Asyl / Bleiberecht  

erstellt am
24. 02. 09

Fekter: Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes schafft Klarheit und verhindert Antragsmarathon
Ministerrat beschließt Neuregelung des Humanitären Aufenthalts
Wien (bmi) - Innenministerin Fekter zeigt sich über den Beschluss des Ministerrats vom 24.02., wonach der Humanitäre Aufenthalt in Österreich neu geregelt wird, erfreut. "Vorgabe für die Novelle war, dass es zu keiner Verlängerung der Verfahrensdauer kommt und kein zusätzlicher Antragsmarathon entsteht", so die Innenministerin. "Außerdem ist im Regierungsprogramm die Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes vereinbart worden."

In Zukunft werden bei allen fremdenrechtlichen Verfahren - Asylverfahren, Ausweisungsverfahren, Abschiebeverfahren und bei Verfahren zur Niederlassungsbewilligung - die Gründe für einen humanitären Aufenthalt mitgeprüft. Jeder Fall wird einzeln geprüft und entschieden. Die Voraussetzungen dafür hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur klar festgehalten:

  • Art und Dauer des bisherigen Aufenthaltes und die Frage ob der bisherige Aufenthalt rechtswidrig war;
  • das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens in Österreich;
  • die Schutzwürdigkeit des Privatlebens;
  • der Grad der Integration;
  • die Bindungen zum Herkunftsstaat;
  • die strafgerichtliche Unbescholtenheit;
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere im Bereich des Asyl-, Fremdenpolizei- und Einwanderungsrechts;
  • die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden in einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren.

"Kettenanträge bei unterschiedlichen Behörden müssen verhindert werden", stellt Fekter klar. Daher soll künftig die zuständige Behörde in Kenntnis gesetzt werden und einen Aufenthaltstitel von Amts wegen erteilen können, wenn die Unzulässigkeit der Ausweisung auf Dauer wegen humanitären Gründen bereits in einem Asyl- oder Fremdenpolizei - Verfahren festgestellt worden ist.

"Diese Neuregelung verhindert einen Antragsmarathon und eine lange Verfahrensdauer und führt so auch zu einer raschen Rechtssicherheit bei den Betroffenen", ist die Innenministerin überzeugt.

Antragsrecht für Altfälle
"Für Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004 dauerhaft in Österreich aufgehalten haben und deren Aufenthalt überwiegend legal war, schaffen wir ein Antragsrecht auf einen humanitären Aufenthalt für Altfälle", so Fekter.

Diese seit 2004 oder länger in Österreich aufhältigen Personen, welche nur negative Bescheide und Gerichtserkenntnisse bekommen haben, können dann einen Antrag stellen, wenn sie die lange, überwiegend legale Aufenthaltsdauer nachweisen können, beispielsweise durch legale Beschäftigung oder legalen Aufenthalt wegen langer Verfahrensdauer.

In diesem Sonderverfahren sind zusätzlich zu den Kriterien der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Selbsterhaltungsfähigkeit;
  • Unterkunft;
  • Unterhalt;
  • schulische und berufliche Ausbildung;
  • Kenntnisse der deutschen Sprache.

Der Antrag ist an den jeweiligen Landeshauptmann zu stellen, bei positiver Erledigung bedarf es der Zustimmung der Innenministerin. Diese wird durch einen beim Bundesministerium für Inneres eingerichteten Beirat in ihrer Entscheidung beraten.

Patenschaft als zentraler Bestandteil
"Bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen können diese durch die Vorlage einer Patenschaftserklärung erbracht werden", erklärt Fekter weiter. "Diese Patenschaft kann durch Einzelpersonen oder juristische Personen übernommen werden. Um jede Form des Missbrauchs zu verhindern bedeutet jegliche Verknüpfung mit Bedingungen eine Nichtigkeit der Erklärung."

"Wir verhindern damit Zuwanderung in die Armut", betont die Innenministerin. Eine Finanzierung der Patenschaft aus Steuermitteln ist unzulässig. Sie bedarf einer notariellen Beglaubigung und ist für drei Jahre gültig. "Durch die Patenschaft kommt es zu einer besseren Integration und zur Entlastung der öffentlichen Hand", so Fekter weiter.

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 2008 wurde die nun vorgeschlagene Änderung notwendig. "Durch diese Neuregelung ist sichergestellt, dass es in Zukunft zu keinen Verfahrensverzögerungen mehr kommt und kein zusätzlicher Antragsmarathon entsteht - humanitäre Fälle werden pragmatisch, rechtsstaatlich, menschenwürdig und im Einzelfall gelöst", so die Innenministerin abschließend.


