Stammzellenforschung  

erstellt am
24. 03. 09

 Hahn für rasche gesetzliche Regelung
Die Bio-Ethik Kommission hat gemäß ihrer empfehlenden Rolle eine Landkarte ausgerollt
Wien (bmwf) -
Wissenschaftsminister Johannes Hahn spricht sich nach der Präsentation des Berichts der Bio-Ethik-Kommission (23. März 2009) dafür aus, "rasch die gesetzlichen Graubereiche zu klären und die Empfehlungen breit zu diskutieren". Das Wissenschaftsministerium hatte bereits in der letzten Legislaturperiode eine Plattform der befassten Ressorts - Justiz, Gesundheit und Wissenschaft - zu dieser Thematik ins Leben gerufen. Diese soll nach den Vorstellungen Hahns in diesen Tagen ihre Arbeit wieder aufnehmen.

"Die Bio-Ethik Kommission hat gemäß ihrer empfehlenden Rolle eine Landkarte ausgerollt. Nun ist es an der Politik, zu bestimmen welchen Weg wir gehen und wie weit", so Hahn, der eine abschließende Bewertung der Empfehlungen erst nach einer intensiven Debatte für sinnvoll erachtet.

Der Minister erinnerte vor allem an die im Regierungsprogramm mehrfach festgehaltene Notwendigkeit der legistischen Schritte zum Schließen vorhandener Gesetzeslücken.

Neben einer gesellschaftlich breit angelegten Diskussion rund um die Zukunft der Stammzellenforschung in Österreich, ist Hahn vor allem an einer klaren und einheitlichen juristischen Linie gelegen. Diese solle auch das Profil des Forschungsstandorts Österreich schärfen und therapeutisch erfolgversprechende Forschungsfelder fördern.

"Die Wissenschafterinnen und Wissenschafter benötigen für ihre Arbeit Klarheit und Sicherheit. Diese müssen wir ihnen geben, damit sie ihre Forschungen fortführen und im Interesse der Menschen weiterentwickeln können", so Minister Hahn.

 

 Grünewald: Stammzellforschung darf nicht zu Glaubenskrieg entarten
Rationale Debatte statt Privatoffenbarungen gefordert
Wien (grüne) - "Homers feuerspeiende Fabelwesen mit Löwenkopf, einer Ziege im Nacken und einen Drachenkopf als Schwanz sollte man - wie Franz-Joseph Huainigg im heutigen ´Standard´ es tat - nicht bemühen, wenn man von Grundlagenforschung an Chimären spricht. Menschliche Zellkerne werden in entkernten tierischen Eizellen, die quasi als Uterus dienen, zur Teilung angeregt und zu Stammzellen rückprogrammiert. Daraus wird weder ein Mensch noch ein Tier. Es ist eine Methode der Stammzellforschung, die nicht mehr auf menschliche Eizellen und medizinische Eingriffe an Frauen angewiesen ist", erklärt der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald.

Embryonen zu Forschungszwecken zu erzeugen ist verboten. "Leider hat Österreich aber die Bioethikkonvention des Europarates aus schwer verständlichen Gründen nicht ratifiziert. Hier wären klare Grenzen gesetzt worden, die in unseren Gesetzen nicht aufscheinen", kritisiert Grünewald die Beschwörung von Horrorszenarien und die Verbreitung von Vorurteilen, die die Debatte um embryonale Stammzellen immer mehr beherrschen.

Embryonale Stammzellen generieren sich aus ´überzähligen´ befruchteten Eizellen bei der in vitro Fertilisation und müssen nach österreichischem Gesetz nach fünf Jahren vernichtet werden. "Daher sollte Aufklärung die Grundlage auch ethischer Entscheidungen bilden. Halb- und Unwissen sowie die unreflektierte Verbreitung von Dogmen sind ethische Chimären, Vernunft und Ethik sollten keine Gegensätze werden. Ist es ethisch, befruchtete Eizellen nach fünf Jahren zu vernichten und unethisch, sie vorher zu beforschen?", fragt Grünewald.

