Kommission schlägt Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen vor   

erstellt am
18. 02. 09

Brüssel (ec.europa.eu) - Die Kommission hat am 18.02. einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen angenommen. Damit kommt sie einer Forderung des Europäischen Rates im Zusammenhang mit dem Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl nach. Der Vorschlag soll die zügige Einrichtung einer operationell ausgerichteten Agentur ermöglichen, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Asylbereich koordiniert und verstärkt und auf diese Weise auf eine Annäherung der unterschiedlichen nationalen Praktiken hinwirkt. Das Büro wird auch einen Beitrag zu einer stärkeren Harmonisierung der Asylrechtsvorschriften in der EU leisten.

Vizepräsident Jacques Barrot, in der Kommission für das Ressort „Freiheit, Sicherheit und Recht“ zuständig, erklärte dazu: „Wir arbeiten aktiv an der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Dabei ist es unerlässlich, dass wir nicht nur unsere Rechtsvorschriften, sondern auch unsere Vorgehensweisen angleichen. Die für Asylfragen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten müssen eine konkrete Unterstützung erhalten, die den sich täglich in der Praxis stellenden Anforderungen gerecht wird. In Notlagen wie bei einem Massenzustrom von Asylbewerbern werden vom Büro entsandte Unterstützungsteams außerdem dazu beitragen, gemeinsam eine Lösung zu finden."

Wie die derzeitige Anwendung des Asylrechts zeigt, gehen die Mitgliedstaaten in der Praxis sehr unterschiedlich bei der Behandlung von Anträgen auf internationalen Schutz vor. Beispielsweise liegen die Chancen, dass einem Iraker Schutz gewährt wird, in einem Mitgliedstaat bei 71 %, in einem anderen dagegen lediglich bei 2 %. Die Kommission sah in ihrer Mitteilung vom Juni 2008 über die künftige Asylstrategie vor, die europäischen Asylrechtsvorschriften umfassend zu ergänzen und zu ändern. Hiermit wurde bereits begonnen, ergänzend muss aber die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten intensiviert werden, damit eine Annäherung der unterschiedlichen nationalen Praktiken möglich ist.

Das Büro wird die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Verfolgung einer kohärenteren und gerechteren Asylpolitik unterstützen, indem es ihnen unter anderem hilft, bewährte Praktiken zu ermitteln, indem es auf europäischer Ebene Schulungen organisiert oder den Zugang zu aussagekräftigen Herkunftslandinformationen erleichtert. Außerdem wird es die Aufgabe haben, Unterstützungsteams zu koordinieren, denen Fachleute aus den Mitgliedstaaten angehören. Solche Teams werden auf Ersuchen von Mitgliedstaaten entsandt, die sich einem Massenzustrom von Asylbewerbern in ihrem Hoheitsgebiet gegenübersehen. Darüber hinaus wird das Büro technische und fachliche Unterstützung leisten, um die Politik und die Rechtsetzung im Asylbereich voranzubringen.

Das Büro wird in Form einer Agentur errichtet, d. h. einer unabhängigen europäischen Einrichtung. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden im Verwaltungsrat, dem Leitungsorgan des Büros, vertreten sein. Das Büro wird eng mit den für Asylfragen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Für den Dialog mit Organisationen und der Zivilgesellschaft ist zudem ein Beirat vorgesehen.

Wenn der Kommissionsvorschlag rasch angenommen wird, könnte das Büro bereits 2010 eingerichtet werden und seine Tätigkeit aufnehmen. Sein Sitz wird sich in einem Mitgliedstaat der Union befinden; die Entscheidung darüber wird von den Staats- und Regierungschefs getroffen.
     
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