 

 Vilimsky: Regierung schafft mit "Bleiberecht" weitere Form der Zuwanderung
De-facto-Liberalisierung des ohnehin viel zu liberalen Asylrechtes
Wien (fpd) - Nichts anderes als eine weitere Form der Zuwanderung sei das heute im Ministerrat beschlossene Bleiberecht, kritisierte der FPÖ-Sprecher für Innere Angelegenheiten, FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky. Die FPÖ verwehre dem massiv die Zustimmung. Entweder gäbe es einen Grund für Asyl und Schutz oder eben nicht. Fekter sei von den linken Asyllobbies, die mit diesem Thema jede Menge Geld erwirtschaften, offenbar in die Knie gegangen, so Vilimsky.

Österreich sei weiterhin im Visier des internationalen Asylbetruges, wie sich beispielsweise nur daran zeige, dass bereits 22.000 Tschetschenen zum Gutteil unter dem Asylvorwand im Bundesgebiet aufhältig seien und zum überwiegenden Teil in verschiedenen Formen der Kriminalität tätig seien. Die rot-schwarze Regierung lässt sich sowohl von den internationalen Schlepperbanden wie auch tausenden Asylbetrügern jedes Jahr auf der Nase herumtanzen. Bezahlen müsste dies der Steuerzahler, der zudem noch von einem massiven Anstieg der Kriminalität in Mitleidenschaft gezogen sei, so Vilimsky.

Das Bleiberecht komme einer de-facto Liberalisierung des ohnehin viel zu liberalen Asylgesetzes gleich, ärgert sich Vilimsky. Künftig würden Asylsuchende, die in Wahrheit nichts anderes sind als zum überwiegenden Teil Wirtschaftsflüchtlinge, neben dem normalen Asylverfahren, der Regelung des subsidiär Schutzberechtigten nun auch noch das Bleiberecht zur Aufenthaltsverfestigung angeboten erhalten. Österreich werde durch die rot-schwarze Bundesregierung noch mehr zur Lachnummer im international organisierten Asylbetrug. Faymann und Fekter seien mittlerweile die Schirmherren für die internationale Asylmafia und auch persönlich für alle Mißstände verantwortlich zu machen, so Vilimsky.

 

 Scheibner: Regierung legalisiert Illegale
Organisierte "Aufenthaltsertrutzung" wird von SPÖ und ÖVP belohnt
Wien (bzö) - Scharfe Kritik an der von SPÖ und ÖVP geplanten Aufweichung des strengen Asylrechtes kommt vom geschäftsführenden BZÖ-Chef Herbert Scheibner. Die Zahl der Asylanträge steige, so sei die Zahl der Asylanträge von 11.921 im Jahr 2007 auf 12.809 im Jahr 2008 geklettert. Das bedeute einen Anstieg von 7,45 Prozent. "Anstatt, wie vom BZÖ gefordert, das Asylgesetz weiter zu verschärfen und damit missbrauchssicherer zu machen, öffnen SPÖ und ÖVP die Türen nach Österreich noch weiter. Das ist massiv abzulehnen", so Scheibner. Besonders die Bleiberechtsregelung, dass ein Asylwerber seinen Aufenthalt in Österreich nur "überwiegend legal" haben muss, ist für den BZÖ-Obmann inakzeptabel. "Diese neue Bleiberechtsregelung bedeutet nichts anderes, als dass die Bundesregierung Illegale legalisiert. Was Österreich beispielsweise bei Spanien immer kritisiert und angeprangert hat, nämlich die Legalisierung illegaler Zuwanderer, setzen SPÖ und ÖVP jetzt selbst um. Das BZÖ wird hier sämtliche parlamentarischen Mittel wahrnehmen, um diese absurde Regelung zu verhindern", kündigt Scheibner entschlossenen Widerstand des BZÖ an.

Für den BZÖ-Obmann wird "mit dem neuen Bleiberecht Marke Faymann/Pröll/Fekter ein Anreiz zur organisierten "Aufenthaltsertrutzung" geschaffen". Wer das Gesetz mit Hilfe der Asylindustrie künftig nur lang genug beuge, breche oder umgehe, könne mit einem legalen Aufenthalt in Österreich rechnen. "Das ist ein Hohn gegenüber allen Asylwerbern die wirklich verfolgt werden und sich an Regeln und Gesetze halten. Das BZÖ kann sich durchaus einen humanitären Aufenthalt für Asylwerber vorstellen, wenn der Staat mindestens fünf Jahre lang nicht fähig war, eine Entscheidung zu treffen, lehnt aber die geplante Belohnung der "Aufenthaltsertrutzung" massiv ab". Auch mit der stärkeren Berücksichtigung von Aspekten wie Schutz des Familienlebens oder der Unbescholtenheit werde eine weitere Hintertür im Asylverfahren weit geöffnet. "Dass ein Asylwerber nicht kriminell wird, ist eine doch Grundvoraussetzung für Asyl und keine Qualifizierung. Das BZÖ fordert Asyl nur für wirklich Verfolgte; dann aber auch Schnellverfahren. Denn wenn binnen kürzestmöglicher Zeit über Asyl entschieden wird, dann braucht niemand ein humanitäres Bleiberecht oder gar die völlig absurden Patenschaften", so Scheibner abschließend.