"Wir wissen immer noch zu wenig, um Krankheiten und viele ihrer Ursachen zu verstehen und ohne dieses Verständnis werden wir in Diagnose und Therapie immer wieder versagen. Es geht nicht darum, ewiges Leben zu versprechen und die Heilung aller Leiden zu erwarten. Es geht um das Verstehen und die Erweiterung des Wissens. Wenn nun aus diesen acht oder sechzehn embryonalen Zellen, Erkenntnisse gezogen werden können, die Leiden lindern oder in fernerer Zukunft vielleicht auch heilen könnten, sollte man das nicht als Mord bezeichnen. Nun, nach Entscheid der Ethikkommission, bemüht man den Begriff Würde öfter als ich ihn in neun Jahren Parlament je gehört haben", wundert sich Grünewald. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Mitglieder der Bioethikkommission würdelose Folterknechte sind und ihr Motiv Mordlust war. Bemühen wir uns, ihre Motive zu verstehen und sorgen so dafür, dass Aufklärung auch im einundzwanzigsten Jahrhundert noch einen Wert darstellt", schließt Grünewald

 

Küng: "Menschliches Leben darf nicht verzweckt werden"
Stellungnahme von "Familien-Bischof" Klaus Küng zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
St. Pölten, 24.3.09 (KAP) "Menschliches Leben darf auch in seinem Anfangsstadium nicht verzweckt werden", betonte "Familien-Bischof" Klaus Küng - der in der Österreichischen Bischofskonferenz für bioethische Fragen zuständig ist - am 24.03. zum Mehrheitsvotum der "Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt" in Sachen embryonale Stammzellenforschung. Aus der ethischen Überzeugung, dass menschliches Leben vom ersten Augenblick seiner Existenz an schützenswert ist, ergebe sich ein "klares Nein zur embryonalen Stammzellenforschung". Das Minderheitsvotums - das eine Stichtagsregelung zum Import von embryonalen Stammzellen vorsieht - sei als "politischer Kompromiss" zu sehen.

Bischof Küng erinnerte an die Stellungnahme der Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz im März 2008. Damals hätten die Bischöfe daran erinnert, dass im Bereich der Stammzellenforschung mit dem Nachweis pluripotenter Stammzellen, die direkt aus Zellen geborener Menschen gewonnen werden können (induzierte pluripotente Stammzellen/iPS), eine völlig neue Situation entstanden sei. Ein Rückgriff auf embryonale Stammzellen - zu deren Gewinnung menschliches Leben getötet werden muss - sei mit den Erfordernissen der Forschung nicht mehr begründbar. "Diese Stellungnahme der Österreichischen Bischofskonferenz gilt auch jetzt", so Bischof Küng.

Die österreichischen Bischöfe hätten im Vorjahr festgestellt, dass die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen mit der Menschenwürde und dem von der Staatengemeinschaft anerkannten und geschützten Menschenrecht auf Leben unvereinbar sei. "Daran halten wir uns auch nach dem Mehrheitsvotum der Bioethikkommission", betonte der St. Pöltner Bischof. Die Verantwortlichen in Staat, Wissenschaft und Industrie sollten alles daran setzen, im Interesse der Patienten die heute schon erfolgreichen Therapien mit ethisch unproblematischen adulten Stammzellen weiter auszubauen sowie die Rolle der österreichischen Grundlagenforschung im Bereich der induzierten pluripotenten Stammzellen zu stärken.

Bischof Küng erinnerte im "Kathpress"-Gespräch auch daran, dass der neue Mehrheitsbeschluss der Bioethikkommission wieder auf die Fragwürdigkeit des Wegs der "In-vitro-Fertilisation" verweise: "Bei allem Verständnis für den berechtigten Kinderwunsch muss man sagen, dass die 'Produktion' von 'überzähligen' Embryonen und die Frage nach ihrer 'Verwendbarkeit' zeigt, dass der Weg der 'In-vitro-Fertilisation' von Anfang fragwürdig war und bleibt".
 

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