E-Government erleichtert Steuerausgleich für Studierende   

erstellt am
10. 02. 09

Wien (bmwf) - Mithilfe des Lohnsteuerausgleiches, der offiziell „ArbeitnehmerInnenveranlagung“ genannt wird, können sich berufstätige Studierende auch heuer rasch und unkompliziert Geld vom Finanzamt für ihre Einkünfte im letzten Kalenderjahr zurückholen. Ohne zeitintensive Amtswege auf sich nehmen zu müssen, kann man das nötige Formular bequem via FinanzOnline ausfüllen und elektronisch signiert an das zuständige Amt senden. Auch für den Erlass des Studienbeitrags ab Sommersemester 2009 ist dies von Bedeutung: Berufstätige Studierende sind nämlich selbst dann vom Studienbeitrag befreit, wenn sie sich nicht mehr in der Mindeststudiendauer (plus zwei Toleranzsemester) befinden. Diese Personen müssen allerdings mit Hilfe des Einkommensteuerbescheids den Nachweis erbringen, dass ihre Verdienste im Jahr 2008 die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben. Der Bescheid muss zwischen 1. Februar und 31. März 2009 bei der zuständigen Universität einlangen, damit der Befreiung stattgegeben werden kann. Studierende, die diesen Nachweis erst danach erbringen können, müssen den Studienbeitrag zwar einzahlen, können sich diesen aber nachträglich refundieren lassen.


studi.gv.at ermöglicht kostenlose e-card-Freischaltung
Um die elektronische Signatur bei E-Government-Services wie bei FinanzOnline-Anträgen verwenden zu können, muss man zunächst die Bürgerkarten-Funktion der e-card aktivieren. Im Rahmen der Initiative „studi.gv.at“ haben Studierende die Möglichkeit, diese Funktion freischalten zu lassen. Weiters erhalten Studierende im Rahmen dieser Aktion ein kostenloses Chipkarten-Lesegerät. Tutorinnen und Tutoren von studi.gv.at führen derzeit an allen Universitätsstandorten Österreichs unentgeltlich die Aktivierung der e-card durch und verteilen die Lesegeräte. Das Webportal http://www.studi.gv.at begleitet die bundesweite Aktion, gibt einen Überblick über die Freischaltungstermine, die technischen Voraussetzungen und zeigt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Studierende auf. Träger der Initiative sind das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Finanzen und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Weitere E-Government-Anwendungen für Studierende
Neben dem Steuerausgleich bei Ferial- und Nebenjobs können Studierende auf eine Reihe weiterer E-Government-Leistungen zurückgreifen: Seit diesem Semester bieten zum Beispiel die Studienbeihilfenbehörden die Online-Signierung des Antrags auf Studienbeihilfe an. Auch den Erasmus-Vertrag, der vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen wird, die Online-Leistungen der Sozialversicherung, der Antrag auf Familienbeihilfe und die Annahme von Bescheiden kann man mithilfe der digitalen Signatur unterschreiben. Unnötige Wartezeiten und umständliche Formalakte gehören so der Vergangenheit an.
     
Informationen: http://www.studi.gv.at    
     
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