 

 Korun: Gesetzesentwurf für Grüne "katastrophal"
"Das Chaos wird weitergehen, das Bleiberecht bleibt auf der Strecke"
Wien (grüne) -
Harsche Kritik an der neuen Regelung des humanitären Bleiberechts ist von den Grünen gekommen. Wie Menschenrechtssprecherin Alev Korun bei einer Pressekonferenz am betonte, sei das Innenministerium nach wie vor "Herr" über alle Verfahren. Sowohl bei den Altfällen, wo ein Beirat eingebunden ist, als auch bei jenen, wo humanitäre Aspekte berücksichtigt werden. Korun bezeichnete den Gesetzesentwurf als "katastrophal", die vorhandene Bleiberechtsproblematik werde nicht gelöst.

"Das Chaos wird weitergehen, das Bleiberecht bleibt auf der Strecke", kritisierte Korun, die sich noch Änderungen des Gesetzes erhofft. Problematisch allein sei schon, dass Bleiberechtsfälle in "zwei ungleiche Gruppen" geteilt würden. Die Empfehlung eines im Innenministerium vorgesehenen Beirats für Altfälle sei "völlig unverbindlich", eine Berufung sei zudem nicht vorgesehen. Bei der zweiten Gruppe der neuen Fälle stößt sich die grüne Menschenrechtssprecherin daran, dass das Ministerium bereits erteiltes Bleiberecht für nichtig erklären könne.

Korun befürchtet auch eine "Illegalisierungswelle", die bei bereits seit langem in Österreich aufhältigen Personen anrollen könnte. Sollte verabsäumt werden, einen Verlängerungsantrag einzubringen, würden diese wie Neuzuwanderer behandelt und könnten so nach vielen Jahren Aufenthalt in Österreich ausgewiesen werden.

Der grüne Gesetzesvorschlag, der auch beim kommenden Innenausschuss behandelt werden soll: Wer sich mehr als drei Jahre unverschuldet im Asylverfahren befindet und zudem unbescholten ist, erhält die Möglichkeit, auf eine Niederlassungsbewilligung "umzusteigen".

 

Landau: Lebbarer Kompromiss bei strittigen Patenschaften
Caritas begrüßt das Bemühen der Regierung zur Entschärfung des Gesetzes
Wien (caritas) - Das im Ministerrat beschlossene Bleiberecht ist in letzter Minute von der Regierung in einigen Punkten noch entschärft worden. Caritas und andere Hilfsorganisationen forderten bereits Anfang Jänner eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes. Die Patenschaften hätten in der ursprünglichen Form einerseits völlig unabsehbare Haftungsrisiken für die Paten bedeutet und andererseits die Gefahr des Missbrauchs Tür und Tor geöffnet. Caritasdirektor Michael Landau begrüßt das Bemühen der Regierung das Gesetz zu entschärfen: "Aktuell sind die Patenschaften nicht mehr verpflichtend vorgesehen, was einen wesentlichen Fortschritt zum ursprünglichen Entwurf darstellt - aus unserer Sicht ein lebbarer Kompromiss im Sinne der hilfesuchenden Menschen."

Landau: "Man wird sich in der Praxis sehr genau anschauen müssen, wie das Gesetz bei heiklen Themen wie z.B. dem Missbrauch einer Patenschaft greift. Verbote lösen noch keine Probleme - nur weil das Schnellfahren mit dem Auto verboten ist, rasen dennoch viele Menschen."

Leider bleiben auch mit der Neuregelung des humanitären Aufenthalts einige Dinge ungelöst. Landau: "Ich hätte mir etwa eine menschliche Lösung für jene Langzeitasylwerber gewünscht, die bereits bis zu 10 Jahre in Österreich leben. Diese Menschen in der Warteschleife hängen zu lassen, ist völlig inakzeptabel."

Thema Integration als nächste Aufgabe für die Regierung
Österreich braucht einen fairen Umgang mit allen Menschen, egal welcher Herkunft, und einen menschenrechtskonformen Umgang mit Schutzsuchenden. "Das Migrationsthema darf nicht länger nur unter dem Sicherheitsaspekt abgehandelt werden. Migration und Integration sind Querschnittsthemen, die alle Gesellschaftsbereiche berühren! Die Regierung sollte das Integrationsthema mit der nötigen Nüchternheit und Gelassenheit besser heute als morgen angehen." In diesem Zusammenhang erinnert Landau an das gemeinsame Papier der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das unter anderem eine Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung als wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Integration sieht.
 

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