Reding: Datenschutz der Bürger muss im digitalen Zeitalter Priorität haben   

erstellt am
14. 04. 09

Brüssel (eu-int) - In einem am 14.04. auf ihrer Website veröffentlichten Video fordert Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, dass die Europäer das Recht haben müssen zu kontrollieren, wie ihre personenbezogenen Angaben genutzt werden. Die Kommission werde unverzüglich tätig werden, wenn EU-Mitgliedstaaten nicht dafür sorgen, dass neue Technologien – wie verhaltensorientierte Werbung, intelligente RFID-Chips oder Websites zur sozialen Vernetzung – dieses Recht wahren.

„Die Europäer müssen das Recht haben, selbst zu bestimmen, wie ihre persönlichen Daten genutzt werden“, meinte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien. Sie gab mehrere Bereiche bekannt, in denen die Kommission zum Handeln bereit ist, um dieses Recht zu wahren. Technologische Trends machten es zunehmend leichter, personenbezogene Angaben zu nutzen und auch zu missbrauchen. Die EU werde tätig werden, sollten es Mitgliedstaaten versäumen, die EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre umzusetzen, warnte sie und betonte, dass die Einwilligung einer Person erforderlich sei, bevor ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen.

„Die europäischen Datenschutz-Vorschriften sind absolut eindeutig: Personenbezogene Daten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Wir dürfen diesen Grundsatz keinesfalls aufgeben und unsere Kommunikation überwachen, kontrollieren und speichern lassen, nur weil wir angeblich ‚für uns interessantere’ Werbung erhalten sollen! Ich werde nicht tatenlos zusehen, wenn ein EU-Staat seinen Pflichten in diesem Bereich nicht nachkommt“, so Viviane Reding in ihrer Videoansprache.

Die EU-Kommissarin gab auch zu bedenken, dass die neue RFID-Technik (Radio Frequency Identification) – Mikrochips, die in Produkte eingebaut werden und von dort Funksignale abgeben, – nur dann ihr wirtschaftliches Potenzial entfalten werde, wenn sie vom und nicht am Verbraucher genutzt werde und dieser also nicht zum bloßen Objekt dieser Technik degradiert werde. „Kein Europäer sollte einen Chip in seinen Sachen mit sich führen, ohne genau darüber informiert zu sein, für was dieser verwendet wird, und ohne ihn jederzeit entfernen oder ausschalten zu können.“

Frau Reding appellierte zudem an Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung, den Schutz der Privatsphäre im Internet zu erhöhen: „Die Privatsphäre muss meiner Meinung nach für Betreiber von Internetseiten zur sozialen Vernetzung und ihre Nutzer eine hohe Priorität haben. Ich vertrete die Auffassung, dass zumindest die Online-Profile von Minderjährigen unbedingt standardmäßig als „privat“ eingestuft und für Internet-Suchmaschinen unzugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat bereits Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung aufgefordert, mit Profilen von Minderjährigen im Wege der Selbstkontrolle sorgsam umzugehen. Ich bin bereit, neue Regeln dafür aufzustellen, falls dies erforderlich ist.“

Hintergrund
Die EU-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie die Vertraulichkeit der Nachrichten sicherstellen, indem sie das Abfangen und Überwachen untersagen, wenn die betroffenen Nutzer keine Einwilligung gegeben haben (Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58/EG). Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie muss eine Person eine solche Einwilligung ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage geben, bevor ihre personenbezogenen Angaben verarbeitet werden (Artikel 2 Buchstabe h der Richtlinie 95/46/EG).

Im vergangenen Februar hat die Kommission eine Vereinbarung zwischen 17 führenden Anbietern von Websites zur sozialen Vernetzung ausgehandelt, mit der der Schutz der Privatsphäre, insbesondere von Minderjährigen, bei der Nutzung solcher Internetseiten verbessert werden soll (IP/09/232). In dieser Vereinbarung erkennen die Betreiber ihre Verantwortung für die Sicherheit von Kindern an und verpflichten sich, Nutzer dazu zu ermuntern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre persönlichen Daten und ihre Privatsphäre vor Risiken zu schützen. Noch in diesem Monat werden die Anbieter die Kommission über ihre jeweiligen Sicherheitsstrategien und die Umsetzung der Grundsätze der Vereinbarung unterrichten.
     
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