Finanzberichterstattung   

erstellt am
26. 02. 09

Kommission schafft Rechnungslegungsanforderungen für Kleinstunter-nehmen ab
Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Verpflichtungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für die kleinsten Betriebe in der EU vollständig abzuschaffen. In einem sich verschlechternden Wirtschaftsklima sollen die neuen Bestimmungen dazu beitragen, die Belastung von Kleinstunternehmen zu verringern. Das Gesamtpotenzial für Einsparungen bei Verwaltungslasten wird auf rund 6,3 Mrd. EUR geschätzt. Der im Europäischen Konjunkturprogramm vom November 2008 angekündigte Vorschlag wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Erörterung übermittelt.

Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy: „In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit kann dieser Vorschlag die Belastung der kleinsten Unternehmen in der Europäischen Union auf breiter Basis verringern. Die Kommission hat den Vorschlag sehr schnell vorgelegt. Jetzt ist es an den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, ihn rasch nach Kräften zu unterstützen. Hier bietet sich eine echte Chance, kleinen Unternehmen das Leben zu erleichtern. Wir werden alles tun, um die Mitgliedstaaten zu einer möglichst weitgehenden Umsetzung dieser Ausnahmeregelung zu bewegen. Kleinstunternehmen könnten jährlich bis zu 1200 EUR einsparen, wenn die Mitgliedstaaten dabei konsequent vorgehen. Wie ich bereits im letzten Jahr bei der Ankündigung dieses Vorschlags gesagt habe, ist das eine nicht zu verachtende Einsparung. Wir werden bis Ende 2009 weitere Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich der Rechnungslegung machen. Die Kommission zeigt damit, dass sie bei der Vereinfachung und der Verringerung der Verwaltungslasten am Ball bleibt.“

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Vierten Ratsrichtlinie (78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen) soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, die kleinsten Gesellschaften in der EU von den Anforderungen dieser Richtlinie auszunehmen. Wenn die Mitgliedstaaten dies umsetzen, könnte jedes Kleinstunternehmen nach groben Schätzungen jährlich durchschnittlich bis zu 1200 EUR einsparen.

Als Kleinstunternehmen gelten solche Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 500 000 EUR, Nettoumsatzerlöse 1 000 000 EUR und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr.

Kleinstunternehmen sind im Wesentlichen auf lokaler oder regionaler Ebene tätig und üben keine oder nur beschränkte grenzübergreifende Tätigkeiten aus. Häufig unterliegen sie aber denselben Vorschriften für Jahresabschlüsse wie größere Unternehmen, was ihnen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder, verfügen hingegen nur über beschränkte Mittel, um umfangreiche Aufsichtsanforderungen zu erfüllen.

Nach der Annahme dieses Vorschlags wird die Kommission auch eine Konsultation der interessierten Kreise zu den restlichen Rechnungslegungsvorschriften einleiten, um weitere Bereiche zu ermitteln, in denen eine Vereinfachung fällig ist. Dazu erbittet die Kommission Beiträge im Hinblick auf die Überarbeitung der Vierten und der Siebenten Richtlinie des Rates (83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss).

Hintergrund
Die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten hat die Idee unterstützt, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Kleinstunternehmen von den EU-Vorschriften für Jahresabschlüsse auszunehmen.

Im Europäischen Konjunkturprogramm, das die Kommission im November 2008 vorgelegt hat (siehe IP/08/1771), wurden die EU und die Mitgliedstaaten aufgerufen, die „Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kleinstunternehmen aufzuheben“.

Im Einklang mit der Strategie der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist diesem Vorschlag, wie allen wichtigeren Politikmaßnahmen und Rechtsvorschlägen, eine Folgenabschätzung mitgegeben. Der Vorschlag wäre ein maßgeblicher Beitrag zu den Bemühungen, die gesamten Bürokratiekosten bis 2012 um 25 % zu senken.
     
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