Zivilverfahrensnovelle 2009 verbessert   

erstellt am
24. 02. 09

Vereinfachung für den Zugang zum Recht
Wien (bmj) - "Der heutige Beschluss der Zivilverfahrensnovelle 2009 durch die Bundesregierung verbessert und vereinfacht für viele Personen den Zugang zum Recht", so Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner nach dem Ministerrat am 24.02.

Die Justizministerin verwies darauf, dass Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs zum Recht führen, längerfristig auch dem Wirtschaftsstandort Österreich förderlich sind. Die ZPO Novelle zielt u.a. darauf ab, den ökonomischen Ablauf des Zivilverfahrens zu sichern, das rechtliche Gehör im Rekursverfahren zu stärken, die Kompetenzaufsplitterungen im Unterhaltsbereich zu verringern, wie auch gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Menschen die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu erleichtern. In Österreich sind etwa 8.000 bis 10.000 Menschen gehörlos oder stark schwerhörig. "Die Sprache ist jedoch das wichtigste Ausdrucksmittel vor Gericht. Diesen Menschen wollen wir nunmehr sowohl für Verhandlungen vor Gericht, wie auch für die Gespräche mit ihrem Rechtsanwalt auf Kosten des Bundes einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellen", so Bundesministerin Bandion-Ortner. Sie betonte weiters, dass im Zuge der Anpassung der Zivilprozessordnung an europäische Regelungen (Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Bagatellverfahren) die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung wesentlich vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger gestaltet werde.

"Geschäftsbeziehungen über die Grenzen hinweg sind zur Normalität geworden. Unternehmer und Verbraucher sollen so wichtige und einfachere Instrumente zur Rechtsdurchsetzung im europäischen Binnenmarkt erhalten." Das Europäische Mahnverfahren tritt als Alternative zu den nationalen Verfahren in Kraft. Mit Hilfe eines eigenständigen europäischen Verfahrens sollen Gläubiger bei unbestrittenen Geldforderungen gegen Schuldner aus einem anderen Mitgliedstaat einen vollstreckbaren Titel erhalten, umso schneller ihre Ansprüche durchsetzen zu können. In Österreich liegt die Zuständigkeit für die Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Das Europäische Bagatellverfahren hingegen zielt darauf ab, bei grenzüberschreitenden Fällen (zB: Kfz-Unfälle im Ausland) Forderungen bis 2000 Euro vor dem zuständigen Gericht des Schuldners im EU-Ausland in einem einheitlichen Zivilverfahren leichter und günstiger durchsetzen zu können. Geplant ist ein Inkrafttreten der Zivilverfahrensnovelle 2009 mit 1.April 2009.
     
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