Kommission gibt Österreich grünes Licht für befristete Unternehmensbeihilfen von bis zu 500.000 Euro   

erstellt am
23. 03. 09

Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Österreich der derzeitigen Wirtschaftskrise begegnen will. 2009 und 2010 dürfen Beihilfen bis zu 500.000 Euro an Unternehmen vergeben werden, die aufgrund der derzeitigen Kreditklemme Finanzierungsprobleme haben. Die Beihilferegelung steht im Einklang mit dem sogenannten „vorübergehenden Beihilferahmen“ der Kommission, der den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bietet, den Unternehmen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise die Kapitalbeschaffung zu erleichtern. Sie ist daher mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang: „Diese Beihilferegelung wird den von der derzeitigen Kreditklemme betroffenen Unternehmen in Österreich helfen, ihre Schwierigkeiten zu überwinden, ohne dass dabei der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird“.

Die Regelung entspricht den Bestimmungen des vorübergehenden Beihilferahmens über mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare begrenzte Beihilfen. So sind die Beihilfen auf höchstens 500.000 Euro pro Unternehmen beschränkt und dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, Zinszuschüssen, subventionierten öffentlichen Darlehen und staatlichen Garantien gewährt. Im Rahmen der Beihilferegelung können bis zum 31. Dezember 2010 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfen in begrenzter Höhe gewährt werden.

Die Beihilferegelung ist Teil der mit insgesamt 300 Mio. Euro dotierten österreichischen Rahmenregelung für Beihilfenmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs dient.

Die Entscheidung wird im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 47a/2009 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
     
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