Erleichterte Briefwahl  

erstellt am
19. 02. 09

 Kräuter: "Erleichterte Briefwahl ist Werbeaktion für EU-Wahl"
Superblamage der Strache FPÖ im Verfassungsausschuß
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter bezeichnet die am 18.02. im Verfassungsausschuß einstimmig verabschiedete Erleichterung bei der Briefwahl als "Werbeaktion" für die EU-Wahlen am 7. Juni 2009. Kräuter: "Die erbärmliche Wahlbeteiligung bei den letzten EU-Wahlen im Jahr 2004 mit nur 42,43 % der Wahlberechtigten darf sich nicht wiederholen. Die heute beschlossenen Verbesserungen bei der Briefwahl sind aus Erfahrungswerten entstanden und sollten mit ein Beitrag sein, das Interesse an den Wahlen und somit an der europäischen Politik insgesamt zu erhöhen."

Im Lauf des Jahres seien weitere intensive Verhandlungen aller Parteien zum Wahlrecht vorgesehen, kündigt der SPÖ-Bundesgeschäftsführer an. Kräuter: "Eine Reihe von Fragestellungen im Hinblick auf eine Weiterentwicklung und Revision des Wahlrechtes insgesamt werden sehr sorgfältig und verantwortungsvoll zu diskutieren sein. Beispielsweise muß sichergestellt sein, dass bei allen Wahlen so genannte taktische Stimmabgaben, also die theoretische Möglichkeit des Wählens nach dem Schließen der Wahllokale, völlig auszuschließen sind."

Für Kopfschütteln und Heiterkeit sorgte die FPÖ-Riege im Verfassungsausschuß, berichtet Kräuter weiter. Nachdem der Strache-Vertreter auf Geheiß seines Parteiobmannes gegen die Briefwahl gewettert hatte, stimmten die FPÖ-Abgeordenten mit allen anderen Fraktionen für die Novellierung der Europa-Wahlordnung. "Eine Superblamage der blauen Truppe", so Kräuter anschließend.

 

 Molterer: Wesentliche Verbesserungen für Briefwahl bei den heurigen Europawahlen
Gesetzesänderung bringt einfachere Handhabung für Wählerinnen und Wähler
Wien (övp-pk) - Auf Initiative der ÖVP hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates heute, Donnerstag, einen Gesetzesantrag beschlossen, mit dem wichtige Verbesserungen für die Briefwahl vorgenommen werden. "Es geht dabei vor allem um Vereinfachungen, die aufgrund der Erfahrungen bei der Nationalratswahl 2008 umgesetzt werden können. Das Ziel ist eine Erleichterung beim Erfüllen der formalen Kriterien der Briefwahl. Der Anteil an ungültigen Briefwahlstimmen kann so wesentlich vermindert werden", erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer, der sich über die einstimmige Beschlussfassung im Ausschuss erfreut zeigte.

Der Gesetzesantrag beinhaltet Änderungen der Europawahlordnung und des Europa-Wählerevidenzgesetzes - es handelt sich dabei um Neuerungen, die im Regierungsübereinkommen der XXIV. GP vorgesehen sind und Punkte betreffen, die in der Bevölkerung Kritik hervorgerufen haben. So waren bei der jüngsten Nationalratswahl leider sieben Prozent der Briefwahlstimmen ungültig. Dies vor allem wegen formaler Fehler beim Ausfüllen der Wahlkarte. Entweder fehlte das anzugebende Datum oder die Uhrzeit, oder die Wahlkarte wurde nicht im Postweg übermittelt. "Mit der Gesetzesänderung sollen die Fehleranfälligkeit bei der Ausübung des Briefwahlrechtes verringert und die Bestimmungen für die Wählerinnen und Wähler leichter handhabbar gemacht werden", erläutert Molterer und hebt insbesondere folgende Punkte hervor:

  • Die Gestaltung der Wahlkarte wird vereinfacht, das zusätzliche Ausfüllen eines Datums, eines Ortes oder einer Uhrzeit ist nicht mehr vorgesehen. Das Layout der Wahlkarte wird, damit korrespondierend, adaptiert.
  • Künftig reicht aus, auf der Briefwahlkarte die eidesstattliche Erklärung (=Unterschrift) abzugeben.
  • Zugleich entfällt das bislang mit Nichtigkeit bedrohte Erfordernis, den Postweg zur Übermittlung der Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu benützen. Den Wählerinnen und Wählern soll es künftig möglich sein, auch auf anderem Weg für eine Übermittlung ihrer per Briefwahl abgegebenen Stimme an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu sorgen - etwa durch eine persönliche Abgabe.
  • Wählerinnen und Wählern, die sich der Briefwahl bedienen, sollen zukünftig bei einer Übermittlung im Postweg - sowohl im Inland als auch vom Ausland - keine Portokosten mehr entstehen. Das Porto wird vom Bund übernommen.
  • Wie im Regierungsübereinkommen vorgesehen und seit längerer Zeit seitens der Gemeinden und Städte vertreten, soll die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse an Sonntagen nicht mehr verpflichtend von den Gemeinden zu ermöglichen sein bzw. soll verkürzt angeboten werden können.

