäftigung und freie Dienstverhältnisse
Zum Stichtag 1. Juli 2007 gab es 228.430 geringfügig beschäftigte Personen (70.912 Männer und 157.518 Frauen). 113.912 Personen (28.283 Männer und 85.629 Frauen) hatten ein oder mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne weiteres Versicherungsverhältnis, 50.320 Personen (19.020 Männer und 31.300 Frauen) übten neben dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aus, 34.013 Personen (15.609 Männer und 18.404 Frauen) bezogen eine Leistung aus der Pensionsversicherung, 15.340 Personen (6.791 Männer und 8.549 Frauen) eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, 11.876 Personen (236 Männer und 11.550 Frauen) Kinderbetreuungsgeld und 1.378 Personen (454 Männer und 924 Frauen) eine Leistung aus der Krankenversicherung. Mehrere zusätzliche Versicherungsverhältnisse hatten 1.591 Personen.

Im Jahresdurchschnitt 2007 gab es 43.651 freie Dienstverhältnisse mit einer Beitragsgrundlage unter der Geringfügigkeitsgrenze. Gegenüber 2006 war ein geringfügiger Rückgang um 57 oder 0,1 % zu verzeichnen. 60,4 % der geringfügig freien Dienstverhältnisse entfielen auf Frauen.

Im Jahresdurchschnitt 2007 waren 45.644 geringfügig beschäftigte Personen bzw. freie DienstnehmerInnen mit einer Beitragsgrundlage unter der Geringfügigkeitsgrenze (davon 11.837 Männer und 33.807 Frauen) nach § 19a ASVG selbstversichert. Von den 130.890 Personen (33.587 Männer und 97.303 Frauen), die zum 1. Juli 2007 ein oder mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder freie Dienstverhältnisse mit einer Beitragsgrundlage unter der Geringfügigkeitsgrenze ohne eine andere Pflicht- oder Teilversicherung aufzuweisen hatten, machten rund 34,9 % Gebrauch von der Möglichkeit der Selbstversicherung (Männer: 35,2 %, Frauen: 34,7 %).

Im Jahresdurchschnitt 2007 waren 26.123 freie DienstnehmerInnen gemeldet, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 1.283 oder 4,7 % entspricht. 51,9 % der freien Dienstverhältnisse entfielen auf Frauen.

Pensionsantrittsalter
Im Jahr 2007 gingen 30.435 Personen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension. Dies entspricht 34,7 % aller Neuzuerkennungen an Direktpensionen. Männer weisen mit 42,8 % eine wesentlich höhere Invalidisierungsquote auf als Frauen (26,1 %). In besonderem Maße gilt dies für männliche Arbeiter (53,5 %) und Bauern (76,8 %). Bei den Frauen weisen Bäuerinnen mit 58,4 % den höchsten Anteil gesundheitsbedingter Pensionsneuzuerkennungen auf.

Die häufigsten Ursachen für einen gesundheitsbedingten Pensionsantritt waren Krankheiten des Bewegungs- und Stützapparats (32,6 %) und psychiatrische Krankheiten und Krankheiten des Nervensystems (28,7 %). Auf diese beiden Krankheitsgruppen entfallen über 60 % aller Neuzuerkennungen.

Während bei den Männern Krankheiten des Bewegungs- und Stützapparats mit 35,2 % die häufigste Krankheitsursache waren, waren es bei den Frauen psychiatrische Krankheiten und Krankheiten des Nervensystems (38,2 %).

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den Direktpensionen betrug im Jahr 2007 58,1 Jahre (Männer: 59 Jahre, Frauen: 57,2 Jahre). Im Vergleich zum Vorjahr hat es sich geringfügig – um etwa einen Monat – erhöht, was ausschließlich auf einen etwas späteren Pensionsantritt bei den Frauen zurückzuführen ist.

Bei den Alterspensionen (Männer: 62,8 Jahre, Frauen: 59,5 Jahre) beträgt der Geschlechterunterschied 3,3 Jahre, ebenso bei den Invaliditätspensionen (Männer: 53,9 Jahre, Frauen: 50,6 Jahre). Infolge der unterschiedlichen Gewichtung der Neuzuerkennungen an Invaliditätspensionen (Männer: 19.448, Frauen: 10.987) und Alterspensionen (Männer: 26.034, Frauen: 31.145) nach dem Geschlecht beträgt der Unterschied im Zugangsalter zwischen Männern und Frauen aber nur 1,8 Jahre.

