Europawahlen: Gesetz trifft Vorsorge für etwaige Mandatsaufstockung   

erstellt am
05. 03. 09

Zwei Abgeordnete könnten in das Europäische Parlament nachrücken
Wien (pk) - Sollte der Vertrag von Lissabon nach einem positiven Ausgang des zweiten Referendums in Irland doch noch in Kraft treten, hätte das auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Österreich würde, ebenso wie andere kleinere EU-Staaten, davon profitieren und könnte zwei Abgeordnete mehr nach Brüssel entsenden. Noch ist offen, ob die neue Sitzverteilung unmittelbar nach Inkrafttreten des Reformvertrags oder erst bei den nächsten Europawahlen im Jahr 2014 wirksam wird, für den ersten Fall soll aber zur Sicherheit bereits jetzt Vorsorge durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz getroffen werden.

Der Gesetzentwurf, der am 04.03. mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen den Verfassungsausschuss des Nationalrats passierte, sieht eine Neuermittlung der Mandatsverteilung durch die Bundeswahlbehörde auf Basis des Ergebnisses der im Juni stattfindenden Europawahl vor, sollte die Anzahl der österreichischen Mandate im Europäischen Parlament noch während der kommenden Legislaturperiode von 17 auf 19 aufgestockt werden. Nach der Neuermittlung sollen die zwei zusätzlichen Mandate zugewiesen werden.
     
zurück