EU-Verkehrspolitik im Zeichen von Nachhaltigkeit und Wettbewerb   

erstellt am
30. 04. 09

Jahresvorschau des Verkehrsressorts liegt dem Parlament vor
Wien (pk) - Der Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Jahresvorschau 2009 auf Basis des Legislativ- und Arbeitsprogramms der EU-Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates bekräftigt die Absicht der drei Vorsitze Tschechien (1. Halbjahr 2009), Schweden (2. Halbjahr 2009) und Spanien (1. Halbjahr 2010), sich im Bereich Verkehr auf drei übergeordnete Konzepte zu konzentrieren: Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors, sichere Verkehrsträger und Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme. Besondere Aufmerksamkeit soll auch dem Galileo-Programm geschenkt werden.

Nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Verkehr
Die Verkehrspolitik habe uneingeschränkt der Bekämpfung des Klimawandels und dem Umweltschutz zu dienen, wobei gleichzeitig der

Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Rechnung zu tragen sei, heißt es dazu im Bericht. Eine gut funktionierende Verkehrslogistik sei wesentlich für die Schaffung eines nachhaltigen, wettbewerbsfähigen Verkehrssystems in der EU. In diesem Sinn plädiert der Bericht für die Entwicklung von innovativen Systemen und kosteneffizienten Prozessen, die zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Verkehrswirtschaft stärken.

Besonderes Augenmerk misst der Bericht dem Einsatz von Marktinstrumenten und Organisationsmodellen, insbesondere durch Entwicklung der Ko-Modalität und des Ausbaus der Logistikketten sowie der Internalisierung von externen Kosten und Infrastrukturentgelten bei. Vorrangiges Ziel der Vorsitze werde es sein, eine Einigung über die Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie und die Umsetzung des Aktionsplans zur Logistik und des Aktionsplans zum Stadtverkehr herbeizuführen. Auch das Programm der EU für den Güterverkehr ist nach den Worten des Berichts von herausragender Bedeutung für die Förderung eines nachhaltigen, effizienten und wettbewerbsfähigen Verkehrswesens in Europa. Die Vorsitze werden daher die Arbeit an den Vorschlägen für Maßnahmen im Bereich der Frachtlogistik, der Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, der Hafenpolitik und des Seegüterverkehrs vorantreiben.

Was den Landverkehr betrifft, kündigt der Bericht die Fertigstellung des Legislativpakets Straßenverkehr, der Verordnung über die Eisenbahnagentur und der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit innerhalb des Programmzeitraums an. Ziel sei es, eine Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie 2002/15 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, herbeizuführen. Des Weiteren werde auf den Abschluss der Überarbeitung des ersten Eisenbahnpakets hingearbeitet. Die drei Vorsitze werden sich ferner etwaigen Vorschlägen zur Umsetzung des NAIADES-Programms widmen.

Ziel der Vorsitze in diesem Bereich ist es, eine endgültige Einigung über einen überarbeiteten Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen zu erreichen. Die Initiative für den einheitlichen europäischen Luftraum als zentrales Anliegen werde im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes und unter besonderer Berücksichtigung ihrer positiven ökologischen Auswirkungen geprüft werden. Tschechien, Schweden und Spanien werden überdies den Verhandlungen mit Drittländern über Luftverkehrsabkommen, insbesondere über die zweite Stufe des Luftverkehrsabkommens EU-USA, dem Luftverkehrsabkommen EU-Kanada und dem Abkommen mit Nachbarstaaten neue Dynamik verleihen.

Die Verkehrssicherheit schließlich sei der Europäischen Union ein wichtiges Anliegen, betont der Bericht und weist v.a. auf den Plan der Union hin, im Bereich des Landverkehrs auf eine Einigung über die Richtlinie betreffend die grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen hinarbeiten.

Prioritäten bei Galileo und GMES
Bei Galileo sollen, wie der Bericht ankündigt, die rechtlichen Auswirkungen der Tatsache, dass die Europäische Gemeinschaft Eigentümerin der Infrastruktur wird, vor allem unter Berücksichtigung der Haftungsfragen geprüft werden. Bei GMES ist an die Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Datenpolitik gedacht, der auf dem Prinzip des vollen und offenen Zugangs zu den Informationsdiensten aufbaut. Einschränkungen werden im Bereich der Sicherheit anerkannt. Weiters soll ein Aktionsplan mit Detailaufforderungen erarbeitet werden, GMES zu einem EU-Programm zu machen, um die Kontinuität der Informationsdienste zu gewährleisten.

Telekommunikation: Roaming-Verordnung soll evaluiert werden
Die drei Vorsitze werden sich bemühen, während dieser 18 Monate eine endgültige Einigung über die Revision des Regelungsrahmens der EU für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste herbeizuführen, heißt es zu diesem Punkt im Bericht. Auf der Tagesordnung stehen ferner die Fragen des Anwendungsbereichs des Universaldienstes und der Evaluierung des Funktionierens der Verordnung über das internationale Roaming. Befassen wird sich die Union auch mit dem Rahmen für Maßnahmen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung". Die diesbezüglichen Überlegungen werden dabei von dem enormen Nutzen getragen sein, den die Informations- und Kommunikationstechnologien für verschiedene Wirtschaftssektoren haben. In diesem Sinn werde die Union auf die Entwicklung eines strategischen Denkens hinwirken, um einen größtmöglichen Nutzen für alle an IKT-Produkten und - Dienstleistungen Beteiligten in Europa sicherzustellen, betont der Bericht und unterstreich die Bedeutung der Förderung der nächsten Netzgeneration (NGN), der Überwindung der digitale Kluft, der digitale Integration und der e-Zugänglichkeit.
     
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