Seit 1970 ist das durchschnittliche Pensionszugangsalter bei den Direktpensionen um 3,2 Jahre gesunken. Der Rückgang ist bei Männern mit 2,9 Jahren etwas schwächer als bei Frauen (3,2 Jahre). Zwischen den Versicherungszweigen bestehen allerdings deutliche Unterschiede: Im ASVG sank das durchschnittliche Zugangsalter von 60,2 Jahren (1970) auf 57,9 Jahre (2007), im Bereich der gewerblichen und freiberuflichen Selbstständigen von 65,9 Jahren (1970) auf 60,9 Jahre (2007) und im Bereich der bäuerlichen Pensionsversicherung von 63,7 Jahren (1970) auf 58,3 Jahre (2007).

Die durchschnittliche Alterspension (ohne Zulagen und Zuschüsse) betrug 2007 1.006 Euro (Männer: 1.316, Frauen: 777). Bei den Invaliditätspensionen lag der Durchschnittswert bei 808 Euro (Männer: 997, Frauen: 530). Die durchschnittliche Witwenpension betrug 2007 556 Euro, die Durchschnittspension für Witwer 268 Euro und für Waisen 214 Euro.

Im Dezember 2007 wurden 249.177 oder 11,7 % der Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung an PensionsbezieherInnen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen (2006: 243.310).

Außerordentliche Erhöhungen der Ausgleichszulagen
Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende wurde ab 1. Jänner 2006 außertourlich um 4,1 % erhöht und betrug 690 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Verheiratete wurde um 2,5 % angehoben und betrug ab 1. Jänner 2006 1.055,99 Euro. Mit 1.1.2007 wurden die Ausgleichszulagenrichtsätze neuerlich außertourlich erhöht. Mit 1.1.2008 wurde der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende um 21 Euro und mit 1.11.2008 um 3,4 % erhöht und betragen für Alleinstehende 772,40 Euro sowie für Ehepaare 1.158,08 Euro. Allen PensionsbezieherInnen, die im Monat November 2008 eine Ausgleichszulage bezogen, wurde für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 ein Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von 210 Euro gewährt.
   

Krankenversicherung: Gebarungsabgang betrug 2007 339,4 Mio. Euro
Bei einem Gesamtbudget von 13,18 Mrd. Euro (2006: 12,38 Mrd.) hatten die Krankenversicherungsträger im Jahr 2007 einen Gebarungsabgang von rund 339,4 Mio. Euro (2006: 62,4 Mio.) zu verzeichnen.

Die Einnahmen der sozialen Krankenversicherung betrugen 2007 12,84 Mrd. Euro, das sind um 517,6 Mio. oder 4,2 % mehr als 2006. 85,3 % oder 10,72 Mrd. Euro der Einnahmen entfielen auf Beiträge für Versicherte und 14,7 % auf sonstige Einnahmen wie Kostenersätze, Selbstbehalte, Rezeptgebühren, Vermögenserträgnisse etc. Die Beitragseinnahmen für pflichtversicherte Erwerbstätige, die sich auf 6,82 Mrd. Euro beliefen, stiegen gegenüber dem Vorjahr um 5 % (Unselbständige 4,7 %, gewerblich und freiberuflich Selbständige 8,6 % und Bauern 2,5 %), die Einnahmen aus der Krankenversicherung der PensionistInnen um 4,1 %.

Die größte Ausgabenposition der Krankenversicherung stellte im Jahr 2007 mit 3,4 Mrd. Euro die „Überweisung an den Krankenanstaltenfonds“ dar, die der Finanzierung der Spitäler dient. Gegenüber 2006 ist diese um 5,2 % oder 169,6 Mio. Euro gestiegen. Für ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen gaben die Krankenversicherungsträger im Jahr 2007 3,22 Mrd. aus. Die Aufwendungen für diese Position stiegen gegenüber 2006 um 5,5 % oder 168,1 Mio. Euro. Für Zahnbehandlung wurden 2007 567 Mio. (Steigerung gegenüber 2006: 3,6 %) und für Zahnersatz 178,2 Mio. (Steigerung gegenüber 2006: 3,7 %) ausgegeben.