 

 Stefan: "So wird Wählen zur Farce"
Auf der Strecke bleibe hier wieder einmal ein Teilaspekt der Demokratie, nämlich die Garantie des allgemeinen, gleichen, persönlichen und freien Wahlrechts
Wien (fpd) -
Regierung weicht demokratische Einrichtung des Wählens weiter auf "Statt die demokratische Einrichtung des Wählens ernst zu nehmen und das allgemeine, gleiche, persönliche und freie Wahlrecht der Bürger abzusichern, weicht die Bundesregierung das Wahlrecht weiter auf, und öffnet den Schummlern Tür und Tor", ärgert sich FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan anlässlich der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses.
In der heutigen Sitzung wurde von den Vertretern der Regierungsparteien, ein Antrag auf Änderung der Europawahlordnung im Sinne der Auflockerung der Bestimmungen für die Briefwahl eingebracht.

"Abgesehen davon, dass die Briefwahl demokratiepolitisch ohnehin schon bedenklich war, da niemand garantieren kann, wie unbeeinflusst der Wähler abstimmt oder dass der Wahlvorgang vor Schließung der Wahllokale stattfindet, und nicht nach der ersten Hochrechnung, wie es sich schon bei der Nationalratswahl gezeigt hat, so soll mit diesem Antrag, trotz dieser negativen Erfahrung, jetzt auch auf Ebene der EU-Wahlordnung der letzte Anschein des demokratischen Vorganges zu Fall gebracht werden. Lediglich mit seiner Unterschrift muss der Wähler bestätigen, rechtzeitig die Stimme abgegeben zu haben - jedoch ohne jede Möglichkeit, dies zu überprüfen", sagt Stefan.

"Das kann von einigen Schummlern dann ja geradezu als Einladung angesehen werden, bei einem schlechteren Ergebnis, als erwartet, der gewünschten Partei etwas nachzuhelfen - oder falls die eine nahestehende Partei den Einzug ins Parlament versäumt hat, doch der anderen nahestehenden Partei die Stimme zu geben, damit diese nicht "verloren" ist", so Stefan.

Auf der Strecke bleibe hier wieder einmal ein Teilaspekt der Demokratie, nämlich die Garantie des allgemeinen, gleichen, persönlichen und freien Wahlrechts, die einerseits auf dem Altar des zeitgeistigen Briefwahlrechts mit eingeschränkter Haftung geopfert werde, führt der freiheitliche Verfassungssprecher aus, und jener Wähler andererseits, die sich im guten Glauben an ihre demokratischen Grundrechte an die Vorgaben des Wahlrechts hielten. "Trotzdem die Annahme dieses Antrags ein weiterer Schlag gegen demokratische Grundrechte war, wird die FPÖ weiterhin im Sinne der Wähler arbeiten und anstatt dieses demokratiepolitisch bedenklichen Pfusches eine effektive Wahlrechtsreform, in der das allgemeine, gleiche, persönliche und freie Wahlrecht garantiert wird, fordern," schließt Stefan.

 

 FPÖ-Hoppala im Verfassungsausschuss
Briefwahl einstimmig angenommen
Wien (bzö) - War es die Vorfreude auf den Opernball, oder waren es die beeindruckenden Reden - egal. Unabhängig von allen Ankündigungen der FPÖ, gegen die Briefwahl stimmen zu wollen, stimmten die blauen Vertreter doch dafür, berichtet der BZÖ-Pressedienst. Dabei hatte die FPÖ sogar noch eine getrennte Abstimmung zu Briefwahl und Europawahl verlangt, wohl um besonders plakativ die eigene Einstellung kund zu tun. Nun wurde die Briefwahl auch für die EU einstimmig angenommen. Warum aber gegen organisatorische Grundlagen zur Europawahl gestimmt wurde, darüber lässt sich nur mutmaßen.

 

 Musiol fordert Berücksichtigung jeder abgegebenen Stimme auch bei Briefwahl
Verfassungsausschuss verweigert inhaltliche Auseinandersetzung mit zwei Grünen Abänderungsanträgen
Wien (grüne) - Im heutigen Verfassungsausschuss wurde über Änderungen der Bestimmungen zur Briefwahl - und nicht über diese selber - abgestimmt, um Erleichterungen bei der Stimmabgabe zu schaffen. "Dies wird von den Grünen begrüßt und daher haben wir dem Antrag auch zugestimmt", erklärt die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol. Korrigiert wurde auch ein legistischer Fehler, durch den manche 16-Jährige trotz der Wahlaltersenkung von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnten. "Auch die entsprechende Regelung für Nationalratswahlen muss in diesem Punkt korrigiert werden", fordert Musiol.

Um weitere Erleichterungen bei der Briefwahl zu schaffen wurden von den Grünen zwei Abänderungsanträge eingebracht. Musiol erläutert: "Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll erreicht werden, dass die Übermittlung der Wahlkarten durch die Behörden an die BürgerInnen rascher erfolgt, um sicherzustellen, dass alle, die eine Wahlkarte beantragt haben, diese auch rechtzeitig vor der Wahl erhalten." Der zweite Abänderungsantrag betrifft die Frist für das Zurückschicken der Wahlkarten an die Wahlbehörden: Diese soll auf 10 Tage verlängert werden, um sicherzustellen, dass alle Briefwahlkarten auch aus dem Ausland mitgezählt werden können, da diese wie die Erfahrung gezeigt hat oft erst nach Fristende (8. Tag nach der Wahl) einlangen. "Jede Stimme, die abgegeben wird, soll auch gezählt werden können", so Musiol und weiter: "Es ist daher besonders enttäuschend, dass beide Anträge ohne inhaltliche Auseinandersetzung abgelehnt wurden".
 

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