Bures schickt Postmarktgesetz in Begutachtung   

erstellt am
20. 04. 09

1.650 Postgeschäftsstellen werden garantiert – Flächendeckende Versorgung, faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer, faire Löhne für die Beschäftigten
Wien (bmvit) - Infrastrukturministerin Doris Bures schickt am 20.04. den Entwurf für das Postmarktgesetz in Begutachtung. Mit diesem Gesetz werden die zentralen Anforderungen, die durch die Richtlinie der Euopäischen Union (EU) zur Postmarktliberalisierung und das Regierungsprogramm gestellt sind, erfüllt. Das Angebot wird nicht reduziert, sondern jedenfalls in gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert. Bures fasst die Grundzüge des Gesetzes so zusammen: "Wir garantieren damit die flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau, schaffen faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer und faire Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten."

Im Folgenden die Eckpunkte des Entwurfs:

  • Mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen werden garantiert.
  • Die flächendeckende, qualitativ hochwertige und leistbare Versorgung der Bevölkerung, insbesondere auch im ländlichen Raum, mit Postdienstleistungen wird sichergestellt. Es besteht eine Dienstleistungsgarantie für die Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet.
  • Faire Bedingungen in einem liberalisierten Markt für alle Marktteilnehmer.
  • Faire Bedingungen für alle Beschäftigten von konzessionierten Postdienstleistern, das betrifft insbesondere Arbeitsbedingungen und Gehälter, wie sie im Wesentlichen auch beim Universaldienst-Anbieter üblich sind.
  • Österreich ist eines der ersten Länder, das einen klaren Rahmen für den vollständig liberalisierten Postmarkt festlegt. Das bringt Planungssicherheit für die Österreichische Post AG und für die Unternehmen, die in den Postmarkt eintreten wollen.


Die Bevölkerung hat die Garantie, dass das Angebot an Postgeschäftsstellen (entweder von der Post selbst betriebene oder von Postpartnern betriebene) nicht abgebaut, sondern ausgebaut wird. Die Regulierungsbehörde wird gestärkt und die Mitsprache von Ländern und Gemeinden erweitert.

Nach den Bestimmungen des Postmarktgesetzes werden 1.650 Postgeschäftsstellen in Österreich garantiert; das sind um 150 mehr als die derzeitigen 1.500. Nach einem sorgfältig berechneten Schlüssel (Hauptkriterien: Einwohnerzahl, Entfernung von Postgeschäftsstelle) wird die Grundversorgung mit Postgeschäftsstellen normiert. Das bedeutet auch: Wenn eine Gemeinde wächst, kann das entsprechend dem Schlüssel dazu führen, dass eine neue Postgeschäftsstelle eröffnet werden muss.

Kein Zusperren ohne Ersatz
Wenn die Post ein Postamt schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Das heißt: Kein Tag ohne Postversorgung. Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein.

Die unabhängige Post-Control-Kommission, ein weisungsfreies Gremium mit richterlichem Einschlag, dient als Regulierungsbehörde. Die Post-Control-Kommission bekommt als beratendes Gremium den Postgeschäftsstellenbeirat zur Seite gestellt. Damit wird auch die Einbindung von Ländern und Gemeinden sichergestellt. Sie sind jedenfalls anzuhören, bevor ein Postamt in eine nicht von der Post selbst betriebene Postgeschäftsstelle umgewandelt werden kann.

Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden (Landeshauptleute und Bürgermeister) sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet. Diese Stelle prüft vorgebrachte Beschwerden bezüglich des Universaldienstes und bringt sie in begründeten Fällen vor die Post-Control-Kommission. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass in Gebieten eine Postgeschäftsstelle eingerichtet werden muss, wenn die Kriterien (Einwohnerzahl, Entfernung zum nächsten Postamt) erfüllt sind.
Liberalisierung: Faire Regeln für alle Marktteilnehmer

Es werden die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die vollständige Liberalisierung des Postmarktes, mit fairen Bedingungen für den Universaldienst-Anbieter und alle Anbieter und alle Beschäftigten von konzessionierten Postdienstleistern, geschaffen. Gemäß der 3. EU-Postrichtlinie wird mit 1. Jänner 2011 der Postmarkt vollständig liberalisiert. Das derzeit noch bestehende Briefmonopol der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (AG) für adressierte Briefsendungen bis 50 Gramm (g) wird damit wegfallen.

Zugleich werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der auch in weniger dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen Universaldienstfonds ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit ausgeschlossen.

Im Folgenden die Regelung im Überblick:

  • Universaldienst-Anbieter ist die Österreichische Post AG.
  • Es besteht Anzeigepflicht für Postdiensteanbieter bei der Regulierungsbehörde.
  • Postdienste, die adressierte Briefe bis 50 g einschließen, sind konzessionspflichtig. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Entlohnung, welche im konzessionierten Bereich üblich sind.
  • Dem Universaldienst-Anbieter gebührt ein finanzieller Ausgleich. Für diesen finanziellen Ausgleich wird ein Universaldienst-Fonds eingerichtet; beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister, um das Rosinen-Picken zu verhindern.
  • Die Wettbewerbskontrolle erfolgt durch die Regulierungsbehörde (Post-Control-Kommission).


Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - Keine Belastung für Eigentümer und Mieter
Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem Verfassungsgerichtshof- (VfGH) Urteil von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die für alle Markteilnehmer zugänglichen Hausbrieffachanlagen tragen die Post AG und die Marktteilnehmer; aus der Errichtung entsteht keinerlei Belastung für die Hauseigentümern und Mieter.

Infrastrukturministerin Doris Bures betont zum Postmarktgesetz: "Für die Bevölkerung gibt es die Garantie, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt wird. Durch die im Gesetz vorgesehene Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen wird das Angebot im Vergleich zu heute sogar erweitert. Das bedeutet eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau und ist auch wichtig für den Wirtschaftsstandort."

Im Hinblick auf die Marktliberalisierung erklärt die Ministerin: "Für die Post AG und die privaten Anbieter werden klare und faire Rahmenbedingungen geschaffen. Wir wollen den Beschluss deshalb so rasch zustande bringen, damit die Österreichische Post AG und die alternativen Anbieter ausreichend Zeit haben, sich auf die vollständige Liberalisierung des Briefmarktes im Jahr 2011 vorzubereiten."

     
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