Bei den Heilmitteln, für die 2007 2,82 Mrd. ausgeben wurden, betrug die Steigerungsrate 8,3 % oder 216,1 Mio. Die Einnahmen aus der Rezeptgebühr betrugen 393 Mio., was gegenüber 2006 einer Steigerung von 5,9 % entspricht. Die Zahl der Heilmittelverordnungen ist gegenüber 2006 um 4,4 % gestiegen. Die Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel betrugen 236,4 Mio. Euro und lagen um 5 % über dem Wert des Vorjahres.

Unfallversicherung bilanziert positiv
Die Unfallversicherung erzielte wie in den Vorjahren auch 2007 ein positives Ergebnis. Einnahmen von 1,34 Mrd. Euro (2006: 1,28 Mrd.) standen Ausgaben von 1,31 Mrd. (2006: 1,28 Mrd.) gegenüber, was einem positiven Gebarungssaldo von 26 Mio. (2006: 7,6 Mio.) entspricht.

Die Zahl der Unfallversicherten betrug im Jahresdurchschnitt 2007 5,893.960 und war damit 1,8 % höher als 2006 (5,791.617). Davon waren 77,4 % Erwerbstätige (53,6 % Unselbstständige und 23,8 % Selbständige) und 22,6 % SchülerInnen und StudentInnen sowie sonstige Versicherte.

Die durchschnittliche Rente aus der Unfallversicherung betrug im Dezember 2007 335 Euro (2006: 326). Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 2,8 %.

2007: 1,69 Mrd. Euro für Pflegegeldleistungen
Zwischen 2003 und 2008 ist die Anzahl von PflegegeldbezieherInnen nach dem Bundespflegegeldgesetz um 12 % (2003: 305.246, 2008: 341.978) gestiegen. Die meisten BezieherInnen (34 %) sind in der Stufe 2. 68 % der BezieherInnen sind Frauen. Der Aufwand für Pflegegeldleistungen des Bundes lag im Jahr 2007 bei 1,69 Mrd. Euro.

Männerpolitik
Die Themenschwerpunkte der männerpolitischen Grundsatzabteilung im Bundesministerium sind: Bewusstseinsbildung für eine gleichberechtigte Partnerschaft, Männergesundheit, das Auftreten gegen Burschen- und Männergewalt, das Aufbrechen überkommener Rollenklischees sowie Service für männerspezifische Anliegen. Da eine koordinierte Gleichstellungspolitik, die sich an den Bedürfnissen von Männern und Frauen orientiert, nur ressortübergreifend erfolgen kann, wird mit den dafür in Frage kommenden Ministerien die Zusammenarbeit gesucht.

SeniorInnenpolitik: Vom Wettbewerb „Seniorenfreundliche Gemeinde“ bis zur Plakatkampagne „Reife MitarbeiterInnen. Reife Leistung.“

Die Gemeinden spielen für das Wohlbefinden der älteren Menschen eine zentrale Rolle, denn sie stellen das unmittelbare Lebensumfeld dar. Es ist die kommunale, regionale Infrastruktur für ältere Menschen, die maßgeblich darüber entscheidet, wie aktiv, wie engagiert, wie gesund und wie integriert SeniorInnen in Österreich leben können. Durch die Auszeichnung „Seniorenfreundliche Gemeinde 2008“ sollen die vielfältigen Aktivitäten der Gemeinden entsprechend gewürdigt werden und die Bedürfnisse älterer Menschen stärker in den Blickpunkt rücken.

Zur Sensibilisierung der Unternehmen für den besonderen Wert und die Bedeutung älterer ArbeitnehmerInnen sowie der zeitgerechten Reaktion auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte wurde der bereits im Jahr 2004 initiierte Wettbewerb „Nestor“ im Jahr 2007 zum vierten Mal in Folge durchgeführt. Ausgezeichnet wurden jene Unternehmen, die sich besonders für ihre älteren MitarbeiterInnen engagieren und ein alternsgerechtes Arbeitsumfeld schaffen.

