Doping: Bandion-Ortner und Lopatka für Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit    

erstellt am
08. 04. 09

"Österreichisches Anti-Doping-Gesetz greift und erfordert keine Änderungen"
Wien (bmj) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Justizministerium betonten Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner und Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka am 08.04. die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Dopings. Lopatka, der das 2008 beschlossene Anti-Doping-Gesetz federführend vorangetrieben hatte: "In den letzten Tagen wurde uns auf anschauliche Weise vor Augen geführt, wie richtig und erfolgreich eine Verschärfung des Anti-Doping-Bundesgesetzes und die Implementierung der unabhängigen NADA Austria waren. Damit haben wir im letzten Jahr den Boden für einen effizienten Anti-Doping-Kampf in Österreich gelegt." Er bedankte sich bei Justiz- und Innenministerin, die seine Anregung, eine SOKO Doping in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft einzurichten, aufgegriffen hätten und skizzierte seine Vorstellungen für die Zukunft. So sei eine stärkere Koordination auf internationaler und vor allem europäischer Ebene unumgänglich. "Leider gibt es große Unterschiede bei den rechtlichen Bestimmungen. Den Kampf gegen Doping kann man aber nur international gewinnen." In diesem Zusammenhang erwähnte er das "Weißbuch Sport" der EU-Kommission, in dem empfohlen wird, den Handel mit verbotenen Dopingsubstanzen in der gesamten EU genauso zu verfolgen wie den illegalen Drogenhandel. Für Österreich schlug Lopatka die Einführung eines Anti-Doping-Passes an allen Sportschulen vor, der neben anderen Maßnahmen dazu dienen soll, mehr Bewusstsein bei der Jugend zu schaffen.

Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner betonte, dass sie das Sportministerium als Verbündeten im Kampf gegen Doping sehe, eine strafrechtliche Belangung von Sportlern nur aufgrund des Dopens aber als problematisch ansehe. Denn der einzelne Sportler könne bereits jetzt im Rahmen des sportrechtlichen Verfahrens für bestimmte Dauer oder lebenslang von der Ausübung des Sports ausgeschlossen werden: "Das greift in seine Interessen weit mehr ein als eine vergleichbar geringe Geld- oder Freiheitsstrafe." Eine mehrjährige Sperre könne schließlich gleichbedeutend sein mit dem Karriere-Ende. Im Strafrecht sei der dopende Sportler schon jetzt zu belangen, etwa wegen Betrug, wenn er einen Sponsorvertrag mit der Erklärung abgeschlossen hat, nicht zu dopen. Die geltenden Straftatbestände seien also jedenfalls ausreichend, um nachteilige Auswirkungen von Doping auf andere Personen sachgerecht zu ahnden. Vorstellbar ist für die Ministerin im Bereich des Sportrechts allerdings ein zusätzliches punitives Element, das die Rückzahlung bereits erhaltener Förderungen vorsehe. Betreffend die Akteneinsicht bei Dopingfällen hielt Bandion-Ortner fest, dass diese grundsätzlich möglich sei, wenn rechtliches Interesse bestehe und sofern die laufenden Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden. Das habe im Einzelfall - auch für die NADA - natürlich die verfahrensführende Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Sie werde aber Gespräche über eine verstärkte Kooperation zwischen NADA und Staatsanwaltschaft führen.

Zur Internationalen Zusammenarbeit gegen Doping bemerkte Bandion-Ortner, dass für sie Mindeststandards in den nationalen Strafrechtsbestimmungen vorstellbar wären. Die Bundesministerin schloss mit einem Appell: "Gemeinsam gegen Doping heißt: Die richtigen Schritte mit Maß und Ziel gegen die Doping-Netzwerke setzen. Prävention und Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Vorbilder. Sportrecht und Strafrecht sind die Werkzeuge für einen erfolgreichen Kampf gegen Doping!"
     
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