2006 wurde eine Plakatkampagne durchgeführt, um auf die Stärken älterer ArbeitnehmerInnen aufmerksam zu machen, ihre berufliche Integration zu betonen und deutliche Signale in Richtung lückenlose Chancengleichheit im Berufsleben zu setzen.

Gewalt gegen ältere Menschen ist immer noch ein „Tabu-Thema“. Daher kommt der Sensibilisierung von Familien, MitarbeiterInnen in Institutionen, ÄrztInnen und Pflegekräften, aber auch der Öffentlichkeit für alle Formen von Gewalt gegen ältere Menschen große Bedeutung zu. Ein Folder soll Formen struktureller Gewalt, Gewalt in Institutionen und Gewalt im sozialen Nahraum gegen ältere Menschen aufzeigen. Dieser wird unter anderem in Arztpraxen, Apotheken, Volkshochschulen aufgelegt und mobilen Diensten zur weiteren Verteilung zur Verfügung gestellt.

Nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime – NQZ
Das BMSK und die Länder haben gemeinsam mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs, dem SeniorInnenrat, Pro Senectute Österreich, dem Institut für Bildung im Gesundheitsdienst und der ARGE Pflegedienstleistungen Geriatrie ein einheitliches Qualitätsbeurteilungsverfahren für Alten- und Pflegeheime entwickelt. Dieser Zertifizierung können sich Häuser unterziehen, die über die gesetzlichen Auflagen hinausgehend Anstrengungen zur Qualitätsentwicklung gesetzt haben.

Im Jahr 2008 wurde das Nationale Qualitätszertifikat in einer Pilotphase, an der sich alle Bundesländer und insgesamt 15 Pilothäuser beteiligten, erprobt.

44 % der Österreicher leisten Freiwilligenarbeit
Als Zusatzbefragung zum Mikrozensus 2006 hat das BMSK bei Statistik Austria eine Erhebung über Volumen und Struktur der Freiwilligenarbeit in Österreich in Auftrag gegeben, die zeigt, dass Freiwilligenarbeit einen großen Stellenwert in Österreich hat. 44 % der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren leisten in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Der Anteil bei den Männern beträgt 47 %, bei den Frauen 41 %. Insgesamt engagieren sich knapp über 3 Millionen ÖsterreicherInnen ab 15 Jahren freiwillig.

250.000 Kinder in Österreich armutsgefährdet
Für einen Einpersonenhaushalt wurde für das Jahr 2005 auf Grundlage der Erhebung SILC eine Armutsgefährdungsschwelle von 10.711 Euro ermittelt; auf 12 Monate umgerechnet entspricht dies einem Betrag von 893 Euro pro Monat. Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt erhöht sich dieser Wert um 447 Euro, für jedes Kind um 268 Euro pro Monat. Etwas mehr als eine Million Menschen in Österreich haben ein Einkommen unter dieser Schwelle. Die Armutsgefährdungsquote lag bei 12,6 %. Das mittlere Einkommen armutsgefährdeter Haushalte liegt um 15,5 % unter der Armutsgefährdungsschwelle. Frauen sind häufiger gefährdet als Männer. Kinder, Jugendliche und ältere Menschen haben eine höhere Armutsgefährdungsquote als Personen im Haupterwerbsalter. Auch Menschen mit ausländischer Herkunft, geringer Bildung, in Einpersonen- oder Ein-Eltern-Haushalten sind häufiger armutsgefährdet. Für Personen mit Hochschulabschluss oder Matura oder Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder besteht hingegen eine geringere Gefährdung.

Regional gesehen ist Armutsgefährdung in Wien und den Landeshauptstädten Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck überdurchschnittlich hoch.

In Österreich sind 250.000 Kinder armutsgefährdet, davon befinden sich etwa 90.000 in einer manifesten Armutslage.

Ein Hauptrisiko für Armutsgefährdung ist niedrige Erwerbseinbindung, insbesondere bei Frauen. Durch Arbeitslosigkeit verdreifacht sich das Risiko der Armutsgefährdung nahezu. Auch für allein lebende Frauen in Pension, Familien mit mehr als 3 Kindern oder wenn keine weiterführende Schulbildung vorhanden ist, muss mit einem mehr als doppelt so hohen Gefährdungsrisiko gerechnet werden. Unabhängig von den genannten Risikofaktoren bleibt für MigrantInnen noch immer ein nahezu doppelt so hohes Gefährdungsrisiko wie für ÖsterreicherInnen. In Summe kommt etwa ein Viertel der Armutsgefährdeten aus Drittstaaten außerhalb der EU/EFTA.

Einkommen: Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Männer
Die Einkommenssituation in Österreich differiert sehr stark nach Branchen. Die meisten Branchen der Sachgüterindustrie liegen deutlich über den Medianeinkommen, die meisten Dienstleistungsbranchen deutlich darunter. Das mittlere Monatseinkommen in der Gesamtwirtschaft betrug im Jahr 2006 inklusive Sonderzahlungen 2.057 Euro brutto. Frauen verdienen nach der Beitragsstatistik der Sozialversicherung um ein Drittel weniger als Männer. Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede werden durch die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage unterschätzt. Die Hauptursache für die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede liegt in der unterschiedlichen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Die überwiegende Mehrheit der Männer, aber nur knapp 60 % der Frauen sind vollzeitbeschäftigt. Die Teilzeitquote von Frauen ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen und lag 2006 bei 40,2 %, jene der Männer bei 6,5 %.

Wird die Arbeitszeit berücksichtigt, so haben sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern seit 1980 verringert. Nach der jüngst von Statistik Austria veröffentlichten Verdienststrukturerhebung 2006 fallen die Bruttostundenverdienste der vollzeitbeschäftigten Frauen beim Medianeinkommen um 19 % und im Durchschnitt um 22 % hinter die Stundenlöhne der Männer zurück.

Ein Prozent der Haushalte verfügt über 27 % des Geldvermögens
2004 wurde von der Oesterreichischen Nationalbank eine repräsentative Haushaltsbefragung durchgeführt, welche erstmals Daten für eine Analyse der Verteilung der Geldvermögen auf Haushaltsebene lieferte. Das Ergebnis dieser Analyse zeigt eine beachtliche Ungleichverteilung des Geldvermögens in Österreich.

Der durchschnittliche österreichische Haushalt verfügt über ein Geldvermögen von rund 55.000 Euro, allerdings liegt die Mitte der Vermögensverteilung nur bei 24.000 Euro. Daraus ist erkennbar, dass sich in der oberen Hälfte der Verteilung viele Haushalte mit sehr hohem Vermögen befinden.

Teilt man die österreichischen Haushalte, gereiht nach der Höhe des Bruttogeldvermögens, in zehn große Gruppen (Dezile), so vereint sich auf das oberste Zehntel etwa 54 % des gesamten Geldvermögens in Österreich. Die wohlhabendsten 10 % der Haushalte haben rund 290.000 Euro zur Verfügung, und erst im achten Dezil wird die Durchschnittshöhe des Geldvermögens erreicht.

In Österreich verfügt das reichste Prozent der Haushalte über 27 %, das oberste Promille besitzt über 8 % des gesamten österreichischen Geldvermögens. Dem gegenüber steht die gesamte untere Hälfte der Haushalte, die ebenfalls 8 % des gesamten Geldvermögens auf sich vereint. In der Stichprobe der OeNB befinden sich 0,4 % Geldvermögensmillionäre, wobei ihr Anteil am Gesamtvermögen 13 % ausmacht. Der reichste Haushalt der OeNB-Befragung besitzt mehr Geldvermögen als die untersten 29 %.

Die Vermögensverteilung schlägt sich vor allem auch im Immobilieneigentum nieder, wobei über die Hälfte der Haushalte im obersten Geldvermögensdezil in Eigentumswohnverhältnissen lebt, während nur 3 % im untersten Dezil diesen Status genießen. Dementsprechend liegt der Median des Geldvermögens bei Eigentümer dreimal höher als jener von Gemeindewohnungsmietern.
     
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